Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

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unsere allgmeinen geschäftsbedingungen allgemeine geschäftsbedingungen der firma beststage mobilbühnen verkauf vermietung §1 sämtlichen angeboten verträgen und sonstigen leistungen liegen ausschließlich die nachstehenden allgemeinen geschäftsbedingungen zugrunde einkaufsbedingungen von kunden haben keine gültigkeit §2 unsere angebote im internet newslettern und anderen printmedien sind unverbindlich und freibleibend die firma beststage behält sich ausdrücklich vor teile oder das gesamte angebot ohne gesonderte ankündigung zu verändern zu ergänzen oder zu löschen preisänderungen auf grund von wechselkursänderungen oder preiserhöhungen unserer lieferanten behalten wir uns vor bei sonderangeboten gilt der aktionspreis solange der vorrat reicht §3 ein kaufvertrag mietvertrag kommt zwischen dem kunden und der firma beststage vertreten durch ihren geschäftsführer herr peter dehen zustande fragen oder etwaige beanstandungen richten sie bitte an die firmenanschrift §4 bestellungen sind für den kunden verbindlich der auftrag erlischt falls wir nicht binnen einer frist von 10 tagen den auftrag schriftlich bestätigen alle preise verstehen sich netto zzgl gesetzlicher mwst fracht porto zoll steuern und sonstige nebenkosten fallen etwaige sonderkosten an berechnen wir diese nach dem stand zum zeitpunkt der bestellung gesondert die firma beststage ist ausdrücklich zu teillieferungen und teilleistungen berechtigt §5 lieferungen erfolgen im regelfall per vorkasse es sei denn dass eine andere zahlungsweise mit dem kunden vereinbart wurde bei sehr eiligen lieferungen liefern wir auf ihren wunsch hin per express in diesem fall berechnen wir ihnen die entstehenden mehrkosten wird gegen rechnung geliefert ist diese binnen 10 tagen ab rechnungsstellung zur zahlung fällig §6 die preise des lieferanten verstehen sich in euro preisänderungen druckfehler und irrtum vorbehalten sämtlichen preise verstehen sich ab lager standort köln kosten des transports sowie die transportversicherung gehen zu lasten des kunden §7 transportschäden sind unverzüglich bei dem transporteur zu melden und durch ihn schriftlich zu bestätigen die firma beststage ist umgehend schriftlich zu benachrichtigen und die bestätigung des transporteurs in kopie bei zu fügen für schäden die daraus resultieren dass die geltendmachung von regressansprüchen gegenüber dem transporteur nicht ordnungsgemäß erfolgte haften wir nicht §8 der kunde ist verpflichtet die ware unverzüglich nach erhalt auf offensichtliche fehler mängel falschlieferung oder fehlmengen zu untersuchen offensichtliche mängel sind innerhalb von 2 werktagen zu melden danach ist der anspruch erloschen gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen wenn die ware durch ein verschulden des kunden oder lieferanten beschädigt oder zerstört wurde dies gilt insbesondere wenn die ware unsachgemäß behandelt mechanisch beschädigt geöffnet umgebaut oder durch verbindung mit anderen geräten zerstört oder beschädigt wurde §9 für schäden insbesondere folgeschäden die durch unsachgemäße behandlung der artikel entstehen haften wir nicht.

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§10 die gewährleistungsfrist für neue waren beträgt gegenüber verbrauchern zwei jahre gegenüber unternehmen 6 monate jeweils gerechnet ab auslieferung der ware sollten mängel auftreten kann der käufer während der gewährleistungszeit zunächst kostenlose nachbesserung verlangen nimmt der kunde die ware oder den auftragsgegenstand trotz kenntnis eines mangels an so erlischt die gewährleistung auf nachbesserung §11 umtauschwünsche können binnen 14 tage nach lieferung entgegen genommen werden zur wahrung der frist genügt die rechtzeitige absendung des widerrufs in schriftlicher form oder per e-mail an oben genannte adresse ausgenommen vom umtausch sind alle verschleißmittel und alle produkte die mit körperkontakt benutzt werden inear systeme kopfhörer etc des weiteren sind speziell auf kundenwunsch bestellte oder angefertigte waren vom umtausch oder rücknahme ausgeschlossen das recht der rückgabe umtausch bei begründeten mängeln bleibt hiervon unberührt die ware muss originalverpackt mit allem zubehör rechnung und ohne gebrauchspuren an die firma beststage zurückgeschickt werden die versandkosten hierfür gehen zu lasten des kunden §12 die ware bleibt bis zu deren vollständigen bezahlung eigentum der firma beststage §13 werden innerhalb vereinbarten fristen lieferungen bestellungen vom kunden nicht angenommen oder abgerufen haben wir das recht nach fristsetzung und ablehnungsandrohung vom vertrag zurückzutreten in diesem fall schuldet der kunde mindestens einen pauschalen schadensersatz in höhe von 30 des netto-auftragswertes soweit er keinen geringeren schaden nachweist §14 die von ihnen angegeben daten werden nicht an dritte weitergegeben ihre daten werden bei uns zum zwecke der vertragsdurchführung sowie für weitere informationsschreiben gespeichert einer speicherung ihrer daten zum zwecke der Übersendung von informationsschreiben können sie schriftlich jederzeit bei oben genannter adresse widersprechen §15 für alle streitigkeiten im zusammenhang mit dem vertragsverhältnis ist köln ausschließlicher gerichtstand beststage ist berechtigt den kunden nach seiner wahl auch am allgemeinen gerichtsstand zu verklagen §16 geräte-rücknahme von gewerblichen kunden zur entsorgung von produkten nach dem elektround elektronikgerätegesetz durch den lieferer trägt der gewerbetreibende die kosten für die rücksendung zum lieferanten der gewerbebetreibende beteiligt sich mit 1 euro pro kilogramm gewicht an rückgeführter ware geräte die sie nach dem 23.06.2006 von uns bezogen haben nehmen wir an unserer geschäftsstelle zur wiederverwertung behandlung und entsorgung sobald sie zu abfall geworden sind zurück §17 schadensersatzansprüche aus jeglichem rechtsgrund sind ausgeschlossen mit ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem handeln dem schuldhaften verletzen vertragswesentlicher pflichten oder der arglistigen täuschung §18 die mietzeit wird nach tagen/wochen berechnet angefangene tage zählen voll die mietzeit beginnt spätestens mit eintreffen der geräte am veranstaltungsort bzw bei abholung ab firmenanschrift köln sie endet mit dem wiedereintreffen der geräte beim vermieter §19 der gefahrenübergang tritt ein bei abholung oder anlieferung der mietsachen und endet mit deren rückgabe beim vermieter oder abholung durch den vermieter §20 der mieter ist verpflichtet die gemieteten geräte vom gefahrenübergang an bis zu dessen ende gegen beschädigung und verlust zu sichern um sich vor den folgen von beschädigung und

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verlust der gemieteten geräte zu schützen sollte eine entsprechende schadensversicherung durch den mieter abgeschlossen werden §21 die gemieteten geräte sind eigentum des vermieters firma beststage der mieter hat sie in sorgfältiger art und weise zu gebrauchen alle obliegenheiten die mit dem besitz dem gebrauch und dem erhalt der mietsache verbunden sind zu beachten und die wartungs pflege und gebrauchsempfehlungen des vermieters zu befolgen §22 der vermieter sorgt dafür dass die geräte in funktionstüchtigen zustand an den mieter übergeben werden §23 der mieter ist dem vermieter für alle schäden verantwortlich die aus dem nicht sachgemäßen gebrauch der mietsache entstehen sollte der mieter die ihm anvertrauten geräte in einem defekten oder zerstörten zustand abgeben so trägt er die kosten für eine reparatur inkl arbeitszeit sollte der mietgegenstand zerstört oder nicht mehr reparaturfähig sein so hat er den wiederbeschaffungswert des mietgegenstands /gerätes zu leisten §24 tritt der mieter aus gründen die der vermieter nicht zu vertreten hat vom vertrag zurück werden dem mieter 20 des auftragswertes als pauschaler schadensersatz berechnet erfolgt der rücktritt weniger als vier wochen vor vertragsbeginn so werden 35 bei weniger als zwei wochen 45 und bei weniger als einer woche 60 des mietbetrages zur zahlung fällig §25 die vereinbahrung eines miettermins erfolgt unter dem vorbehalt rechtzeitiger liefermöglichkeit unvorhergesehene vom vermieter nicht zu vertretene ereignisse gleichgültig ob beim vermieter oder bei einem seiner lieferanten berechtigen den vermieter unter ausschluss von schadensersatzforderungen des mieters vom vertrag zurückzutreten oder den beginn der mietzeit um die dauer der verhinderung hinauszuschieben §26 der vermieter ist berechtigt eine vorauszahlung in höhe des vereinbarten mietbetrages zu verlangen darüber hinaus steht es dem vermieter frei eine kaution zu erheben §27 der mietbetrag zuzüglich gesetzlicher mehrwertsteuer ist sofort nach rechnungsstellung fällig und ohne abzug zahlbar bei Überschreitung des fälligkeitsdatums der rechnung des vermieters berechnet der vermieter vom fälligkeitsdatum an verzugszinsen in höhe 5 über dem basiszinssatz der europäischen zentralbank §28 der mieter hat auf seine kosten und gefahr das gemietete gerät nach ablauf der vereinbarten miet nutzungszeit unverzüglich an den vermieter zurückzugeben bei verspäteter rückgabe wird der mietpreis entsprechend nachberechnet sollte aus der verspäteten rückgabe ein schaden für den vermieter entstehen so wird dieser dem kunden in rechnung gestellt §29 sollte eine der bestimmungen der vorstehenden geschäfts mietbedingungen unwirksam werden lässt dies die wirksamkeit der übrigen geschäfts mietbedingungen unberührt erfüllungsort ist der standort des vermieters.

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