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108 bgr/guv-r 108 regel betrieb von bädern juni 2009 aktualisierte fassung juni 2011

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impressum herausgeber deutsche gesetzliche unfallversicherung e.v dguv mittelstraße 51 10117 berlin tel 030 288763800 fax 030 288763808 e-mail info@dguv.de internet www.dguv.de erarbeitet vom sachgebiet bäder der fachgruppe bildungswesen der deutschen gesetzlichen unfallversicherung layout gestaltung deutsche gesetzliche unfallversicherung e.v dguv medienproduktion ausgabe juni 2009 aktualisierte fassung juni 2011 bgr/guv-r 108 zu beziehen bei ihrem zuständigen unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen

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dguv regeln stellen bereichs arbeitsverfahrens oder arbeitsplatzbezogen inhalte zusammen sie erläutern mit welchen konkreten präventionsmaßnahmen die pflichten zur verhütung von arbeitsunfällen berufskrankheiten und arbeitsbedingten gesundheitsgefahren erfüllt werden können dguv regeln zeigen zudem dort wo es keine arbeitsschutz oder unfallverhütungsvorschri en gibt wege auf wie arbeitsunfälle berufskrankheiten und arbeitsbedingte gesundheitsgefahren vermieden werden können darüber hinaus bündeln sie das erfahrungswissen aus der präventionsarbeit der unfallversicherungsträger aufgrund ihres besonderen entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen ausrichtung auf konkrete betriebliche abläufe oder einsatzbereiche branchen betriebsarten bereichsorientierung sind dguv regeln fachliche empfehlungen zur gewährleistung von sicherheit und gesundheit sie haben einen hohen praxisbezug und erkenntniswert werden von den beteiligten kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete richtschnur für das betriebliche präventionshandeln herangezogen werden eine vermutungswirkung entsteht bei dguv regeln nicht die in dieser regel für sicherheit und gesundheitsschutz enthaltenen technischen lösungen schließen andere mindestens ebenso sichere lösungen nicht aus die auch in technischen regeln anderer mitgliedsstaaten der europäischen union oder der türkei oder anderer vertragsstaaten des abkommens über den europäischen wirtscha sraum ihren niederschlag gefunden haben können prü erichte von prüflaboratorien die in anderen mitgliedsstaaten der europäischen union oder der türkei oder in anderen vertragsstaaten des abkommens über den europäischen wirtscha sraum zugelassen sind werden in gleicher weise wie deutsche prü erichte berücksichtigt wenn die den prü erichten dieser stellen zugrunde liegenden prüfungen prüfverfahren und konstruktiven anforderungen denen der deutschen stelle gleichwertig sind um derartige stellen handelt es sich vor allem dann wenn diese die in der normenreihe en 45 000 niedergelegten anforderungen erfüllen.

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inhaltsverzeichnis seite 1 anwendungsbereich 2 begri sbestimmungen 3 gefährdungsbeurteilungen 4 bauliche anforderungen 4.1 allgemeine bauliche anforderungen verkehrswege fußböden fluchtwege notausgänge wände decken stützen türen handläufe absturzsicherungen garderobenhaken und ablagen 4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.1.4 4.1.5 4.1.7 7 8 11 12 12 12 13 14 15 16 17 18 18 18 19 4.1.6 sitzstufen und wärmebänke 4.1.8 elektrische anlagen und betriebsmittel 4.1.9 beleuchtungseinrichtungen sicherheitsbeleuchtung 4.1.10 sicherheits und gesundheitsschutz-kennzeichnung 4.2 4.2.1 beckenbereiche 20 beckenböden beckenwände 20 21 21 4.2.2 beckenkopf 4.2.3 beckentreppen und ­leitern 4.2.4 beckeneinbauten und -einrichtungen 22 4.2.5 wassertiefe kennzeichnung 23 4.2.6 rettungsgeräte 25 4.2.7 schwimmbadgeräte und wasserrutschen 25 4.2.8 hubböden und bewegliche beckenabtrennungen 25 4.2.9 wellenbecken 26 4.3 aufsichtsräume und -bereiche erste-hilfe-räume 26 4

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4.4 technikbereiche 28 allgemeine anforderungen 28 4.4.1 4.4.2 zusätzliche anforderungen an filterbehälter 29 4.4.3 zusätzliche anforderungen an wasserspeicher 29 4.4.4 zusätzliche anforderungen an behälter und leitungen für feste und flüssige chemikalien 30 4.4.5 zusätzliche anforderungen an einrichtungen zur wasserdesinfektion 4.4.6 zusätzliche anforderungen an räume mit einrichtungen zur wasserdesinfektion 31 31 5 betrieb 38 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 5.8 5.9 5.11 allgemeine anforderungen 38 unterweisung 38 betriebsanweisung 38 funktionskontrolle 39 tätigkeiten mit gefahrsto en 39 arbeiten an anlagen zur au ereitung und desinfektion von beckenwasser 42 betrieb von chlorungsanlagen unter verwendung von chlorgas 42 umgang mit behältern für chlorgas 42 chlorgasaustritt 44 betrieb von höhenverstellbaren zwischenböden und beweglichen beckenabtrennungen 44 5.10 chlorgasausbruch 44 5.12 abgedeckte becken 45 5.13 rettung von ertrinkenden 45 5.14 persönliche schutzausrüstungen 46 5.15 maßnahmen gegen einflüsse des wettergeschehens 49 5.15.1 allgemeine maßnahmen 49 5.15.2 zusätzliche schutzmaßnahmen bei erhöhter exposition durch uv-strahlung 49 5

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inhaltsverzeichnis 5.16 wartungs und instandhaltungsarbeiten 50 5.16.1 allgemeine anforderungen 50 51 51 5.16.2 arbeiten mit absturzgefahren 5.16.3 arbeiten in behältern und engen räumen 5.16.4 arbeiten unter höhenverstellbaren zwischenböden sowie in und an beweglichen beckenabtrennungen 52 5.16.5 wartungs und instandhaltungsarbeiten von anlagen zur au ereitung und desinfektion von badebeckenwasser 52 6 arbeitsmedizinische vorsorge 53 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 natürliche uv-strahlung 53 lärm 53 feuchtarbeit 54 tätigkeiten mit infektionsgefährdung 54 tätigkeiten mit atemschutz 54 7 prüfungen 56 7.1 7.2 7.3 anlagen und einrichtungen zur wasserau ereitung und desinfektion 56 elektrische anlagen und betriebsmittel 57 weitere prüfungen 58 8 zeitpunkt der anwendung 59 anhang 1 anhang 2 sicherheitskennzeichnung für chlorungsverfahren 60 vorschri en regeln und informationen 64 notizen 68 6

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1 anwendungsbereich diese regel für sicherheit und gesundheitsschutz ist anzuwenden auf hallenbäder freibäder soweit anwendbar einschließlich schwimm und badeteichanlagen medizinische bäder diese regel gibt den betreibern von bädern hinweise und empfehlungen hinsichtlich bau ausrüstung und betrieb von bädern weitere anforderungen können sich aus den jeweils gültigen landesbauordnungen ergeben diese regel gilt nicht für tätigkeiten mit reinigungs und pflegemitteln hierfür ist die regel für sicherheit und gesundheitsschutz umgang mit reinigungs und pflegemitteln anzuwenden 7

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2 begri sbestimmungen im sinne dieser regel werden folgende begri e bestimmt beckenkopf im sinne dieser sicherheitsregeln ist der bauteil zwischen beckenumgang und beckenwand und umfasst unter anderem Überlau ante handfasse rinnensystem zur abführung des oberflächenwassers rinnenabdeckung befähigte person ist eine person die durch ihre berufsausbildung ihre berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche tätigkeit über die erforderlichen fachkenntnisse zur prüfung der arbeitsmittel verfügt siehe technische regeln für betriebssicherheit trbs 1203 befähigte personen chlorgasausbruch ist bei verwendung von chlorgas das freiwerden größerer chlorgasmengen aufgrund eines störungsfalls ein chlorgasausbruch kann z b bei undichtigkeiten an der chlorungseinrichtung au reten chlorgasaustritt ist bei verwendung von chlorgas das unbeabsichtigte freiwerden geringer chlorgasmengen ein chlorgasaustritt kann z b beim flaschenwechsel au reten chlorgasbehälter ist der oberbegri für chlorgasflaschen und chlorgasfässer chlorgasbeseitigungseinrichtung ist eine einrichtung die im falle eines chlorgasausbruchs bei chlorungseinrichtungen unter verwendung von chlorgas das austretende chlorgas sicher und wirksam beseitigt chlorgasführende teile sind die teile einer chlorungseinrichtung unter verwendung von chlorgas aus denen bedingt durch den Überdruck beim Ö nen oder bei leckagen chlorgas entweichen kann chlorgasräume sind räume in denen sich chlorgasführende teile von chlorungseinrichtungen unter verwendung von chlorgas be nden und chlorgasbehälter verwendet werden 8

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