Abi and the City Katalog

 

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vorwort liebe abiturienten abi-and-the ­city hat es sich zum ziel gesetzt reisen zu gestalten bei denen ihr eine unvergessliche zeit erleben werdet dabei steht eure zufriedenheit an oberster stelle 2012 ­ nach 13 jahren habt ihr nun euer abi in der tasche und das sollte auch gebührend gefeiert werden und wo ginge das nicht besser als in europas metropolen erlebt gemeinsam the time of my life bevor der ernst des lebens beginnt und jeder seiner wege geht die erinnerungen an eure abi-abischlussfahrt sollt ihr nie vergessen dafür sorgen wir euer team montagsbis freitags 8-17 uhr samstags 8 14 uhr 3 wir sind für euch da www.abi-and-the-city.de.tl abiandthecity@web.de auf facebook findet ihr uns einfach unter abi and the city abi and the city klostersteige 5 87435 kempten tel 0831-252525

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inhalt vorwort 03 inhaltsverzeichnis .04 ababschlussfahrten 06 versicherung 49 agb 50 6 12 17 23 4

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amsterdam ab amsterdam hat 741 636 einwohner besteht aus 100 kleinen inseln und einer fläche von 219m 5000 registierte wohnboote sprache niederländisch typisch gachten graben coffee shops bars fahrräder 2 429 z.b 02.07.2012 07.07.2012 bitte beachtet die mindestteilnehmerzahl beträgt bei dieser reise 24 personen außerdem ist ein mindestalter von 18 jahen erforderlich was ihr bekommt an und abreise im kofortablen reisebus 5 Übernachtungen in einem zweisterne hotel informationsmappe mit umfangreichen informationen rund um eure reise und amsterdam gvb-ticket damit könnt ihr alle öffentlichen verkehrsmittel in amsterdam 4 volle tage jederzeit nutzen 1 abendessen im berühmten hard rock café leidseplein pub crawl 1 nachmittag paintball abi-and-the-city reisebegleiter mit einer 24std notrufnummer 7 eine geführte kneipentour in einem der partygegenden amsterdams

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amsterdam s calling europas kleinste metropole eure bleibe hin und zurück ihr reist in einem komfortabel ausgestatteten reisebus da uns eure sicherheit sehr am herzen liegt entspricht der bus den aktuellsten qualitätsstandards um diesen zu gewährleisten wird der bus regelmäßig überprüft gepflegt und gewartet los geht s am montag 02.07.2012 um 8 uhr am kemptner hauptbahnhof hier trefft ihr auch eure reisebegleitung miriam die bei allen fragen und probleme euer ansprechpartner ist ihr erreicht amsterdam voraussichtlich am nachmittag nach 5 unvergesslichen tagen heißt es dann am samstagvormittag ca.11:30 uhr schließlich einsteigen zurücklehnen und ab nach hause während eurer zeit in amsterdam wohnt ihr im hotel trianon dort seit ihr in 8-bett-zimmern untergebracht die alle über ein eigenes badezimmer verfügen jeden morgen erwartet euch ein frühstücksbuffet das hotel trianon befindet nahe dem city center in einer ruhigen seitenstraße der van baerlestraat eine der besten einkaufsstraßen in amsterdam bis zum historischen stadtzentrum und dem leidseplein sind es nur 10-15 minuten der leidseplein zählt zu den beliebtesten partygegenden schlechthin dort gibt es unzählige bars pubs und clubs 8

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programm leidseplein pub crawl damit ihr gleich zu beginn richtig auf das amsterdamer nachtleben eingestimmt werdet zieht ihr am ersten abend mit einem professionellen guide durch die bars pubs im leidsepleinviertel dabei erwarten euch langes anstehen vor dem berühmten hard rock café nicht für euch denn an eurem letzten abend wartet dort schon ein reservierter tisch auf euch hier könnt ihr aus einem menü auswählen euch über die erlebnisse der letzten taeg austauschen und auf den letzten abend einstimmen 6 dance bars clubs 6 freigetränke freier eintritt in alle bars clubs ein professioneller guide klopfer zwischen den locations ein souvenir t-shirt los geht s am montag abend um 20.30h ihr trefft euren guide zwischen 20 und 20.15h am national monument am dam square dauer der tour ca 2 std paintball ein spiel das immer mehr menschen begeistert bei der am häufigsten gespielte form wird die gruppe meist in 2 teams geteilt und muss die flagge des gegners erobern dabei steht man jedoch unter ständigem gegnerischen beschuss ihr bekommt die volle professionelle ausrüstung bestehend aus dem overall einer full-face brille eine semi-automatischen paintballmakierer einen brustpanzer sowie einen monititionsgürtel für extra paintballs qualifiziertes englischsprachiges personal/coaches auswahl an missionen und zielvorgaben bitte nennt uns bei der buchung doch euren wunschtermin 9

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amsterdam s calling europas kleinste metropole damit ihr eine unvergessliche und entspannte zeit erleben könnt und euch um nichts kümmern müsst werdet ihr von eurem abi-and-the-city-guide begleitet dieser steht euch bei all euren fragen aber auch bei problemen zur verfügung Über seine notrufnummer ist er 24 stunden für euch erreichbar ihr wollt noch mehr hilfreiche tipps und hinweise über amsterdam kein problem in unserer kostenlosen informationsmappe findet ihr viele informationen rund um eure abireise und amsterdam damit ihr nach euch nach lust und laune in amsterdam gewegen könnt enthält euer leistungspaket ein 96 std gvb-ticket es erlaubt euch ab der ersten nutzung 4 tage lang beliebig viele fahrten mit tram nacht bus stop/go und metro ihr wollt nach amsterdam aber möchtet die reise anders gestalten oder zu einem anderen zeitpunkt fahren kein problem meldet euch doch einfach bei uns sagt uns was und wie ihr es gerne hättet und wir kümmern uns darum 10

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amsterdam s daylife amsterdam s nightlife gachtenfahrt amsterdam ist berühmt für seine gachten wassergraben eine fahrt ist hier schon fast ein muss madame tussaud das berühmte wachsfigurenkabinett hat auch in amsterdam täglich von 10 17.30 uhr geöffnet shopping amsterdam gilt als shoppingparadies es gibt zahlreiche fuß gängerzonen und große einkaufszentren aber auch viele kleine individuelle läden in den man mode souvenirs und vieles mehr findet amsterdam arena das heimatstadion des afc ajax bietet fußballbegeisterten die möglichkeit sich das stadion bei einem rundgang genauer anzuschauen fahrräder sind in amsterdam das fortbewegungsmittel fährrader kann man schon ab 6 euro für 2 std bei yellow bike mieten der strand vom amsterdam centraal fährt man ca 20 min mit dem zug zum haustrand der amsterdamer dem zandvoort das nachtleben in amsterdam pulsiert in unzähligen musik kneipen grand cafés coffeeshops bars clubs und lounges und diskotheken gerade im sommer bei wärmen temperaturen findet viel in parks auf straßen plätzen und gachten statt besonders beliebte plätze des nachlebens sind der leidseplein der rembrandtplein und auch der dam square bekannte und gefragte locations melkweg sugar factory paradiso escape studio 80 bitterzoat winston king 11

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versicherung für den fall dass doch etwas passieren sollte empfehlen wir euch eine reiseversicherung abzuschließen dabei arbeiten wir mit der erv dem größten deutschen reiseversicherer zusammen so könnt ihr sorglos auf eure wohlverdiente abifahrt gehen der rundum-sorglos-schutz sichert euch gegen alle eventualitäten ab egal ob krankheit oder arbeitslosigkeit der eltern ihr seid auf der sicheren seite.nähere informationen rund um die versicherung findet ihr auf unserer homepage www.abi-and-the-city.de.tl wenn ihr euch versichern wollt gebt uns einfach bei eurer buchung bescheid und wir kümmern uns darum mit selbstbeteiligung ohne selbstbeteiligung 49

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a llgemeine geschäftsbedingungen abi and the city ug haftungsbeschränkt 1 abschluss des reisevertrages 1.1 mit der reiseanmeldung bietet der kunde dem reiseveranstalter den abschluss eines reisevertrags aufgrund der ihm im aktuellen katalog genannten bindenden leistungsbeschreibungen und preise verbindlich an die buchung kann schriftlich telefonisch oder mittels buchungsantrag erfolgen bei elektronischer buchungsanfrage bestätigt der reiseveranstalter den eingang der buchung unverzüglich auf elektronischem weg diese eingangsbestätigung stellt noch keine bestätigung der annahme des buchungsauftrags dar der vertrag kommt mit dem zugang der annahmeerklärung des reiseveranstalters zustande sie bedarf keiner bestimmten form bei oder unverzüglich nach vertragsschluss wird der reiseveranstalter dem kunden eine schriftliche reisebestätigung übermitteln zu der Übermittlung einer schriftlichen reisebestätigung ist der veranstalter nicht verpflichtet wenn die buchung durch den kunden weniger als 7 werktage vor reisebeginn erfolgt 1.2 die anmeldung erfolgt durch den anmelder auch für alle in der anmeldung mit aufgeführten teilnehmer für deren vertragspflichten der anmelder wie für seine eigenen verpflichtungen einsteht sofern er eine entsprechende gesonderte verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte erklärung siehe u.a buchungsformular übernommen hat 1.3 das mindestalter für die teilnahme an den reisen der abi-and-the-city ug haftungsbeschränkt beträgt ohne begleitung eines erziehungsberechtigten 16 jahre für reiseteilnehmer die zum buchungszeitpunkt das 18 lebensjahr noch nicht vollendet haben ist eine schriftliche einverständniserklärung der erziehungsberechtigten erforderlich 1.4 weicht die reisebestätigung vom reiseveranstalter vom inhalt der vom kunden gesendeten anmeldung ab so liegt ein neues angebot der abi-and-the-city ug haftungsbeschränkt gmbh vor an das wir uns 10 tage ab zugang der bestätigung gebunden halten und das der kunde innerhalb der frist durch ausdrückliche oder schlüssige erklärung zahlung des reisepreises annehmen kann 2 zahlung des reisepreises 2.1 bei vertragsschluss ist eine anzahlung auf den reisepreis in höhe von 25 des reisepreises mindestens 26 höchstens jedoch 256 pro reiseteilnehmer zu leisten wobei die aushändigung des sicherungsscheines gemäß § 651 k bgb erfolgt die reiseunterlagen werden dem kunden ca 14 tage vor reisebeginn vom reiseveranstalter zugesandt oder ausgehändigt 2.2 die restzahlung ist bis 4 wochen vor reiseantritt fällig die anzahlung wird auf den restbetrag angerechnet die zahlungen erfolgen jeweils in einer summe für alle reiseteilnehmer 2.3 wenn die zahlungen nicht zu den vereinbarten terminen geleistet werden und wir deshalb mahnen müssen sind wir berechtigt eine mahnkostenpauschale oder ein serviceentgelt in höhe von 25 zu erheben 2.4 für den fall der insolvenz ist sichergestellt dass den kunden diejenigen leistungen ersetzt werden wegen derer keine gegenleistung erfolgte durch erhalt des sicherungsscheins wird im falle der insolvenz ein unmittelbarer anspruch gegen die insolvenzversicherung begründet 3 leistungen 3.1 unsere leistungen ergeben sich aus den leistungsbeschreibungen und den allgemeinen hinweisen in diesem katalog sowie aus den hierauf bezugnehmenden angaben der reisebestätigung 3.2 gepäck wird im normalen umfang befördert dies bedeutet pro person maximal einen 1 koffer und ein 1 handgepäckstück gepäck und sonstige mitgebrachte sachen sind beim ein um und aussteigen vom reisenden selbst zu beaufsichtigen 3.4 die im rahmen der durch reisen der abi-and-the-city ug haftungsbeschränkt im auftrag des reiseteilnehmers vermittelten vertragsfremden leistungen sind nicht bestandteil des reisevertrages erbringt der veranstalter als reiseveranstalter fremdleistungen soweit in der reiseausschreibung und in der reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird haftet der veranstalter daher nicht für durchführung dieser fremdleistungen eine etwaige haftung regelt sich in fällen nach den bedingungen des vermittelten unternehmens die dem reisenden übermittelt werden 4 reiseabsage leistungs und preisänderungen 4.1 der veranstalter kann bis zum 28 tag vor reiseantritt vom vertrag zurücktreten wenn die mindestteilnehmerzahl von 20 personen nicht erreicht wird es sei denn in der reiseausschreibung und ­bestätigung ausdrücklich auf eine andere mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird 4.2 wird die reise in folge bei vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer gewalt erhe blich erschwert gefährdet oder beeinträchtigt so kann sowohl der abi-and-the-city ug haftungsbeschränkt als auch der reisende den vertrag kündigen die rechtsfolgen ergeben sich aus dem gesetz 4.3 der veranstalter ist berechtigt den vereinbarten inhalt des reisevertrages aus rechtlich zulässigen gründen zu ändern Änderungen oder abweichungen einzelner reiseleistungen von dem vereinbarten inhalt des reisevertrages die nach vertragsschluss notwendig und die nicht von der abi-and-the-city ug haftungsbeschränkt herbeigeführt werden sind nur zulässig soweit diese Änderungen und abweichungen nicht erheblich sind und den gesamtzuschnitt der gebuchten reise nicht beeinträchtigen 4.4 der veranstalter ist verpflichtet den kunden über eine zulässige reiseabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen reiseleistung unverzüglich nach kenntnis hiervon zu unterrichten 4.5 preisänderungen sind nach abschluss des reisevertrages im falle der erhöhung der beförderungskosten oder der abgaben für bestimmte leistungen wie hafen oder fluggebühren in dem umfang möglich wie sich die erhöhung der beförderungskosten oder abgaben für bestimmte leistungen pro kopf bzw sitzplatz auf den reisepreis auswirkt wenn zwischen dem eingang der reisebestätigung rechnung und dem vereinbarten reiseantritt mehr als 4 monate liegen sollte dies der fall sein wird der kunde unverzüglich spätestens jedoch 21 tage vor reiseantritt davon in kenntnis gesetzt preiserhöhungen danach sind nicht zulässig bei einer preiserhöhung von mehr als 5 des reisepreises oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen reiseleistung kann der kunde vom vertrag zurücktreten oder wie bei einer zulässigen reiseabsage durch den veranstalter die teilnahme an einer gleichwertigen reise verlangen wenn der veranstalter in der lage ist eine solche reise aus seinem angebot ohne mehrpreis für den kunden anzubieten der kunde ist verpflichtet diese rechte unverzüglich nach erhalt der Änderungsmitteilung der abi-and-the-city ug haftungsbeschränkt gegenüber geltend zu machen hierzu wird die schriftform empfohlen 5 rücktritt und umbuchung der kunden 5.1 der kunde kann jederzeit vor reisebeginn von der reise zurücktreten der rücktritt soll aus beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen 5.2 im falle des rücktritts können wir eine pauschalierte entschädigung verlangen die sich bei unseren reisen nach folgenden prozentsätzen pro person vom reisepreis berechnet maßgebend für den reiserücktrittszeitpunkt ist der eingang der reiserücktrittserklärung beim veranstalter die entschädigung wird nach dem zeitpunkt des zugang der rücktrittserklärung des kunden wie folgt berechnet rücktritt bis neun monate vor reisebeginn pauschal 25 rücktritt bis 45 tage vor reisebeginn 25 des reisepreises rücktritt von 44 bis 35 tage vor reisebeginn 50 des reisepreises rücktritt von 34 bis 22 tage vor reisebeginn 60 des reisepreises rücktritt 21 tage vor reisebeginn 80 des reisepreises am abreisetag oder später 90 des reisepreises bei flugvermittlung gelten gesonderte stornobedingungen/staffeln der fluggesellschaften häufig sind hier 100 des flugpreises fällig unabhängig vom reiseantritt 5.3 dem kunden bleibt es in jedem fall unbenommen dem reiseveranstalter nachzuweisen dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer schaden entstanden ist als die von ihm geforderte pauschale 5.4 der reiseveranstalter behält sich vor in abweichung von den vorstehenden pauschalen eine höhere konkrete entschädigung zu fordern in diesem fall ist der reiseveranstalter verpflichtet die geforderte entschädigung unter berücksichtigung der ersparten aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen verwendung der reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen 5.5 bei nichtantritt der reise erlischt der anspruch auf den gebuchten platz 9 vertragsobliegenheiten und hinweise 5.6 der veranstalter ist berechtigt den durch den rücktritt des kunden frei werdenden reiseplatz anderweitig zu besetzen 5.7 der kunde hat die möglichkeit eine reiserücktrittskostenversicherung und eine versicherung zur deckung der rückführungskosten bei unfall oder krankheit abzuschließen worauf auch bei abschluss des reisevertrages schriftlich hingewiesen wird 5.8 umbuchung ein anspruch des kunden nach vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des reisetermins des reiseziels des ortes des reiseantritts der unterkunft oder der beförderungsart umbuchung besteht nicht eine reduzierung der teilnehmerzahl wird nach 5.2 berechnet wird auf wunsch des kunden dennoch eine umbuchung vorgenommen kann der reiseveranstalter ein umbuchungsentgelt pro kunden erheben dieses beträgt a bei flugpauschalreisen mit bedarfsluftverkehrsgesellschaften charter bis 45 tage vor reiseantritt 50 b bei flugpauschalreisen mit linienfluggesellschaften sofern überhaupt möglich unter zugrundelegung der allgemeinen geschäftsbedingungen der jeweiligen fluggesellschaft zusätzlich zu diesen umbuchungs stornogebühren der fluggesellschaft wird hier eine pauschale bearbeitungsgebühr von 25 durch den veranstalter erhoben c bei buspauschalreisen bis 45 tage vor reiseantritt 25 d Änderungen von 45 tage vor reiseantritt bis zum tage des reiseantritts sind ausschließlich als stornierung gemäß 5.2 möglich 9.1 wird die reise nicht vertragsmäßig erbracht hat der kunde nur dann die gesetzlichen gewährleistungsrechte der abhilfe minderung des reisepreises kündigung des vertrages und des schadenersatzes wenn er es nicht schuldhaft unterlässt einen aufgetretenen mangel während der reise dem veranstalter anzuzeigen 9.2 der kunde darf bei einem mangel nur selbst abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen mangel die reise kündigen wenn er dem veranstalter eine angemessene frist zur abhilfeleistung einräumt einer frist bedarf es nicht wenn die abhilfe unmöglich ist oder vom veranstalter verweigert wird oder die sofortige abhilfe bzw kündigung durch ein besonderes interesse des kunden geboten ist 9.3 eine mängelanzeige nimmt die reiseleitung entgegen sollte der kunde diese wider er warten nicht erreichen können oder sollte eine reiseleitung nicht bestandteil des reisevertrags sein so sollte der kunde sich bitte direkt an den reiseveranstalter abi-and-the-city ug haftungsbeschränkt klostersteige 4 87435 kempten 9.4 eine anzeige lediglich gegenüber der örtlichen agentur genügt diesen anforderungen 5.9 ersatzperson bis vor reisebeginn kann sich der teilnehmer bei der durchführung der reise durch einen dritten ersetzen lassen der veranstalter kann dem wechsel in der person der reisenden widersprechen wenn durch die teilnahme des dritten mehrkosten entstehen oder wenn der dritte den besonderen erfordernissen in bezug auf die reise nicht genügt oder inländische bzw ausländische gesetzliche vorschriften einer teilnahme entgegenstehen hierfür werden bei busreisen 25 in rechnung gestellt eine bereits geleistete anzahlung verfällt nicht die namensänderung bei flugreisen mit vermittelten flügen erfolgt nach 5.8 bei flugreisen mit vermittelten flügen gelten gesonderte stornobedingungen staffeln der fluggesellschaften häufig sind hier 100 des fluges fällig unabhängig vom reiseantritt 5.10 bei flugreisen mit vermittelten flügen gelten gesonderte stornobedingungen staffeln der fluggesellschaften häufig sind hier 100 des fluges fällig unabhängig vom reiseantritt 6 haftung 6.1 der reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte reisevorbereitung die sorgfältige auswahl und Überwachung der leistungsträger die richtigkeit der leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße erbringung der vertraglich vereinbarten reiseleistung 7 beschränkung der haftung 7.1 die vertragliche haftung des reiseveranstalters für schäden die nicht körperschäden sind ist auf den dreifachen reisepreis beschränkt soweit ein schaden des reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der reiseveranstalter für einen dem reisenden entstehenden schaden allein wegen eines verschuldens eines leistungsträgers verantwortlich ist die haftungsbeschränkung für sachschäden bei deliktischer haftung die nicht auf vorsatz oder grober fahrlässigkeit beruhen beträgt je reisegast und reise 4.090,34 liegt der reisepreis über 1.363,10 pro person ist die haftung auf die höhe des dreifachen reisepreises beschränkt 7.2 der reiseveranstalter haftet nicht für leistungsstörungen im zusammenhang mit leistungen die als fremdleistungen lediglich vermittelt werden z.b sportveranstaltungen skilifte ausstellungen usw und die in der reiseausschreibung ausdrücklich als fremdleistung gekennzeichnet werden ein schadensersatzanspruch gegen den reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen vorschriften die auf die von einem leistungsträger zu erbringenden leistungen anzuwenden sind ein anspruch auf schadensersatz gegen den leistungsträger nur unter bestimmten voraussetzungen oder beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten voraussetzungen ausgeschlossen ist 7.3 kommt dem reiseveranstalter die stellung eines vertraglichen luftfrachtführers zu so regelt sich die haftung nach den bestimmungen des luftverkehrsgesetzes in verbindung mit den internationalen abkommen von warschau den haag guadalajara und der montrealer vereinbarung nur für flüge nach usa und kanada diese abkommen beschränken in der regel die haftung des luftfrachtführers für tod oder körperverletzung sowie für verluste und beschädigungen von gepäck sofern der reiseveranstalter in anderen fällen leistungsträger ist haftet er nach den für diese geltenden bestimmungen kommt dem reiseveranstalter bei schiffsreisen die stellung eines vertraglichen reeders zu so regelt sich die haftung auch nach den bestimmungen des handelsgesetzbuches und des binnenschifffahrtsgesetzes 8 haftungsausschluss keine haftung besteht bei einbruch oder diebstahl wir empfehlen daher den abschluss einer reisegepäck und reiseunfallversicherung der teilnehmer haftet für jeden schaden der durch die von ihm mitgeführten sachen verursacht wird nicht 9.5 gewährleistungsansprüche hat der kunde nach dem gesetz innerhalb eines monats nach dem vertraglichen reiseende am sitz vom reiseveranstalter abi-and-the-city ug haftungsbeschränkt klostersteige 4 87435 kempten geltend zu machen eine anmeldung der ansprüche bei beim örtlichen reisebüro des kunden genügt nicht nach ablauf der frist kann der kunde ansprüche nur geltend machen wenn er ohne verschulden an der einhaltung der frist verhindert worden ist 9.6 ansprüche aus dem reisevertrag können nur durch den reisenden selbst geltend gemacht werden eine abtretung dieser ansprüche ist unzulässig der kunde muss ansprüche aus dem reisevertrag innerhalb eines monats nach dem vereinbarten reiserückkehrdatum beim reiseveranstalter geltend machen nach ablauf der frist kann der vertragspartner ansprüche geltend machen wenn er ohne verschulden an der einhaltung der frist verhindert worden ist ansprüche verjähren nach 2 jahren die verjährung beginnt mit dem tag an dem die reise vertragsgemäß endet hat der vertragspartner gegenüber dem veranstalter fristgemäß seine ansprüche geltend gemacht wird die verjährung bis zum tage der schriftlichen zurückweisung durch den veranstalter gehemmt ansprüche aus unerlaubten handlungen verjähren in 3 jahren 9.7 ausschluss der veranstalter erwartet dass der teilnehmer die sitten gebräuche und gesetze des gastlandes respektiert sollte der teilnehmer gegen sie verstoßen gibt der teilnehmer dem veranstalter die möglichkeit ihn nach schriftlicher abmahnung im wiederholungsfall ohne erstattung des reisepreises von der weiteren reise auszuschließen bei groben verstößen z.b straftaten wie vorsätzliche körperverletzung diebstahl drogenkonsum mutwilliger sachbeschädigung usw kann auch ein sofortiger ausschluss von der reise in betracht kommen entstehende kosten gehen zu lasten des teilnehmers das gleiche gilt auch wenn der teilnehmer das miteinander in der gruppe unzumutbar beeinträchtigt 10 pass visa und gesundheitsbestimmungen 10.1 der reiseveranstalter steht dafür ein staatsangehörige des staates in dem die reise angeboten wird über bestimmungen von pass visa und gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor reiseantritt zu unterrichten auf die erfordernisse für angehörige eines anderen staates wird der veranstalter hinweisen sofern die zugehörigkeit der reisenden zu einem anderen staat erkennbar ist der reiseveranstalter übernimmt keine haftung für nachteile die sich aus der nichtbeachtung obiger vorschriften ergeben 10.2 der reiseveranstalter haftet nicht für die erteilung und den zugang notwendiger visa durch die jeweilige diplomatische vertretung wenn der reisende den reiseveranstalter mit der besorgung beauftragt hat es sei denn dass der reiseveranstalter die verzögerung zu vertreten hat 10.3 ein reisender der bei reiseantritt oder während der reise nicht über vollständige und ordnungsgemäße reisepapiere verfügt kann von der reise ausgeschlossen werden aufwendungen können in diesem fall nicht erstattet werden 11 wirksamkeit mit erscheinen eines neuen kataloges erlischt automatisch die wirksamkeit der bedingungen und der preise des vorherigen katalogs 12 allgemeines 12.1 der reisende kann den reiseveranstalter nur an dessen sitz verklagen 12.2 für klagen des reiseveranstalters gegen den reisenden ist der wohnsitz des reisenden maßgebend es sei denn die klage richtet sich gegen vollkaufleute oder personen die keinen allgemeinen gerichtsstand im inland haben oder gegen personen die nach abschluss des vertrages ihren wohnsitz oder gewöhnlichen aufenthaltsort ins ausland verlegt haben oder deren wohnsitz oder gewöhnlicher aufenthalt im zeitpunkt der klageerhebung nicht bekannt ist in diesen fällen ist der sitz des reiseveranstalters maßgebend 12.3 die unwirksamkeit einzelner bestimmungen des reisevertrages oder der allgemeinen geschäftsbedingungen hat nicht die unwirksamkeit des ganzen vertrages zur folge 13 veranstalter der reisen 13.1 ist der veranstalter der reisen nicht abi-and-the-city ug haftungsbeschränkt so ist er im leistungsblock namentlich erwähnt abi-and-the-city ug haftungsbeschränkt klostersteige 4 87435 kempten geschäftsführer nicole reichart sitz der gesellschaft ist hamburg handelsregister kempten hr b84 50

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wir sind für euch da abi and the city klostersteige 5 87435 kempten tel 0831-252525 montagsbis freitags 8-17 uhr samstags 8 14 uhr www.abi-and-the-city.de.tl info@abi-and-the-city.de.tl auf facebook abi-and-the-city

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