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manfred küng mahnung und betreibung alles für die durchsetzung von forderungen gegen säumige schuldner rech t ein problem kein problem!
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cip-kurztitelaufnahme der deutschen bibliothek mahnung und betreibung herausgeber manfred küng projektleitung michael gander weka business media ag schweiz © weka business media ag zürich 2011 alle rechte vorbehalten nachdruck auch auszugsweise nicht gestattet die definitionen empfehlungen und rechtlichen informationen sind von den autoren und vom verlag auf deren korrektheit in jeder beziehung sorgfältig recherchiert und geprüft worden trotz aller sorgfalt kann eine garantie nicht übernommen werden eine haftung der autoren bzw des verlags ist daher ausgeschlossen weka business media ag hermetschloostrasse 77 ch-8048 zürich telefon 044 434 88 88 telefax 044 434 89 99 www.weka.ch isbn 978-3-297-02032-6 1 auflage 2011 druck kösel gmbh co kg layout dimitri gabriel satz tonio schelker korrektorat michelle schneider gnehm ein problem kein problem!
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vorwort dieser ratgeber beinhaltet eine reihe von selbsthilfe-checklisten sowie mustervorlagen und soll personen ohne juristische ausbildung in die lage versetzen rechtliche probleme ohne rechtsberater lösen oder zumindest soweit vorbereiten zu können dass ein beigezogener rechtsberater effizient instruiert werden kann diese publikation stellt die wesentlichen informationen für die durchsetzung von geldforderungen gegen säumige schuldner zusammen schwergewicht bildet dabei die betreibung auf pfändung dr manfred küng ist selbstständiger rechtsanwalt und seniorpartner bei küng rechtsanwälte das vorliegende werk wurde von den autoren mit aller sorgfalt erarbeitet dennoch müssen verlag und autoren jedwelche haftung für das werk oder seine checklisten und muster ablehnen denn es kann weder gewährleistet werden dass die checklisten und muster auf jeden konkreten fall anwendung finden noch dass die hier vertretenen auffassungen von allen involvierten behörden geteilt oder befolgt werden ferner kann eine geltende rechtspraxis von gerichten und behörden auch geändert werden wer rechtliche risiken ausschliessen will sollte professionellen rat beiziehen diesfalls hilft das vorliegende werk bei der vorbereitung der besprechung mit dem berater manfred küng marcel aebischer michael rutz
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ein problem kein problem!
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inhaltsverzeichnis 1 inhaltsverzeichnis 1 1.1 1.2 1.3 1.4 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.10 2.11 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 6 6.1 6.2 6.3 gebrauchsanleitung 5 wie wird das vorliegende business book verwendet 6 muss ein anwalt beigezogen werden 6 wann sollte ein anwalt beigezogen werden 6 wie finde ich einen anwalt 6 allgemeines 9 welche rechtsgebiete sind für mahnung und betreibung relevant 10 muss vor der betreibung eine mahnung gemacht werden 10 was ist eine forderung und wie entsteht eine forderung 10 welche arten von forderungen gibt es 11 wie wirkt eine forderung 11 was ist eine mahnung 12 wer trägt die beweislast für die mahnung 12 wie hoch ist der verzugszins 12 welches mittel zur durchsetzung ausstehender forderungen gibt es 12 worauf hat der gläubiger anspruch 13 wann ist das schuldbetreibungsverfahren einzuleiten 13 das betreibungsverfahren 15 welches sind die phasen des betreibungsverfahrens 16 was geschieht in der einleitungsphase 16 wie wird die betreibung fortgesetzt 16 was bedeutet die verwertung 16 welche arten von betreibungen gibt es 17 wann kommt welche betreibungsart zum zug 18 wer untersteht der konkursbetreibung 18 wer untersteht der betreibung auf pfändung 18 betreibungsort 19 an welches betreibungs bzw konkursamt muss man sich wenden 20 wo wird die betreibung auf pfandverwertung durchgeführt 20 wie wird ein schuldner mit wohnsitz/sitz im ausland betrieben 20 wo wird eine erbschaft betrieben 21 wo wird eine stockwerkeigentümergemeinschaft betrieben 21 betreibungsfristen 23 was bedeuten die fristen im betreibungsrecht 24 wie berechnet man im betreibungsrecht fristen 24 wann gilt eine frist als eingehalten 24 was geschieht wenn eine frist verpasst wird 25 was sind verjährungsfristen 25 form der mitteilungen und zustellungen 27 wie wird normalerweise zugestellt 28 was ist die öffentliche bekanntmachung 28 was ist ein betreibungsauszug 28 mahnung und betreibung
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2 inhaltsverzeichnis 7 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 7.8 7.9 7.10 7.11 7.12 7.13 7.14 7.15 7.16 7.17 7.18 8 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6 8.7 8.8 8.9 8.10 8.11 9 9.1 9.2 10 10.1 10.2 10.3 10.4 10.5 10.6 10.7 10.8 10.9 10.10 verlauf des einleitungsverfahrens 29 wie wird die betreibung eingeleitet 30 was beinhaltet das betreibungsbegehren 30 was beinhaltet der zahlungsbefehl 30 was sind schonfristen 31 was ist rechtsstillstand 31 was ist der rechtsvorschlag 31 wie erhebt man rechtsvorschlag 31 was ist der teilweise rechtsvorschlag 32 wann ist ein nachträglicher rechtsvorschlag möglich 32 wie kann ein rechtsvorschlag beseitigt werden 32 was ist die definitive rechtsöffnung 32 was ist die provisorische rechtsöffnung 33 was sind provisorische rechtsöffnungstitel 33 wie kann sich der schuldner im rechtsöffnungsverfahren wehren 34 was bedeutet die provisorische rechtsöffnung 34 was ist die fortsetzung der betreibung 34 innerhalb welcher zeit muss der gläubiger das fortsetzungsbegehren stellen 34 wie muss der gläubiger das fortsetzungsbegehren stellen 35 betreibung auf pfändung 37 wie wird die pfändung durchgeführt 38 welches schicksal haben gepfändete gegenstände 38 wie geht der betreibungsbeamte bei der pfändung vor 38 in welcher reihenfolge werden gegenstände gepfändet 39 welche vermögenswerte sind unpfändbar 39 was ist die lohnpfändung 40 wie und wann kommt die verwertung in gang 40 wie wird die verwertung durchgeführt 40 wie wird der verwertungserlös verteilt 41 was ist ein pfändungsverlustschein 41 wie wirkt der pfändungsverlustschein 41 betreibung auf pfandverwertung 43 wann kommt die betreibung auf pfandverwertung zum zug 44 wie verläuft die betreibung auf pfandverwertung 44 konkurs 45 wie verläuft die ordentliche konkursbetreibung bis zur konkurseröffnung 46 wann wird eine konkursandrohung ausgestellt 46 wie kommt es zur konkurseröffnung 46 wann kann der konkursrichter ein konkursbegehren abweisen 47 wann wird das konkursbegehren gutgeheissen 47 wie wirkt die konkurseröffnung 47 was gehört zur konkursmasse 47 was geschieht mit der konkursmasse 48 wann kommt es zur konkurseröffnung ohne vorgängige betreibung 48 wann erfolgt die direkte konkurseröffnung auf antrag des schuldners selbst 48 ein problem kein problem!
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inhaltsverzeichnis 3 10.11 10.12 10.13 10.14 10.15 10.16 11 11.1 11.2 11.3 11.4 11.5 11.6 12 12.1 12.2 12.2.1 12.2.2 12.2.3 12.3 12.4 12.4.1 12.5 12.6 12.7 12.8 12.9 12.10 12.11 12.12 12.13 12.13.1 12.14 12.15 12.16 12.17 12.18 12.19 12.20 12.21 12.22 12.23 13 13.1 welches ist der erste schritt des konkursverfahrens 49 welche arten von konkursverfahren gibt es 49 wie läuft das ordentliche konkursverfahren ab 49 was ist der kollokationsplan 49 wie wird der kollokationsplan aufgestellt 50 was ist der konkursverlustschein 51 checklisten 53 mahnung im kaufmännischen verkehr 54 betreibungsbegehren 55 rechtsöffnung 56 ablauf betreibungsverfahren 57 fristen bei der betreibung 58 hinweise zur prozessführung 60 mustervorlagen beispiele 65 mahnung 67 abzahlungsvereinbarung 68 abzahlungsvereinbarung begleitbrief 69 anmeldung zur eintragung des eigentumsvorbehaltes für abzahlungsverträge 70 anmeldung zur eintragung des eigentumsvorbehaltes für kaufverträge 73 bauhandwerkerpfandrecht 75 schuldanerkennung 77 schuldanerkennung begleitbrief 78 betreibungsauskunft 79 betreibungsbegehren 80 betreibungskosten 81 zahlungsbefehl 82 zahlungsmeldung 84 rückzug der betreibung 85 rechtsöffnungsbegehren 86 vollmacht 87 rückzug des rechtsvorschlages 88 rückzug des rechtsvorschlages begleitbrief 89 begehren um fortsetzung der betreibung 90 gesuch um eröffnung des konkurses 91 konkursandrohung 92 verwertungsbegehren 93 pfändungsurkunde 94 bestreitung drittanspruch 95 konkursforderungseingabe 96 verlustschein infolge pfändung 97 zivilklage 98 rechtskraftbescheinigung 99 behördenverzeichnis kantonale aufsichtsbehörden 101 behördenverzeichnis kantonale aufsichtsbehörden 102 herausgeber 104 mahnung und betreibung
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4 inhaltsverzeichnis ein problem kein problem!
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1 gebrauchsanleitung 5 1 1.1 1.2 1.3 1.4 gebrauchsanleitung wie wird das vorliegende business book verwendet 6 muss ein anwalt beigezogen werden 6 wann sollte ein anwalt beigezogen werden 6 wie finde ich einen anwalt 6 mahnung und betreibung
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6 1 gebrauchsanleitung 1 gebrauchsanleitung 1.1 wie wird das vorliegende business book verwendet dieser ratgeber kann seiner aufgabe nur gerecht werden wenn die folgenden punkte beachtet werden lesen sie alle informationen der gebrauchsanleitung und der einführung durch stellen sie anhand der checklisten die erforderlichen unterlagen zusammen sämtliche arbeitshilfen wie checklisten und mustervorlagen stehen ihnen auch in elektronischer form auf www.arbeitshilfen.ch kostenlos zum download zur verfügung 1.2 muss ein anwalt beigezogen werden nein das schweizerische recht kennt keine anwaltspflicht für die durchsetzung von forderungen im betreibungsverfahren 1.3 wann sollte ein anwalt beigezogen werden anwälte sind fachspezialisten die sich einer langen ausbildungszeit unterzogen haben ihr beizug verursacht honorarkosten die sich für eine betreibung rasch auf mehrere hundert franken belaufen können es macht deshalb sinn abzuwägen ab welchem zeitpunkt sich der beizug rechtfertigt folgende kriterien sind in betracht zu ziehen 1 vor dem beizug von spezialisten empfiehlt es sich sich beim betreibungsamt nach formularen und merkblättern zu erkundigen in vielen fällen geben die betreibungsformulare hinreichend auskunft wie bei der betreibung vorzugehen ist 2 das zwangsvollstreckungsrecht kennt neben der betreibung auf pfändung verschiedene andere betreibungsverfahren die konkursbetreibung die betreibung auf pfandverwertung oder die wechselbetreibung zum teil können diese verfahren erhebliche gebührenfolgen auslösen oder sie weisen bestimmte formerfordernisse auf die den beizug eines spezialisten empfehlenswert erscheinen lassen 3 erreicht die in betreibung zu setzende forderung eine bestimmte höhe kann sich ebenfalls der beizug eines vertreters rechtfertigen soll ein vertreter beigezogen werden empfiehlt es sich jemanden mit ausgewiesener fachkompetenz und hinreichenden rechtskenntnissen beizuziehen 1.4 wie finde ich einen anwalt die schweiz zählt einige tausend anwälte viele sind spezialisiert z.b auf ausländeroder sozialversicherungsrecht andere führen eine allgemeinpraxis und haben nur selten gelegenheit unternehmer in wirtschaftsrechtlichen fragen zu beraten oder zu vertreten was ist bei der suche nach dem richtigen anwalt zu beachten ein problem kein problem!
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1 gebrauchsanleitung 7 das telefonbuch listet die ortsansässigen anwälte auf sagt aber nichts über ihre routine und spezialisierung aus jeder kanton verfügt über einen anwaltsverband der seine mitgliedsanwälte aber keine nichtmitglieder auflistet Üblicherweise geben diese verzeichnisse der mitglieder den jahrgang das patentierungsjahr die sprachkenntnisse und die bevorzugten arbeitsgebiete an doch aufgepasst nur weil ein anwalt «börsenrecht» als bevorzugtes arbeitsgebiet auflistet heisst das noch lange nicht dass er transaktionen börsenkotierter unternehmen anwaltlich begleitet hat die auflistung bevorzugter arbeitsgebiete in anwaltsverzeichnissen bedeutet nicht dass der betreffende anwalt sich über besondere fähigkeiten hat ausweisen müssen auch stellt sich die frage ob anwälte mit rund einem dutzend aufgelisteter arbeitsgebiete tatsächlich die zeit finden sich mit jedem dieser arbeitsgebiete vertieft auseinanderzusetzen viele anwälte haben eine homepage oft stellen die betroffenen anwälte ihre zielsetzung oder ihre unternehmensphilosophie vor oder listen ihre bevorzugten arbeitsgebiete auf solche angaben haben beschränkte aussagekraft im hinblick auf die auswahl des anwalts standesrechtlich unzulässig ist es gewonnene prozesse aufzulisten oder auf transaktionen hinzuweisen die ein anwalt begleitet hat schlüssig sind aber angaben über eine zusatzausbildung des anwalts z.b dr iur notar ll.m etc einen hinweis auf eine vertiefte fachkompetenz kann in der regel die liste der publikationen eines anwalts geben sie sollte sich auf der homepage des betreffenden anwalts finden informativ ist auch der werdegang eines anwalts wer z.b einige jahre im handelsregister oder beim institut für geistiges eigentum gearbeitet hat dürfte etwas von firma oder marke verstehen auch diese angaben sollten sich auf der homepage eines anwalts finden mahnung und betreibung
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8 1 gebrauchsanleitung ein problem kein problem!
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2 allgemeines 9 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.10 2.11 allgemeines welche rechtsgebiete sind für mahnung und betreibung relevant 10 muss vor der betreibung eine mahnung gemacht werden 10 was ist eine forderung und wie entsteht eine forderung 10 welche arten von forderungen gibt es 11 wie wirkt eine forderung 11 was ist eine mahnung 11 wer trägt die beweislast für die mahnung 12 wie hoch ist der verzugszins 12 welches mittel zur durchsetzung ausstehender forderungen gibt es 12 worauf hat der gläubiger anspruch 13 wann ist das schuldbetreibungsverfahren einzuleiten 13 mahnung und betreibung
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10 2 allgemeines 2 allgemeines 2.1 welche rechtsgebiete sind für mahnung und betreibung relevant die betreibung ist eine zwangsvollstreckungsmassnahme und als solche im schuldbetreibungs und konkursgesetz geregelt schkg eine betreibung kann nur für eine geldforderung eingeleitet werden wichtig die betreibung kann nur zur zwangsvollstreckung von geldforderungen herangezogen werden eine geldforderung entsteht nur dann wenn ein rechtsgrund vorliegt ob ein rechtsgrund vorliegt beantwortet nicht das zwangsvollstreckungsrecht sondern das materielle zivilrecht die wesentlichen quellen dafür sind das zivilgesetzbuch zgb und das obligationenrecht or das zgb enthält bestimmungen über das personenrecht z.b genugtuungsforderung aus persönlichkeitsverletzung das familienrecht z.b forderungen auf unterhalt des kindes das erbrecht z.b forderung auf auszahlung des vermächtnisses und das sachenrecht z.b forderung aus stockwerkeigentumsverhältnis das or regelt verschiedene vertragsverhältnisse z.b forderung aus einem mietvertrag das gesellschafts und handelsrecht z.b forderung aus der dividende einer aktiengesellschaft und das wertpapierrecht z.b forderung aus anleihen das or enthält bestimmungen über die mahnung und ihre rechtsfolgen das schkg regelt die betreibung 2.2 muss vor der betreibung eine mahnung gemacht werden nein eine betreibung kann auch ohne mahnung angehoben werden es empfiehlt sich allerdings den schuldner zu mahnen um unnötige betreibungen zu vermeiden und die verzugsfolgen auszulösen 2.3 was ist eine forderung und wie entsteht eine forderung eine forderung beinhaltet das recht einer person eine bestimmte leistung sach oder geldleistung von einer anderen person zu verlangen und diese einzuziehen eine forderung wird begründet durch ein schuldverhältnis darunter versteht man die rechtsbeein problem kein problem!
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2 allgemeines 11 ziehung zwischen zwei oder mehreren personen im rahmen welcher der gläubiger eine leistung verlangen kann und der schuldner verpflichtet ist diese zu erbringen beispiele der autoverkäufer verpflichtet sich das auto zu liefern der käufer verpflichtet sich den kaufpreis zu bezahlen der vermieter verpflichtet sich die wohnung zur verfügung zu stellen der mieter verpflichtet sich den mietzins zu bezahlen der arbeitnehmer verpflichtet sich dem arbeitgeber seine arbeitskraft zur verfügung zu stellen und der arbeitgeber ihm dafür einen lohn zu bezahlen 2.4 welche arten von forderungen gibt es einerseits gibt es forderungen auf sachleistung z.b forderung auf arbeitsleistung beim arbeitsvertrag oder Überlassung der mietsache beim mietvertrag andererseits forderungen auf geldleistung im vorliegenden business book wird nur die durchsetzung von forderungen auf geldleistung behandelt 2.5 wie wirkt eine forderung gehen zwei parteien ein schuldverhältnis ein sind sie sich in der regel darüber im klaren dass damit bestimmte pflichten bestehen und diese erfüllt werden müssen in der überwiegenden mehrzahl der fälle ergeben sich daraus keine probleme in einer vergleichsweise kleinen zahl der fälle hingegen kommt es zu konflikten diese haben letztlich zwei ursachen die beteiligten sind sich über das bestehen oder den umfang von rechten und pflichten uneinig d.h sie streiten über den umfang der leistungspflicht den beteiligten ist das bestehen von verpflichtungen klar der verpflichtete ist aber nicht willens bzw nicht in der lage die geschuldete leistung zu erbringen in beiden fällen stellt sich die frage wie die forderung durchgesetzt werden kann mahnung und betreibung
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