Facts Juni 2010

 

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Mitgliederzeitung für den Fachverband Finanzdienstleister "FACTS"

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ausgabe 2/2010 w w w w k o a t finanzdienstleisterinformationendesf ac hverbandesfinanzdienstleisterwww diefinanzdienstleister a t wpf eigenmittelbestimmungen 5 wpf/wpdlu marktübliche entgelte verbraucherkreditgesetz anlegerentschädigungseinrichtung 5 7 8 beraterhaftung bei malversation 8 kreditauskunfteien entschließungsantrag fremdwährungskredite checkliste berufsgruppen europäische union © istockphoto 11 13 14 16 17 19 steuertipp bundesländer-fachgruppen fachverband startklar effektives arbeitsprogramm für turbulente zeiten d er nach den wirtschaftskammerwahlen neu konstituierte fachverband lässt keine zeit verstreichen Über die zielrichtung der interessenvertretung und die strategisch wesentlichen schwerpunkte angesichts der immer noch angespannten situation am finanzmarkt herrscht unter den fachverbandausschussmitgliedern breiter konsens stärkung des vertrauens der konsumenten in finanzdienstleistungen hat für die interessensvertreter oberste priorität grundlage für den vertrauensaufbau ist ein basisverständnis der verbraucher für die funktionsweise des finanzmarktes der finanzinstrumente und des unterschiedlichen leistungsspektrums der in der beratung sowie vermittlung tätigen marktteilnehmer bringt der mit großer zustimmung wiedergewählte langjährige fachverbandobmann kommr wolfgang k göltl die herausforderung für die branche auf den punkt finanzdienstleister sind zur bestmöglichen beratung verpflichtet dürfen jedoch nur finanzpläne erarbeiten die für ihre klienten nachvollziehbar sind im umkehrschluss bedeutet dies dass der handlungsspielraum in der beratung bei kunden mit geringem finanzwissen zu deren ungunsten sehr eingeschränkt sein kann als obmann der wiener fachgruppe engagiert sich göltl bereits seit fachgruppengründung aktiv auf nationaler und

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e ditorial liebe kolleginnen liebe kollegen mit der konstituierenden sitzung am 1 juni 2010 startete der fachverband voller energie in die neue funktionsperiode der fachverband geht gestärkt aus der wahl hervor und baut auf die bereits in den vergangenen jahren geschaffene solide basis und guten kontakte der interessenvertretung zu entscheidungsträgern aus wirtschaft und politik auf im mittelpunkt des arbeitsprogramms stehen lobbyingaktivitäten auf nationaler und eu-ebene um wettbewerb verzerrende oder praxisfeindliche gesetzliche regelungen zu verhindern bzw zumindest abzumildern in diesem sinne führt der fachverband laufend gespräche u.a mit der finanzmarktaufsicht in welche die interessenvertretung entscheidende fragen wie zum beispiel zu den fremdwährungskredit-mindeststandards inkl tilgungsträgern sowie eigenkapitalanforderungen für wertpapierfirmen wpf aufsichtsmaßnahmen für wertpapierdienstleistungsunternehmen und wpf einbringt um ihre praxisnähe und wirkungsweise kritisch zu erörtern so setzt sich der fachverband auch gegen eine im raum stehende erweiterte anwendung der meldepflicht von großkrediten an die Österreichische nationalbank auf wertpapierfirmen vehement zur wehr um einen zusätzlichen verwaltungsaufwand für wertpapierfirmen zu vermeiden hohe priorität in der fachverband-arbeit hat die durchsetzung einer klaren regelung zur beraterhaftung u.a bei malversation von emittenten ­ ebenso wie zur wirksamen absicherung durch professionelle kundengerechte dokumentation mit fundierten stellungnahmen bringt der fachverband die argumente der finanzdienstleister zu den anstehenden gesetzesvorhaben wirksam ein ­ wie etwa beim entschließungsantrag zur datenübermittlung von kreditauskunfteien mittlerweile zu den standards des fachverbandservices gehört rasche information etwa zu geplanten gesetzlichen neuerungen gerichtsentscheidungen themen der unternehmensführung und des steuerrechts sowie praktische tools wie etwa die checkliste zur Überprüfung von fremdwährungskrediten oder das neu herausgegebene skriptum und nachschlagewerk zur gewerblichen vermögensberatung auf der fachverband-website www.wko.at/finanzdienstleister können sie sich stets über die aktivitäten ihrer interessenvertretung informieren und für ihre arbeit wesentliche informationen einholen halten auch sie uns auf dem laufenden über ihre anliegen wir setzen uns für sie ein ihr kommr wolfgang k göltl obmann des fachverbandes finanzdienstleister wko eu-ebene für finanzielle allgemeinbildung mit konkreten projekten wie u.a konsumentenseminaren in kooperation mit dem verein für konsumenteninformation setzt die fachgruppe impulse für ganz Österreich finanzielle allgemeinbildung ist strategisch wichtiger ausgangspunkt für vertrauensförderung und imagearbeit so göltl einig sind sich die akteure des fachverbandes dass durch imagemaßnahmen die ­ im wahrsten sinne der wortes ­ wertvolle dienstleistung der mitgliedsunternehmen verstärkt kommuniziert werden soll dabei ist es ziel eine klare profilierung des von produktgebern unabhängigen objektiv und individuell beratenden finanzdienstleisters zu schaffen unser anliegen ist es finanzdienstleister als anwalt ihres kunden in finanzangelegenheiten zu positionieren präzisiert fachverbandfv ausschussmitglied sowie tiroler fachgruppenobmann dr michael posselt und fügt hinzu auch kammerintern wollen wir kollegen anderer branchen verstärkt auf den nutzen professioneller finanzdienstleistung aufmerksam machen im rahmen der profilierung soll auch eine für konsumenten nachvollziehbare abgrenzung zu anderen marktteilnehmern vorgenommen werden dies ist eine der maßnahmen die einen fairen wettbewerb fördern und eine abwerbung von kunden durch sachlich ungerechtfertigte sowie wettbewerbsrechtlich bedenkliche aktivitäten oder informationen erschweren soll so mag rudolf grafl fv-ausschussmitglied und obmann der fachgruppe burgenland schlüsselrolle bei der festigung eines positiven berufsimages kommt ebenfalls der lehrlingsausbildung zu mit der ausbildung zum finanzdienstleistungskaufmann bzw zur finanzdienstleistungskauffrau gilt es einen qualifizierten nachwuchs sicherzustellen und jungen menschen den spannenden und vielseitigen beruf des finanzdienstleisters schmackhaft zu machen ist fv-ausschussmitglied und salzburger fachgruppenobmann mag rupert lanzendorfer überzeugt fundierte aus und weiterbildung ist im verantwortungsvollen beruf des finanzdienstleisters pflicht es ist wesentlich berufsanwärter bereits durch anspruchsvolle umfassende vorbereitungskurse zur befähigungsprüfung zum gewerblichen vermögensberater bestmöglich auf die berufspraxis vorzubereiten betont markus salzgeber fv-ausschussmitglied und obmann der vorarlberger finanzdienstleister angesichts der zahlreichen neuerungen auf gesetzesebene im steuerlichen bereich oder auch aufgrund der entwicklung neuer finanzinstrumente setzen die interessenvertreter auf ein intensives informationsservice für mitglieder durch regen austausch mit unseren mitgliedern wollen wir informationsdefizite erkennen anregungen in unserer arbeit berücksichtigen und offen für eine optimierung des mitgliederservices sein unterstreicht fv-obmannstellvertreter und kärntner fachgruppenobmann kommr dr wilhelm miklin informationsveranstaltungen zu branchenspezifischen themen und bereichen der unternehmensführung sollen die kompetenz der mitglieder stärken sie am laufenden und für den wettbewerb fit halten fv-ausschussmitglied und obmann der fachgruppe steiermark mag hannes dolzer unterstreicht finanzdienstleister zu sein bedeutet lebenslanges lernen 2 www.deine-finanzkarriere.at www.wko.at/finanzdienstleister www.diefinanzdienstleister.at

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t itelstory fv-obmannstellvertreter roland hauer zu einem weiteren schwerpunkt der interessenvertretung im fokus unserer arbeit wird ebenfalls spezifisches service für die einzelnen berufsgruppen u.a gewerbliche vermögensberater wertpapierunternehmen finanzdienstleistungsassistenten leasingunternehmen kreditauskunfteien pfandleihunternehmen versteigerer zahlungsinstitute stehen die produkthaftung bei finanzprodukten ist ein wichtiges ziel für uns finanzdienstleister betont michael holzer fvausschussmitglied und obmann der fachgruppe niederösterreich bedingt durch die derzeitige gesetzesflut kommt es auch in anderen bereichen immer wieder zu rechlichen unklarheiten unser anliegen ist es rechtssicherheit zu schaffen auch eine gewerberechtliche klarstellung etwa hinsichtlich des nebensrechts zur vermittlung von sachversicherungen und klärung offener punkte wie z.b bei der auslegung der dokumentationspflicht in der beratung ist unser ziel so kommr dr herbert samhaber obmann der fachgruppe oberösterreich engagieren wird sich der fachverband zudem für praxisorientierte rahmenbedingungen hinsichtlich der zugangsvoraussetzungen und des berufsbildes des wertpapiervermittlers für dessen umsetzung sich fachverbandobmann göltl bereits in seiner letzten funktionsperiode vehement eingesetzt hat für die gesamte finanzdienstleistungsbranche ­ insbesondere die finanzdienstleistungsassistenten wert papierfirmen wertpapierdienstleistungsunternehmen kreditinstitute und versicherungsunternehmen ist eine sowohl für die finanzbranche als auch den konsumentenschutz sinnvolle lösung von groß bedeutung hebt ing sascha dastl für die funktionsperiode ab november 2012 gewählter fachverband-obmannstellvertreter hervor bei der umsetzung des arbeitsprogramms werden die interessenvertreter vom fachverband-team ­ geschäftsführer mag philipp h bohrn mag sandra siemaszko elisabeth scheiber und lucas klein effizient sowie tatkräftig unterstützt informieren sie sich über die aktuellen aktivitäten des fachverbandes unter www.wko.at/finanzdienstleister ihre interessenvertretung wir sind fÜr sie da fachverband obmann kommr wolfgang k gÖltl kontakt fachverband-geschäftsstelle wiedner hauptstraße 63 1045 wien e-mail finanzdienstleister@wko.at web www.wko.at/finanzdienstleister tel +43 05 90 900 4818 roland hauer bis 31.10.2012 ing sascha dastl ab 01.11.2012 kommr dr wilhelm miklin mag philipp h bohrn fachgruppe burgenland obmann mag rudolf grafl kontakt fachgruppen-geschäftsstelle robert-graf-platz 1 7000 eisenstadt e-mail gerald.rammesmayer@wkbgld.at web http wko.at/bgld/finanzdienstleister tel +43 05 90 907 3720 manfred ollram jürgen egelseer gerald rammesmayer obmann-stellvertreter obmann-stellvertreter geschÄftsfÜhrer geschÄftsfÜhrer fachgruppe niederÖsterreich obmann michael josef holzer kontakt fachgruppen-geschäftsstelle landsbergerstraße 1 3100 st pölten e-mail finanzdienstleister@wknoe.at web www.finanzdienstleister-noe.at tel +43 02742 851 andreas puchinger werner zainzinger mag hubert baumann fachgruppe kÄrnten obmann kommr dr wilhelm miklin kontakt fachgruppen-geschäftsstelle europaplatz 1 9021 klagenfurt am wörthersee e-mail herwig.draxler@wkk.or.at web www.moneytraining.at tel +43 05 90 904 michael karl gasser helmut karner mas mag herwig draxler obmann-stellvertreter geschÄftsfÜhrer obmann-stellvertreter geschÄftsfÜhrer fachgruppe oberÖsterreich obmann dr herbert samhaber kontakt fachgruppen-geschäftsstelle hessenplatz 3 4020 linz e-mail finanzdienstleister@wkooe.at web www.finanzdienstleister-ooe.at tel +43 05 90 909 4722 mag norbert eglmayr gerhard kolnberger ing mag thomas wolfmayr fachgruppe salzburg obmann mag rupert lanzendorfer kontakt fachgruppen-geschäftsstelle julius-raab-platz 1 5027 salzburg e-mail finanzdienstleister@wks.at web http wko.at/sbg/finanzdienstleister tel +43 0662 88 88 639 josef deiser kurt seyfried mag anita steindl obmann-stellvertreter geschÄftsfÜhrer obmann-stellvertreter geschÄftsfÜhrerin www.wko.at/finanzdienstleister www.diefinanzdienstleister.at www.deine-finanzkarriere.at 3

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anzeige volle flexibilität in der finanzierungsberatung durch bausteinsystem und erste kreditrate gratis mit einer wohnfinanzierung der bank austria bleiben ihre kunden flexibel und müssen auch zukünftig nicht auf die kleinen und größeren annehmlichkeiten des lebens verzichten zinsen bestens gerüstet der sparplan ist nicht an das darlehen gebunden und ihre kunden können jederzeit über das gesparte verfügen finanzierungsberatung mit flexiblem bausteinsystem schenken sie ihren kunden die erste kreditrate die bank austria bietet ihnen bei der individuellen gestaltung der wohnfinanzierung volle bewegungsfreiheit durch flexible rahmenbedingungen durch das bewährte bausteinsystem können sie die finanzierung optimal an den jeweiligen kundenbedarf anpassen · zwischenfinanzierung über bau wohnkonto · rückzahlungsform fixrate oder pauschalrate · rückzahlungsbeginn sofort oder erst nach 12 monaten · verzinsung fix oder variabel · ratenhöhe · darlehenshöhe · laufzeit · sicherheit mit ohne hypothek für kunden die beispielsweise gerne mit einem fixen monatlichen haushaltsbudget rechnen können sie auf eine gleich bleibende rate über die gesamte laufzeit zurückgreifen im fall sinkender zinsen verkürzt sich einfach die laufzeit im fall steigender zinsen erhöht sich die letzte rate mit einem sparplan sind ihre kunden für den fall steigender um ihren kundinnen und kunden die entscheidung für eine bank austria finanzierung noch weiter zu erleichtern erhalten alle die bis 15.10.2010 eine wohnfinanzierung ab eur 30.000 abschließen die erste kreditrate bis zu eur 600 geschenkt die gutschrift erfolgt auf das konto des kunden bank austria finanzservice ­ ihr starker wertpapier-partner unter dem haftungsdach der bank austria finanzservice können sie wertpapiere beraten und diese vermitteln testen sie uns und überzeugen sie sich von unseren serviceleistungen wertpapierserviceleistungen der bank austria finanzservice wertpapier-servicecenter vertriebspartnerdepot mit depoteinblick neuemissions-service wertpapier-abläufer-service order check formular-bestellservice uvm kontakt bank austria finanzservice gmbh lassallestraße 5 a ­ 1020 wien telefon +43 050505 53000 telefax +43 050505 54971 e-mail info@baf.at internet www.baf.at auf basis der aktuellen zinsen die abdeckung der zinsen muss durch die monatliche rate gewährleistet sein bei zinsenänderungen verändert sich die laufzeit innerhalb der vertraglich vereinbarten laufzeit die rate bleibt gleich hoch die letzte rate ist eine ausgleichsrate und beinhaltet den noch offenen darlehensrestbetrag 4 www.deine-finanzkarriere.at www.wko.at/finanzdienstleister www.diefinanzdienstleister.at

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t itelstory recht fachgruppe steiermark obmann mag hannes dolzer kontakt fachgruppen-geschäftsstelle körblergasse 111-113 8021 graz e-mail finanzdienstleister@wkstmk.at web www.finanzdienstleister-stmk.at tel +43 0316 601 mag johannes tratz mag elmar kordik mag herwig kovacs fachgruppe tirol obmann dr michael posselt kontakt fachgruppen-geschäftsstelle meinhardstraße 14 6020 innsbruck e-mail helmuth.schranz@wktirol.at tel +43 0590 905 obmann-stellvertreter geschÄftsfÜhrer obmann-stellvertreter geschÄftsfÜhrer ing gerhard ghetta peter schneider helmuth schranz fachgruppe vorarlberg obmann markus salzgeber kontakt fachgruppen-geschäftsstelle wichnergasse 9 6800 feldkirch e-mail troy.susanna@wkv.at web www.vorarlberger-finanzdienstleister.at tel +43 05522 305 erwin loretz oliver walla mag susanna troy fachgruppe wien obmann kommr wolfgang k gÖltl kontakt fachgruppen-geschäftsstelle schwarzenbergplatz 14 1041 wien e-mail diefinanzdienstleister@wkw.at web www.diefinanzdienstleister.at tel +43 01 514 50 3733 ing sascha dastl kommr dr helmut zeglovits georg plesnik mba msc obmann-stellvertreter geschÄftsfÜhrerin obmann-stellvertreter geschÄftsfÜhrer wertpapierfirmen fachverband fordert anpassung der eigenmittelbestimmungen aufgrund einer europäischen richtlinie erarbeitete das bundesministerium für finanzen bmf einen entwurf zur novellierung der eigenkapitalbestimmungen der kreditinstitute im bankwesengesetz und wertpapieraufsichtsgesetz 2007 für wertpapierfirmen wird in dem entwurf keine anwendung beschrieben da diese keinen handel auf eigene rechnung erbringen und keine emission von finanzinstrumenten und/oder platzierung von finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung vornehmen und somit dezidiert unter die ausnahme des art 20 abs 2 der rl 2006/49/eg fallen ­ damit bestätigt das bmf die rechtsansicht des fachverbandes der fachverband regte darüber hinaus im rahmen einer stellungnahme der wirtschaftskammer Österreich an die eigenmittelbestimmungen für wertpapierfirmen zu überprüfen und auf europäisches niveau anzupassen darüber hinaus schlägt der fachverband vor den zeitpunkt für die bemessung des kreditrisikos von wertpapierfirmen §9 abs 5 zu definieren da derzeit eine erhebliche rechtsunsicherheit besteht wir halten sie auf dem laufenden wpf wpdlu finanzmarktaufsicht veröffentlicht marktübliche entgelte auf grundlage der wertpapieraufsichtsgesetzesnovelle vom april 2009 ist der fachverband finanzdienstleister zur erhebung der marktüblichen entgelte von wertpapierfirmen wpf und wertpapierdienstleistungsunternehmen wpdlu gesetzlich beauftragt die per umfrage erhobenen informationen zu entgelten der wertpapierunternehmen entgelten der emittenten gebühren der depotbank hat der fachverband der finanzmarktaufsicht fma jährlich ­ kumuliert ­ bekannt zu geben die aktuellen ergebnisse wurden nun von der fma veröffentlicht und sind auf der fma-website www.fma.gv.at unter der rubrik verbraucher anleger abrufbar te soll gemäß fma den konsumenten eine orientierungshilfe bei der inanspruchnahme von wertpapierdienstleistungen bieten ist für die marktteilnehmer jedoch nicht bindend wertpapierfirmen haben ihre kunden allerdings entsprechend § 75 abs 8 wag 2007 auf die publikation der fma über bandbreiten für marktübliche entgelte der wpf nachweislich hinzuweisen wertpapierfirmen zur information ihrer kunden verpflichtet die bandbreiten für marktübliche entgel www.wko.at/finanzdienstleister www.diefinanzdienstleister.at www.deine-finanzkarriere.at 5

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anzeige www.continentale at die continentale ­ ihr starker partner in der premiumklasse bu-vorsorge premium Überzeugende vorteile top bedingungen extra kundenfreundlich flexible gestaltung erstklassige konditionen leistungsabwicklung kompetent und schnell continentale lebensversicherung a g ­ vertrieb Österreich ­ office@continentale.at 6 2010_04_anzeige_bu_zeitschrift_f1 1 www.deine-finanzkarriere.at www.wko.at/finanzdienstleister 27.05.2010 10:46:03 www.diefinanzdienstleister.at

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r echt verbraucherkredite gesetzesrahmen für gewerbliche vermögensberater in der kreditvermittlung mag philipp h bohrn gleichzeitig mit der einführung des verbraucherkreditgesetzes vkrg wurde der tätigkeitsbereich der gewerblichen vermögensberater als kreditvermittler im § 136a der gewerbeordnung gewo konkretisiert unter kreditvermittlung versteht man bereits das vorstellen anbieten und andere vorarbeiten zu kreditverträgen sowie das abschließen für den kreditgeber mit der neuen bestimmung ist nun klar definiert dass auch für alle vorarbeiten zur kredit und finanzierungsvermittlung die gewerbeberechtigung der gewerblichen vermögensberatung notwendig ist kreditvermittlung beschränkt die personalkreditvermittlung sowie die finanzierungsvermittlung sind daher gewerblichen vermögensberatern vorbehalten andere wichtige rechtliche aspekte insbesondere rücktrittsrecht vorzeitige rückzahlung datenbankabfrage recht auf kreditvertragsentwurf kreditvermittlung als nebenrecht die gewerbeordnung kennt grundsätzlich die möglichkeit leistungen anderer gewerbe zu erbringen die eigene leistungen wirtschaftlich sinnvoll ergänzen diese nebenrechte sind jedoch nur für gewerberechte möglich die kreditvermittlung ist ein bankgeschäft und daher der regelung des nebenrechts nicht zugänglich ausnahme von der vorvertraglichen informationspflicht ausgenommen von den vorvertraglichen informationspflichten sind kreditvermittler sofern es sich bei diesen um einen an der kreditvermittlung nur in untergeordneter funktion beteiligten warenlieferanten oder dienstleistungserbringer handelt diese bestimmung ist auf art 7 der verbraucherkreditrichtlinie rl 2008/48/eg zurückzuführen und wird in den erwägungen der richtlinie 16 und insbesondere 24 erläutert zum einen sollen werbungen für kreditkartenfirmen nicht als kreditvermittlung gelten und zum anderen wird auf die untergeordnete funktion und den hauptzweck der gewerblichen oder beruflichen tätigkeit abgestellt die grenze wird dahingehend zu ziehen sein ob der kreditvermittler ein wirtschaftliches interesse an der kreditvermittlung hat wenn zumindest ein für das unternehmen bedeutender teil der einkünfte aus kreditvermittlungen stammt ist die erfüllung der vorvertraglichen informationspflichten gerechtfertigt abzustellen ist offensichtlich darauf ob es gerechtfertigt ist diese vorvertraglichen pflichten aufzuerlegen und damit ist wohl eine kosten-nutzen-ansicht gemeint Über die gewerberechtlichen erfordernisse sagt dies jedoch nichts aus und erlaubt daher keine rückschlüsse auf gewerberechtliche anforderungen eine untergeordnete kreditvermittlung ohne gewerbeschein oder konzession ist daher nicht erlaubt nähere informationen unter www.wko.at/finanzdienstleister konzessionspflichtiges bankgeschäft die kreditvermittlung ist grundsätzlich ein bankgeschäft und daher konzessionspflichtig nach dem bankwesengesetz bwg versteht man darunter allerdings nur die vermittlung von geschäften des abschlusses von geldkreditverträgen und die gewährung von gelddarlehen finanzierungen wie beispielsweise die beratung und vermittlung eines tilgungsträgers als notwendiger annex zum endfälligen kredit ist kein bankgeschäft und fällt auf grund der gewo der gewerblichen vermögensberatung zu informationspflichten des kreditvermittlers das verbraucherkreditgesetz hält ausdrücklich fest dass gewerbliche vermögensberater als kreditvermittler die verstärkten informationspflichten zu erfüllen haben so hat der kreditvermittler insbesondere das standardformular für verbraucherkreditverträge zur erfüllung seiner vorvertraglichen pflichten zu verwenden abrufbar auf www.wko.at/finanzdienstleister die informationen müssen auch zwingend in den kreditvertrag aufgenommen werden und umfassen im wesentlichen kontaktangaben des kreditgebers und kreditvermittlers wenn vorhanden beschreibung der wesentlichen merkmale des kreditproduktes wie insbesondere kreditart gesamtkreditbetrag bedingungen für die inanspruchnahme laufzeit teilzahlungen gesamtbetrag kreditkosten sollzinssatz effektiver jahreszinssatz vorhandene nebenleistungen sonstige kosten im zusammenhang mit dem kredit und ausnahmen für immobilienmakler und gewerbliche vermögensberater kreditvermittlungen im rahmen des gewerbes der immobilienmakler und die vermittlung von personalkrediten und hypothekarkrediten durch gewerbliche vermögensberater sind von der konzessionspflicht des bwg ausgenommen die kreditvermittlung im rahmen des gewerbes der immobilienmakler ist allerdings auf die hypothekar fachbuch und kurzkommentar zum verbraucherkreditgesetz kreditvermittler § 26 vkrg werbung standardformular ditgesetz er währt einen übersichtlichen einblick in rbraucherkreditgesetz mit auf folgende berufsgruppen mögensberater als kreditvermittler und en als kreditgeber llgemeine bestimmungen zum nalysiert dieses werk die einzelnen en des verbraucherkreditgesetzes und lematik der einbeziehung von gverträgen verbraucherkredit vorzeitige 14tägiges rückzahlung rücktrittsrecht zwingende angaben kreditgeber § 6 vkrg häftsführer des fachverbands enstleister hat sich seit langem intensiv verbraucherkreditrichtlinie befasst und ist nn der umsetzung ins österreichische t der materie vertraut ilipp h bohrn verbraucherleasingverträge rentin des fachverbands enstleister beschäftigte sich bereits mit utachtungsentwurf zum herkreditgesetz sie konzentriert sich im and auf die rechtlichen agenden der skunfteien und versteigerer ndra siemaszko das verbraucherkreditgesetz fÜr finanzdienstleister kurzkommentar des fachverbands finanzdienstleister hg mai 2010 um thema verbraucherkredit finden sie fachverbands finanzdienstleister unter o.at/finanzdienstleister db verbraucherkreditgesetz a5 indd 1 19 05 2010 17:14:33 der fachverband finanzdienstleister hat ein buch zum verbraucherkreditgesetz herausgegeben einen kommentar zum verbraucherkreditgesetz können sie entweder herunterladen oder kompakt in buchform mit gesetzestext und erwägungen des gesetzgebers zum mitgliederpreis von 18 euro normalpreis eur 24 im webshop der wirtschaftskammer bestellen http webshop.wko.at der kurzkommentar gewährt einen übersichtlichen einblick in das neu geschaffene gesetz die schwerpunkte werden auf folgende berufsgruppen gelegt gewerbliche vermögensberater als kreditvermittler und leasingunternehmen als besondere kreditgeber inhaltlich umfasst der kommentar eine einführung über allgemeine bestimmungen zum kreditvertrag sowie eine analyse der einzelnen relevanten bestimmungen des verbraucherkreditgesetzes und der problematik der einbeziehung von hypothekarund leasingverträgen das verbraucherkreditgesetz fÜr finanzdienstleister www.wko.at/finanzdienstleister www.diefinanzdienstleister.at www.deine-finanzkarriere.at 7

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r echt anlegerentschädigungseinrichtung das wertpapieraufsichtsgesetz wag 2007 legt fest dass alle wertpapierfirmen einer entschädigungseinrichtung angehören müssen die folgende tätigkeiten ausüben verwaltung von kundenportefeuilles sowie die annahme und Übermittlung von aufträgen über finanzinstrumente andernfalls entzieht die finanzmarktaufsicht fma den wertpapierfirmen die berechtigung zur erbringung von wertpapierdienstleistungen in Österreich handelt es sich bei der entschädigungseinrichtung um die aew ­ anlegerentschädigung von wertpapierfirmen gmbh zur kontrolle der verwaltung des sondervermögens gemäß wag 2007 ist als gesetzliche interessensvertretung der fachverband finanzdienstleister verpflichtet leistungsfähigkeit der aew gibt es ein vier-säulen-modell säule 1 jährliche beiträge die sich nach der kundenanzahl der mitgliedsinstitute richten säule 2 zahlungen in form von prämien für eine fixe versicherungssumme säule 3 sonderbeiträge der wpf höhe und häufigkeit der beiträge sind begrenzt um wpf vor übermäßig hohen zahlungspflichten zu bewahren säule 4 optionale haftung des bundes aufsichtspflicht für fachverband über sondervermögensverwaltung sondervermögen aufsicht die beiträge die von der aew entsprechend der ersten und zweiten säule eingehoben werden bezeichnet man als sondervermögen dieses sondervermögen ist von der aew treuhändig zu verwalten sie ist dazu verpflichtet über dieses vermögen rechnung zu legen einmal im jahr und das gleichzeitig mit dem jahresabschluss sollte die aew in ein konkurs oder exekutionsverfahren geraten bleibt das sondervermögen davon verschont um zu überprüfen ob das sondervermögen im laufe des jahres ordnungsgemäß verwaltet wird ist die kontrolle durch den fachverband finanzdienstleister vorgesehen nähere bestimmungen dazu sind im wag nicht festgehalten der fachverband verhandelt derzeit einen vertrag mit der aew über den prozess des © gettyimages zweck der anlegerentschädigung ist eine wertpapierfirma wpf nicht mehr in der lage gelder ihrer kunden zurückzuzahlen oder finanzinstrumente zurückzuerstatten so liegt ein entschädigungsfall vor wpf ist es nicht erlaubt kundengelder zu halten ob die aew auch dann haftet wenn eine wpf illegal oder sogar in betrugsabsicht kundengelder gehalten hat ist höchstgerichtlich noch nicht entschieden prüfungsverfahrens der aus sicht des fachverbandes vier stufen umfassen soll vor-ort-prüfung in den räumlichkeiten der aew erstellung eines vorläufigen berichts durch den fachverband und weiterleitung an die aew möglichkeit der abgabe einer schriftlichen stellungnahme binnen vier wochen seitens aew verfassen eines endberichts der in der folge aus einer konsolidierten fassung des berichtes seitens des fachverbands und der stellungnahme der aew besteht vier-säulen-modell zur begrenzung des risikos von entschädigungsfällen für wpf und zur stärkung der strafverfahren von emittenten entlasten finanzdienstleister das handelsgericht wien stellte im rahmen eines verfahrens gegen eine wertpapierfirma in seinem urteil klar dass der berater nicht haftet wenn der schaden nicht auf eine unterlassene risikoaufklärung zurückzuführen ist sondern auf eine andere ursache wie z.b malversation diese richtung weisende rechtskräftige entscheidung ist für die finanzdienstleistungsbranche von großer bedeutung denn zahlreiche großschadensfälle der letzten jahre ­ u.a amis avw oder immofinanz wurden von strafverfahren mit ähnlichem sachverhalt begleitet dieser konkrete fall wird aufgrund der bestehenden rechtskraft nicht mehr vom obersten gerichtshof ogh entschieden werden ­ damit gilt es abzuwarten ob der ogh diese vorgezeigte judikaturlinie fortsetzen wird beraterhaftung bei malversation urteilsbegründung rechtswidrigkeitszusammenhang nicht gegeben hintergrund des verfahrens waren die malversationen des managements das mittlerweile rechtskräftig verurteilt wurde diese malversationen führten wenige monate nach der vermittlung einer unternehmensanleihe durch den berater zur insolvenz des 8 www.deine-finanzkarriere.at www.wko.at/finanzdienstleister www.diefinanzdienstleister.at

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r echt emittenten und zum totalverlust des kunden im zuge der beweisführung hat das handelsgericht festgestellt dass der berater den kunden nicht ordnungsgemäß über den risikogehalt der anleihe insbesondere die bedeutung des ratings aufklärte diese unterlassene risikoaufklärung löst nach ansicht des handelsgerichts wien jedoch keine haftung aus da der schaden tatsächlich durch malversationen des managements des unternehmens hervorgerufen wurde aufgrund des durchbrochenen rechtswidrigkeitszuammenhangs wurde die klage des kunden gegen die wertpapierfirma daher vom handelsgericht abgewiesen unter rechtswidrigkeitszusammenhang ist zu verstehen dass für einen schaden nur dann einzustehen ist wenn sich genau jenes risiko verwirklicht hier schaden aufgrund fehlerhafter beratung zu dessen vermeidung ein bestimmtes schutzgesetz hier wertpapieraufsichtsgesetz besteht darüber hinaus stellte das handelsgericht wien fest dass untreue betrug oder bilanzfälschung bei der rating-einstufung eines unternehmens nicht abgebildet und daher bei der beratung nicht zu berücksichtigen sind im zitierten fall hat sich ein anderes risiko eine straftat verwirklicht für das der anlageberater nicht haftbar gemacht werden kann vki-klage gegen berater abgewiesen umfassende gesprächsprotokolle von bedeutung in einem musterverfahren des vereins für konsumenteninformation vki wurde die klage eines kunden gegen seinen berater vom handelsgericht wien abgewiesen das beweisverfahren ergab dass der kläger über grunderfahrungen aufgrund früherer getätigter investitionen in aktien verfügte und der berater seinen aufklärungspflichten über den risikogehalt der immobilienaktie in vollem umfang nachgekommen war das handelsgericht wien betont in dieser entscheidung dass es stets auf den einzelfall ankommt bei der beweisaufnahme wurde dem beratungsprotokoll insofern beachtung geschenkt als dieses warnhinweise hinsichtlich der immobilienaktie enthalten hatte der fachverband rät daher allen beratern hinsichtlich der diversen finanzinstrumente sämtlichen aufklärungs erkundigungs und informationspflichten detailliert und umfassend nachzukommen bzw diese schriftlich festzuhalten im fall einer klage lohnt sich dieser aufwand denn dokumentationsversäumnisse führen im haftungsverfahren regelmäßig zur beweiserleichterung zu gunsten des kunden die bis zur beweislastumkehr gehen können fondsgebundene lebensversicherung von bullen profitieren bären zähmen return profit polizze nutzen sie hochwertige analysen auf computerbasis um die chancen inter nationaler kapitalmärkte für ihre kunden gezielt zu optimieren die fondsgebundene lebensversicherung return profit polizze investiert bei positiven aktienmärkten im zeichen des bullen automatisch bis zu 100 des fondsvermögens in aktienfonds bei fallenden aktienmärkten unter der regent schaft des bären wird bis zu 100 in sicher heitsorientierte anlagen umgeschichtet return profit polizze ­ für den gezielten vermögensaufbau nÜrnberger versicherung ag Österreich telefon 0800/20 44 87 www.nuernberger.at facts_rpp_juli_180x127.indd 1 27.05.2010 14:05:15 www.wko.at/finanzdienstleister www.diefinanzdienstleister.at www.deine-finanzkarriere.at 9 anzeige

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anzeige in krisenzeiten steigen andere aus wir steigen ein private equity investoren wie pensionskassen und stiftungen geraten durch die schwierige situation auf dem finanzmarkt in zugzwang und trennen sich derzeit zu niedrigen preisen von ihren private equity beteiligungen wer daher jetzt investieren kann hat hervorragende einstiegskonditionen die eine chance auf eine überdurchschnittliche rendite bieten nutzen sie diesen vorteil und informieren sie sich über unser aktuelles angebot rwb global market fonds · secondary iii rwb privatecapital austria gmbh · grabenweg 64 · 6020 innsbruck tel 0512 36 46 36 0 · fax 0512 36 46 36 46 · info@rwb-austria.at · www.rwb-austria.at diese information stellt weder ein angebot zum verkauf noch eine aufforderung zum kauf der beteiligung dar bei der veranlagung handelt es sich um ein prospektpflichtiges angebot gemäß kapitalmarktgesetz kmg interessenten wird ausdrücklich die lektüre des veranlagungsprospekts empfohlen der wichtige informationen zum wesen und den risiken der veranlagung enthält und alleinige vertragsgrundlage der beteiligung ist der gemäß kmg erstellte veröffentlichte und bei der oesterreichischen kontrollbank hinterlegte prospekt kann bei der einreichstelle rwb privatecapital austria gmbh grabenweg 64 6020 innsbruck kostenlos angefordert werden www.deine-finanzkarriere.at 10 anz_seciii_facts_100526_mp_d.ind1 1 www.wko.at/finanzdienstleister www.diefinanzdienstleister.at 26.05.2010 14:29:47

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r echt news kreditauskunfteien entschließungsantrag des parlaments zur datenverwendung in einem vor kurzem erfolgten entschließungsantrag des parlaments 405/uea xxiv gp wurde das wirtschaftsministerium ersucht dem nationalrat bis ende dieses jahres eine gewerbeordnungsnovelle zur beschlussfassung vorzulegen diese solle ­ so der antrag eine detaillierte und verhältnismäßige regelung der datenverarbeitung und datenverwendung durch kreditauskunfteien enthalten der fachverband finanzdienstleister hat als gesetzliche interessensvertretung der kreditauskunfteien bereits im vorfeld einen entwurf zur novellierung des § 152 gewo erarbeitet und eine schriftliche stellungnahme zum entschließungsantrag an das wirtschaftsministerium verfasst diese enthält einen vergleich der einzelnen punkte des entschließungsantrages mit dem bestehenden entwurf des fachverbandes zu § 152 gewo ziel ist es damit den gesetzgeber zu unterstützen eine praxisorientierte und rasche regulierung für die kreditauskunfteien umzusetzen dabei sind dem fachverband folgende punkte wichtig sibel oder nicht ­ solle zudem zulässig sein wenn die zustimmung seitens des betroffenen vorliegt monaten vor dem zeitpunkt der löschung bzw richtigstellung übermittelt worden sind b Überprüfung aufzeichnungssowie aufbewahrungspflicht der entschließungsantrag sieht ­ wie auch bereits der entwurf des fachverbandes regelmäßige kontrollen vor allerdings ist eine jährliche Überprüfung aller daten auf die gleiche art und weise zu umfassend und vor allem bei ediktsdaten problematisch insofern hat gemäß fachverband-entwurf eine aktualisierung der daten spätestens bei anfrage zu erfolgen zudem sind stichproben über die aufzeichnungen zu erfolgen haben in regelmäßigen abständen durchzuführen der entwurf sieht auch eine aufbewahrungspflicht des geschäftlichen schriftwechsels von sieben jahren vor d trennung von gewo und dsg 2000-bestimmungen die stellungnahme empfiehlt eine trennung der gewerbeordnung gewo und datenschutzgesetz dsg 2000-bestimmungen grund ist dass eine zweifache aufsicht über ein und dieselben unternehmen und rechtsmaterien nicht sinnvoll erscheint da dies zu kompetenz und abgrenzungsschwierigkeiten führen würde daher sollte klargestellt werden dass für die verletzung von gewerberechtlichen bestimmungen die gewerbebehörde und für die bestimmungen des dsg 2000 die datenschutzbehörde zuständig ist die derzeitigen in der gewo und im dsg 2000 festgehaltenen sanktionen sind ausreichend und bedürfen daher keiner ergänzung insbesondere seit der letzten novelle sind im dsg 2000 ausreichende sanktionsmöglichkeiten vorgesehen die seitens der datenschutzkommission gesetzt werden können in den entschließungsantrag des parlaments und den fachverband-entwurf zu § 152 gewo kann auf der website des fachverbandes finanzdienstleister eingesehen werden www.wko.at/finanzdienstleister c löschung richtigstellung und informationspflicht der fachverband-entwurf sieht umfassende löschungsvorschriften und löschungsfristen vor ein bestreitungsvermerk seitens des betroffenen ist ebenfalls ausdrücklich festgehalten darüber hinaus umfasst der entwurf eine informationspflicht auf wunsch des betroffenen an empfänger von gelöschten oder richtiggestellten daten denen die daten innerhalb von sechs a datenarten und datenquellen der fachverband stellt in seinem entwurf insbesondere klar dass die definition sensibler daten ausdrücklich § 4 z 2 dsg 2000 entsprechen soll die Übermittlung von daten gleich ob sen sozialversicherungsanstalt sva kostenlose vorsorgeuntersuchung auf basis moderner wissenschaftlicher erkenntnisse prävention im gesundheitsbereich gewinnt stetig an bedeutung immer mehr krankheiten können durch gezielte gesundheitsvorsorgeuntersuchungen rechtzeitig erkannt in der folge entsprechend behandelt und damit sehr oft auch geheilt werden im zentrum der sva-vorsorgemaßnahmen stehen information und beratung das programm soll allen teilnehmern aufzeigen wie es um ihre gesundheit steht und was sie selbst für ihre gesundheit tun können gerade die intensive auseinandersetzung mit der lebensweise und den lebensumständen soll auch die erarbeitung eines individuellen risikoprofils ermöglichen in die vorsorgeuntersuchung fließen die erkenntnisse der modernen lebensstil-medizin ein mit der die beratungsfunktion der Ärzte eine strategische bedeutung erhielt so geht es dabei nicht nur um die früherkennung verbreiteter zivilisationskrankheiten sondern auch um aufklärung und unterstützung bei der gesundheitsfördernden veränderung des individuellen lebensstils ­ u.a den kernthemen bewegung ernährung und rauchen steigende akzeptanz der vorsorgeuntersuchungen in den letzten zehn jahren hat sich die inanspruchnahme von vorsorgeuntersuchungen um ein drittel erhöht im jahr 2008 wurden rund 987.700 untersuchungen durchgeführt in wien war der zuwachs besonders groß wo sich der wert im zeitraum von 1998 2008 von 92.087 auf 186.942 untersuchungen mehr als verdoppelt hat wenden sie sich für nähere informationen und zur vereinbarung eines vorsorgeuntersuchungstermins an ihren hausarzt oder an den sozialversicherungsträger in ihrem bundesland nähere infos dazu finden sie unter www.sozialversicherung.at erweiterte vorsorgeuntersuchung die sva bietet ihren versicherten bereits seit vielen jahren eine gesundheitsvorsorgeuntersuchung die mit den besten internationalen vorsorge und früherkennungsprogrammen bzw -verfahren durchgeführt wird dieser service steht den svaversicherten kostenlos zur verfügung eine voranmeldung zur untersuchung ist erforderlich www.wko.at/finanzdienstleister www.diefinanzdienstleister.at www.deine-finanzkarriere.at 11

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r echt news fremdwährungskredite checkliste für prüfung von anpassungs und konvertierungsbedarf die öffentlich geführte diskussion über fremdwährungskredite hat zahlreiche konsumenten stark verunsichert das nahm der fachverband finanzdienstleister zum anlass einen arbeitskreis für fremdwährungskredite ins leben zu rufen und für inhaber von fremdwährungskrediten fwk eine eigens ausgearbeitete checkliste zur Überprüfung der individuellen fremdwährungskreditsituation zur verfügung zu stellen diese steht für finanzdienstleister und konsumenten auf der webseite http wko.at/finanzdienstleister fwk-checkliste zum download bereit die checkliste soll inhabern von fremdwährungskrediten sowohl mit als auch ohne tilgungsträger die vorbereitung auf ein sachlich-fundiertes beratungsgespräch erleichtern sie ist eine orientierungshilfe dafür welche informationen konsumenten als entscheidungsgrundlage dafür einholen sollten ob bzw wann adaptierungen oder eine konvertierung ihres bestehenden fremdwährungskredites notwendig oder vorteilhaft ist für gewerbliche vermögensberater erarbeitete der fachverband zudem einen musterbrief zur unterstützung bei der erläuterung der fwk-mindeststandards der finanzmarktaufsicht im kundengespräch tilgungsträgers sowie der jeweiligen einkommens und vermögenssituation gerade auf grund dieser sehr komplexen faktoren empfahl der fachverband finanzdienstleister kunden im rahmen einer pressemitteilung die sinnhaftigkeit einer konvertierung von einem unabhängigen finanzdienstleister überprüfen zu lassen denn dieser könne anhand der checkliste mit seinem kunden objektiv die vor und nachteile einer konvertierung abwägen mögliche alternativen aufzeigen und in manchen fällen seinem klienten viel geld ersparen fachverband ruft fwk-kunden zum kreditcheck durch finanzdienstleister auf im märz 2010 hat die finanzmarktaufsicht fma mindeststandards für die vergabe von fremdwährungskrediten erlassen dies führt dazu dass derzeit zahlreiche fremdwährungs-kreditnehmer von ihrer bank zur konvertierung ihres kredites aufgefordert werden ob ein umstieg in eine andere finanzierungsform jedoch für den kunden tatsächlich vorteilhaft ist hängt von mehreren faktoren ab wie u.a den konditionen des umstiegs der prognose der fremdwährungszins und kursentwicklung dem wert des fremdwährungskredite weiterhin attraktive finanzierungsform der fachverband finanzdienstleister weist die einseitige darstellung der risiken von fremdwährungskrediten wie sie derzeit in der Öffentlichkeit kommuniziert werden entschieden zurück wir bekennen uns ganz klar zu strengeren vergaberichtlinien denn fremdwährungskredite sind nicht für jedermann geeignet und bedürfen einer professionellen beratung und laufenden betreuung die fma-mindeststandards sind allerdings aus unserer sicht überschießend und bringen privatkunden um eine lukrative finanzierungsform die in der vergangenheit vielen nachweislich große finanzielle vorteile gebracht hat stellt fachverbandsobmann kommr wolfgang k göltl klar erhöhte kosten bei fremdwährungskrediten rechtskräftige gerichtsentscheidung verbietet banken Überwälzung an kunden banken dürfen erhöhte kosten für die beschaffung von fremdwährungen nicht aufgrund unbestimmter oder grob benachteiligender klauseln in den kreditbedingungen an konsumenten überwälzen ohne zustimmung des kunden steht es ihnen auch nicht zu die währung des kredites zu wechseln ­ zu diesem urteil kam unlängst das oberlandesgericht graz branchenstudie von marketagent.com kritischer optimismus im finanzdienstleistungssektor bereits zum zweiten mal führte das online markt und meinungsforschungsinstitut marketagent.com in kooperation mit dem finanzmarketing verband Österreich eine umfrage bei entscheidungsträgern im finanzdienstleistungssektor durch im mittelpunkt standen ­ wie bereits im vorjahr die auswirkungen der finanz und wirtschaftskrise insbesondere auf marketing und kommunikation der österreichischen finanzdienstleistungsbranche die gegenwärtige wirtschaftliche situation für die branche als sehr oder eher gut im vergleich zu nur rund 17 prozent im letzten jahr trotzdem gehen neun von zehn befragten davon aus dass die finanzkrise auch weiterhin zu großen strukturellen veränderungen in der österreichischen finanzwirtschaft führen wird 95 prozent schätzen das verloren gegangene grundsatzvertrauen der banken durch die finanzkrise als sehr oder eher hoch ein beachtliche 67 prozent sind davon überzeugt dass der vertrauensverlust der kunden auch zu einer verhaltensänderung gegenüber banken geführt hat die sich in erster linie in einer kritischen grundhaltung der kunden äußert zurückgewinnen von kundenvertrauen durch mehr transparenz die schaffung von mehr transparenz hält etwa jeder fünfte experte 18 für die richtige strategie das verlorengegangene kundenvertrauen wieder zurückzugewinnen in krisenzeiten werden vor allem einer erhöhung der beraterqualität 38 kundenbindungs und kundenbetreuungs-maßnahmen 34 sowie sämtlichen maßnahmen zur steigerung der kundenzufriedenheit 34 eine sehr große bedeutung zur krisenbewältigung zugeschrieben strukturelle veränderungen zu erwarten rund ein drittel 32 der befragten beurteilt www.wko.at/finanzdienstleister www.diefinanzdienstleister.at www.deine-finanzkarriere.at 13

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b erufsgruppen leasing mit fuhrparkmanagement als bonus neue grundsätze garantieren höchste qualität immer mehr unternehmen entschließen sich aus kosten und effizienzgründen die betreuung der eigenen fahrzeugflotte auszulagern und einem professionellen fuhrparkmanagement-unternehmen zu übertragen die abstimmung der zu übertragenden leistungen gestaltet sich dabei allerdings nicht immer einfach denn fuhrparkmanagement ist eine sehr komplexe und umfangreiche dienstleistung neben den kernthemen pkw und nutzfahrzeuge mit all den dazugehörigen bereichen wie technik techniktrends alternative antriebe fahrzeugkonfiguration wartungskosten gebrauchtwagenmarkt etc gilt das augenmerk weiteren wesentlichen aspekten so sind unter anderem auch steuerliche buchhalterische und rechtliche rahmenbedingungen zu beachten zudem geht es auch um mitarbeiterincentives das dienstfahrzeug hat wesentlichen einfluss auf die motivation von mitarbeitern ­ insbesondere jedoch um die dienstleistung an sich gen stellt dies jedoch eine große herausforderung dar qualitätsstandards schaffen Übersicht und sicherheit die mitglieder des fuhrparkmanagementausschusses im verband Österreichischer leasing-gesellschaften vÖl haben nun gemeinsam einheitliche qualitätsstandards entwickelt diese fuhrparkmanagement-grundsätze sind übersichtlich und kundenfreundlich in form einer checkliste zusammengefasst und stehen auf der vÖl-website unter www.leasingverband.at zum download bereit die checkliste stellt eine wichtige orientierungshilfe für kunden dar die an fuhrparkmanagement interessiert sind sie hilft bei verhandlungen die Übersicht zu bewahren alle relevanten punkte zu erfassen zu besprechen und zu regeln so wird z.b der leistungsumfang von wartung/reparatur eindeutig beschrieben sämtliche vom leasinggeber zusätzlich zu bezahlende spesen gebühren und steuern werden angeführt konkreten regelungsbedarf gibt es auch beim thema schäden an retournierten fahrzeugen zu vertragsende wichtig ist dabei schon vor vertragsunterzeichnung genau zu wissen welche schäden am fahrzeug zu einer späteren nachverrechnung führen können präzise auskunft darüber liefert ein schadenskatalog er definiert im vorfeld klar anhand genauer bild und textbeschreibungen welche schäden akzeptiert werden und welche nicht darüber hinaus muss die entsprechende fahrzeugbegutachtung von einem unabhängigen sachverständigen mittels schadensgutachten dokumentiert werden zu qualität verpflichtet diese und weitere punkte sind durch die fuhrparkmanagement-grundsätze des vÖl geregelt zu deren einhaltung sich sämtliche nachstehend angeführten fuhrparkmanagement-unternehmen verpflichtet haben bawag psk fuhrparkleasing gmbh bmw austria leasing gmbh alphabet austria fuhrparkmanagement ebv-leasing ges.m.b.h co kg s autoleasing wr städtische donau leasing leaseplan Österreich fuhrparkmanagement gmbh mercedes-benz financial services austria gmbh porsche bank ag raiffeisen-leasing fuhrparkmanagement gmbh und unicredit leasing fuhrparkmanagement nähere informationen unter www.leasingverband.at maßarbeit von profis dienstleistung bedeutet die kunden und deren individuellen bedürfnisse zu verstehen zu erfassen und ihnen maßgeschneiderte fuhrparkmanagement-lösungen anzubieten dabei die Übersicht zu bewahren ist eine der kernkompetenzen eines guten fuhrparkmanagers für unternehmen die sich nicht ausschließlich und tagtäglich mit der verwaltung ihres fuhrparks beschäfti versteigerer beachtliche umsätze im jahr 2009 trotz schwierigem marktumfeld entgegen den pessimistischen erwartungen aufgrund der weltweiten wirtschaftskrise verzeichneten die rund 150 österreichischen versteigerungsunternehmen 2009 beachtliche umsätze wie sich zeigte setzten kunden bei der geldanlage auf kunstwerke von internationalem rang und solidem wert während die nachfrage von der krise weitgehend unbeeindruckt blieb schlug sich die schwierige marktsituation allerdings auf angebotsseite nieder sammler und kunstliebhaber blieben abwartend beim verkauf ihrer kunstwerke den umsatzzugewinnen der versteigerer tat dies allerdings keinen abbruch so hat das dorotheum 2009 sein zweitbestes ergebnis seit seinem 300-jährigen bestehen erzielt mit 490.300 euro an der spitze der versteigerungserlöse rangiert das gemälde kinder schmücken den hut eines konskribierten des biedermeierkünstlers ferdinand georg waldmüller 1793 ­ 1865 designmöbel historische wissenschaftliche instrumente glas porzellan und silber verzeichneten ebenfalls hervorragende umsätze gesteigertes sammlerinteresse registrierte auch das wiener auktionshaus im kinsky ­ vor allem bei antiquitäten in dieser sparte konnte 2009 ein 84-prozentiger umsatzzuwachs erwirtschaftet werden den höchstpreis erzielte mit 527.885 euro das werk die geißelung des expressionisten max oppenheimer 1885 ­ 1954 14 www.deine-finanzkarriere.at www.wko.at/finanzdienstleister www.diefinanzdienstleister.at © vÖl

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b erufsgruppen diese ergebnisse zeigen dass die österreichischen auktionshäuser durch fundierte expertise und optimale versteigerungsbedingungen wie eine hohe kundenfrequenz das vertrauen von verkäufern und käufern stärken konnten betont fachverbandobmann kommr wolfgang k göltl Österreich hat damit den sprung zu einem international attraktiven kunstmarkt geschafft ­ nicht zuletzt aufgrund der verlängerten Übergangsfrist beim folgerecht erzielte folgerecht-Übergangsfrist fairer wettbewerb im internationalen geschäft für eine erfolgreiche positionierung der heimischen versteigerer am internationalen kunstmarkt war es wesentlich den drohenden wettbewerbsnachteil durch das folgerecht für erben abzuwenden das folgerecht sieht für bildende künstler unter bestimmten voraussetzungen einen vergütungsanspruch vor wenn das originalwerk durch vertreter des kunstmarktes veräußert wird durch ver längerung der Übergangsfrist hat sich die wko erfolgreich dafür eingesetzt dass ein wesentlicher standortnachteil für den österreichischen kunstmarkt verhindert wurde der enorme verwaltungsaufwand und die höhere kosten hätten einen deutlichen wettbewerbsnachteil für die heimischen versteigerer nach sich gezogen und sich auf auktionshäuser galerien und auch auf die künstler ­ die ebenfalls eine verlängerung der Übergangsfrist forderten nachteilig ausgewirkt fachverband begrüßt zahlungsinstitute als neue mitglieder Öffnung des zahlungsdienstleistungssektors bringt interessante berufschancen mit inkrafttreten des zahlungsdienstegesetzes per 1.11.2009 wurde die erbringung von zahlungsdienstleistungen durch umsetzung der eu-payment services directive rechtlich neu geregelt und die berufsgruppe der zahlungsinstitute neu geschaffen ziel der europäischen richtlinie ist insbesondere eine entkoppelung der zahlungsdienste von bankengeschäften um damit ein größeres angebot und stärkeren wettbewerb zu gewährleisten sowie eine belebung und beschleunigung grenzüberschreitender zahlungsdienstleistungen den banken vorbehaltene attraktive marktsegment nun auch den zahlungsinstituten offen steht wir sind sicher dass zahlreiche unternehmer die chance zur tätigkeit in dieser boomenden branche wahrnehmen werden ist göltl überzeugt tungsbestimmungen nur zu gunsten des verbrauchers abgeändert werden nicht aber zu deren nachteil das zahlungsdienstegesetz bringt für konsumenten einige klare vorteile mit sich unter anderem sind elektronisch eingeleitete Überweisungen in euro ab 2012 spätestens am nächsten arbeitstag abzuwickeln und überwiesene beträge dem empfänger auf dessen konto unverzüglich wert zu stellen darüber hinaus gewährleistet das gesetz eine hohe kostentransparenz bestehen und umfang der für die zahlungsinstitute erforderlichen konzession der finanzmarktaufsicht fma können über das zahlungsinstitutsregisters auf der fmawebsite www.fma.gv.at abgefragt werden nähere informationen über und für die neue berufsgruppe unter www.wko.at/finanzdienstleister zu strengem verbraucherschutz verpflichtet waren zahlungsdienstleistungen wie insbesondere Überweisungen kreditkartenzahlungen und zahlungen mit dem mobiltelefon bisher nur in grundzügen oder gar nicht geregelt so unterliegen diese nun im sinne der verbraucher genauen vorschriften für konsumenten gelten besondere schutzbestimmungen so können die umfangreichen informationspflichten sowie die bestimmungen über autorisierung und ausführung von zahlungsvorgängen und die haf mehr wettbewerb für interessante wachstumsbranche zahlungsinstitute sind berechtigt konzessionspflichtige zahlungsdienstleistungen wie Überweisungen kreditkartenzahlungen sowie kreditkartenabrechnungen aber auch digitalisierte zahlungsgeschäfte wie parkschein oder kinokartenkauf per mobiltelefon zu erbringen damit sind sie in einem zukunftsreichen marktsegment tätig das in Österreich trotz wirtschaftskrise satte zuwächse verzeichnen konnte und aufgrund der marktentwicklung mit einem weiteren anstieg rechnen kann allein von 2008 auf 2009 nahm die anzahl der transaktionen per kreditkarte um 12,9 prozent 2009 75,8 millionen transaktionen zu der gesamtwert der zahlungen sogar um 14 prozent 2009 euro 8,4 milliarden fachverbandsobmann kommr wolfgang k göltl freut sich dass dieses bisher achtung meldepflicht bei vergabe von großkrediten zahlungsdienstleister müssen vergebene großkredite über 350.000 euro an die Österreichische nationalbank oenb melden reichische nationalbank oenb gemäß bankwesengesetz bwg investmentfondsgesetz invfg immobilien-investmentfondsgesetz immoinvfg zahlungsdienstegesetz zadig und sparkassengesetz spg zwingend in elektronischer form auf dem wege der incoming plattform der fma und oenb www fma.gv.at www.oenb.at abzuwickeln incoming-plattform ip mit 1 juli 2010 sind die anzeigenpflichten von zahlungsinstituten gegenüber finanzmarktaufsicht fma und Öster www.wko.at/finanzdienstleister www.diefinanzdienstleister.at www.deine-finanzkarriere.at 15

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