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manfred küng gründung einer ag enthält alles für die gründung einer aktiengesellschaft r ec ht ein problem kein problem!
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cip-kurztitelaufnahme der deutschen bibliothek gründung einer ag herausgeber manfred küng weka business media ag schweiz © weka business media ag zürich 2011 alle rechte vorbehalten nachdruck auch auszugsweise nicht gestattet die definitionen empfehlungen und rechtlichen informationen sind von den autoren und vom verlag auf deren korrektheit in jeder beziehung sorgfältig recherchiert und geprüft worden trotz aller sorgfalt kann eine garantie nicht übernommen werden eine haftung der autoren bzw des verlags ist daher ausgeschlossen weka business media ag hermetschloostrasse 77 ch-8048 zürich telefon 044 434 88 88 telefax 044 434 89 99 www.weka.ch isbn 978-3-297-02025-8 1 auflage 2011 druck kösel gmbh co kg layout dimitri gabriel satz peter jäggi projektleitung michael gander ein problem kein problem!
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vorwort dieser ratgeber beinhaltet eine reihe von selbsthilfe-checklisten mit mustervorlagen und soll personen ohne juristische ausbildung in die lage versetzen rechtliche probleme ohne rechtsberater lösen oder zumindest soweit vorbereiten zu können dass ein beigezogener rechtsberater effizient instruiert werden kann diese publikation stellt die wesentlichen informationen für die gründung einer aktiengesellschaft ag nach artikel 620 ff obligationenrecht or zusammen dr manfred küng ist selbstständiger rechtsanwalt und seniorpartner bei küng rechtsanwälte sämtliche sich aus der revision des gesellschafts und des handelregisterrechts per 1 januar 2008 ergebenden Änderungen sind vollständig berücksichtigt worden das vorliegende werk wurde von den autoren mit aller sorgfalt erarbeitet dennoch müssen verlag und autoren jedwelche haftung für das werk oder seine checklisten und muster ablehnen denn es kann weder gewährleistet werden dass die checklisten und muster auf jeden konkreten fall anwendung finden noch dass die hier vertretenen auffassungen von allen involvierten behörden geteilt oder befolgt werden ferner kann eine geltende rechtspraxis von gerichten und behörden auch geändert werden wer rechtliche risiken ausschliessen will sollte professionellen rat beiziehen diesfalls hilft das vorliegende werk bei der vorbereitung der besprechung mit dem berater manfred küng marcel aebischer
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inhaltsverzeichnis 1 inhaltsverzeichnis 1 1.1 1.2 1.4 1.5 1.6 2 2.1 2.2 2.3 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9 3.10 3.11 3.12 3.13 3.14 3.15 3.16 3.17 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 4.10 4.11 4.12 gebrauchsanleitung 7 wie wird das vorliegende business book verwendet 8 muss ein anwalt beigezogen werden 8 in welchen fällen sollte ein anwalt beigezogen werden 9 wie finde ich einen anwalt 9 wie muss die gründung vorbereitet werden 10 handlungsbedarf nach der gründung 12 beurkundung von rechtsgeschäften 13 die beurkundung von rechtsgeschäften 14 wie finde ich den richtigen notar 14 was muss hinsichtlich der kosten vorgekehrt werden 15 begriff der ag 17 was ist eine ag 18 wie hoch ist das mindestkapital der aktiengesellschaft 18 was ist eine aktie 18 was besagt das verbot der unter-pari-emission 19 was ist eine ein-mann-aktiengesellschaft 19 wer wird als strohmann bezeichnet 19 was ist der notwendige inhalt der statuten 19 was ist der bedingt notwendige inhalt der statuten 20 was ist die qualifizierte gründung 20 was ist eine vermögensübernahme 21 was gilt wenn ganze unternehmen sacheinlagegegenstand sind 21 was sind gründervorteile 22 wie wird die aktiengesellschaft gegründet 22 was ist im falle einer qualifizierten gründung beim errichtungsakt besonders zu beachten 22 was wird ins handelsregister eingetragen 23 wie ist die rechtslage wenn vor der eintragung für die aktiengesellschaft verpflichtungen eingegangen werden 24 wie wird die firma bei der aktiengesellschaft gebildet 24 rechtsstellung des aktionärs 25 was besagt der grundsatz der gleichbehandlung der aktionäre 27 welche pflichten hat der aktionär 27 welche vermögensrechte hat der aktionär 27 welche mitwirkungsrechte hat der aktionär 28 ist die urabstimmung in der ag zulässig 28 wie stimmen die aktionäre in der generalversammlung 28 was sind stimmrechtsaktien 28 was sind aktionärbindungsverträge 29 welche schutzrechte hat der aktionär 29 hat der aktionär ein austrittsrecht 29 kann der aktionär ausgeschlossen werden 30 wie wird die mitgliedschaft bei der aktiengesellschaft verurkundet 30 gründung einer ag
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2 inhaltsverzeichnis 4.13 4.14 4.15 4.16 4.17 4.18 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 5.8 5.9 5.10 5.11 5.12 5.13 5.14 5.15 6 6.1 6.2 6.3 6.4 7 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 7.8 7.9 7.10 8 8.1 8.2 8.3 8.4 wie werden inhaberaktien übertragen 30 wie werden namenaktien übertragen 31 was sind vinkulierte namenaktien 31 wie ist die rechtslage wenn die gesellschaft die zustimmung zur Übertragung von vinkulierten nicht börsenkotierten namenaktien verweigert 32 wie ist die rechtslage wenn die gesellschaft die zustimmung zur Übertragung von vinkulierten börsenkotierten namenaktien verweigert 32 was ist das aktienbuch 32 organisation 33 welche organe sind bei der aktiengesellschaft vorgesehen 34 welche befugnisse hat die generalversammlung 34 wie wird die generalversammlung einberufen 34 was ist eine universalversammlung 35 wie werden generalversammlungsbeschlüsse gefasst 35 welche beschlüsse müssen mit qualifiziertem mehr gefasst werden 35 wie ist der verwaltungsrat zusammengesetzt 36 wie erfolgt die beschlussfassung im verwaltungsrat 36 wie sind die kompetenzen zwischen generalversammlung und verwaltungsrat verteilt 37 wem obliegt die geschäftsführung 37 wie erfolgt die vertretung der gesellschaft 37 anforderungen an die revisionsstelle 38 welche aufgaben hat die revisionsstelle 39 wann ist die einsetzung einer revisionsstelle angezeigt 39 wem erstattet die revisionsstelle bericht 40 verantwortlichkeit 41 wie ist die gründungshaftung geregelt 42 wie ist die haftung als mitglied des verwaltungsrates oder der geschäftsführung geregelt 42 wie ist die revisionshaftung geregelt 42 wer ist berechtigt schadenersatz zu verlangen 42 bildung und schutz der firma der ag 45 was ist die firma 46 was ist eine enseigne 46 welches sind die notwendigen firmenzusätze 46 was besagt der grundsatz der firmeneinheit 46 welches sind die grundsätze der firmenbildung 47 was besagt das täuschungsverbot 47 was besagt das verbot gleichlautender firmen 47 was besagt das verbot reiner sachbezeichnungen 48 wie ist die firma geschützt 48 wann wird das recht auf ausschliesslichen gebrauch verletzt 49 sacheinlage und sachübernahme 51 begriff und abgrenzung 53 statutarische grundlage 53 sacheinlagevertrag 54 sacheinlagefähigkeit 54 ein problem kein problem!
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inhaltsverzeichnis 3 8.5 8.5.1 8.5.2 8.5.2.1 8.5.2.2 8.5.2.3 8.5.2.4 8.5.2.5 8.5.2.6 8.5.3 8.5.3.1 8.5.3.2 8.5.3.3 8.5.4 8.5.4.1 8.5.4.2 8.5.4.3 8.5.4.4 8.5.4.5 8.5.4.6 8.5.4.7 8.5.4.8 8.5.5 8.5.5.1 8.5.5.2 8.5.5.3 8.5.5.4 8.5.5.5 8.5.6 8.5.6.1 8.5.6.2 8.5.6.3 8.5.6.4 8.5.6.5 8.5.6.6 8.5.6.7 8.5.7 8.5.7.1 8.5.7.2 8.5.7.3 8.5.7.4 8.5.7.5 8.5.7.6 8.5.7.7 8.5.8 arten von sacheinlagen 55 fahrnis 55 immobilien 55 grundstücke 55 miteigentum 55 gesamteigentum 55 zugehör und bestandteil 56 baurecht 56 quellenrecht 56 dingliche rechte 56 kaufsrecht 56 rückkaufsrecht 56 vorkaufsrecht 56 beschränkte dingliche rechte 57 grunddienstbarkeiten 57 nutzniessung 57 andere dienstbarkeiten 57 grundlasten 57 schuldbrief/gült 57 nicht einlagefähiges wohnrecht 58 grundpfandverschreibung 58 faustpfand 58 beteiligungsrechte 58 kommanditgesellschaft stellung des kommanditärs 58 kollektivgesellschaft 58 einlage von aktien 58 stammanteile gmbh 58 genossenschaftsanteile 58 obligatorische rechte 59 geldforderungen 59 rechte aus kaufvertrag 59 rechte aus mietvertrag 59 rechte aus pachtvertrag 59 nicht einlagefähige rechte aus leihe 59 nicht einlagefähige verrechnung 60 wertpapiere 60 rechte an immateriellen wirtschaftsgütern 60 patente evtl noch nicht patentierte erfindungen 60 technisches erfahrungswissen betriebserfahrungen geschäftsgeheimnisse rezepte verfahren 60 urheberrechte 60 marken 61 lizenzen 61 konzessionen 61 goodwill 61 geschäft mit aktiven und passiven 62 gründung einer ag
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4 inhaltsverzeichnis 9 9.1 9.2 9.3 9.4 9.4.1 9.4.1.1 9.4.1.2 9.4.1.3 9.4.1.4 9.4.2 9.4.3 10 10.1 10.1.1 10.1.2 10.1.3 10.1.4 10.1.5 10.2 10.2.1 10.2.2 10.2.3 10.2.4 10.2.5 10.3 10.3.1 10.3.2 10.3.3 10.3.4 10.4 10.4.1 10.4.2 10.4.3 10.4.4 10.4.5 10.5 11 11.1 11.2 11.3 11.4 11.4.1 11.4.2 11.4.3 11.4.4 rechnungslegung 63 buchführungspflicht 64 grundsätze der bewertung und rechnungslegung 64 offenlegung von jahres und konzernrechnung 66 eigenkapital und fremdkapital 66 reserven 67 gesetzliche reserven 67 statutarische reserven 67 beschlussmässige reserven 68 stille reserven 68 darlehen von aktionären 68 darlehen an aktionäre 69 steuern 71 begriffe 72 steuerhoheit 72 steuersubjekt 73 steuerobjekt 74 steuerberechnungsgrundlage 74 steuermass 74 gewinnsteuern 75 steuerhoheit 75 subjektive steuerpflicht 75 steuerobjekt 76 steuerberechnung und steuermass 78 beteiligungsabzug 79 kapitalsteuern 79 steuerhoheit 79 subjektive steuerpflicht 80 steuerobjekt 80 steuerberechnung und steuermass 80 direkte bundessteuer 80 steuerhoheit 80 subjektive steuerpflicht 81 steuerobjekt 81 steuerberechnung und steuermass 81 beteiligungsabzug 81 steueroptimierung 81 mehrwertsteuer 83 begriff 84 steuerhoheit 84 steuersubjekt 85 steuerobjekt 86 leistungsverhältnis 86 nicht-entgelte 87 mehrheit der leistungen 87 ausnahmen von der objektiven steuerpflicht 88 ein problem kein problem!
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inhaltsverzeichnis 5 11.5 11.5.1 11.5.2 11.5.3 11.6 11.6.1 11.6.2 11.6.3 12 12.1 12.1.1 12.1.2 12.1.3 12.1.4 12.2 12.2.1 12.2.2 12.2.3 12.2.4 12.3 12.3.1 12.3.2 12.3.3 12.3.4 12.4 12.4.1 12.4.2 12.4.3 12.4.4 12.5 12.5.1 12.5.2 12.5.3 12.5.4 12.6 12.6.1 12.6.2 12.6.3 12.6.4 12.7 12.7.1 12.7.2 12.8 13 13.1 13.2 bemessungsgrundlage und steuersätze 88 das entgelt 88 der vorsteuerabzug 89 steuermass 90 steuer auf den einfuhren 91 steuersubjekt 91 steuerobjekt 91 steuerberechnungsgrundlage und steuermass 91 sozialversicherungen 93 alters hinterlassenen und invalidenversicherung und erwerbsersatzordnung 95 begriff 95 beginn und ende der versicherungspflicht 96 beitragspflichten 96 bezüge 97 berufliche vorsorge 97 begriff 97 beginn und ende der versicherungspflicht 98 beitragspflichten 98 bezüge 99 arbeitslosenversicherung 100 begriff 100 beginn und ende der versicherungspflicht 100 beitragspflichten 100 bezüge 101 unfallversicherung 102 begriff 102 beginn und ende der versicherungspflicht 102 beitragspflichten 102 bezüge 103 krankenversicherung 104 begriff 104 beginn und ende der versicherungspflicht 104 beitragspflichten 104 bezüge 105 mutterschaftsversicherung 105 begriff 105 beginn und ende der versicherungspflicht 106 beitragspflichten 106 bezüge 106 sonstige versicherungen 106 private selbstvorsorge 106 betriebsversicherungen 107 schutz des unternehmens im ehe und erbrecht 107 checklisten zur gründung einer ag 109 informations und datenblatt 110 personalien der gründervertreter 115 gründung einer ag
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6 inhaltsverzeichnis 13.3 13.4 14 14.1 14.2 14.3 14.4 14.5 14.6 14.7 14.8 15 15.1 15.2 mit der gründung verbundene vermögensübernahme 116 Öffentliche urkunde und beilagen 117 mustervorlagen zur ag 119 anmeldung an das handelsregister 120 unterschriftenblatt 121 Öffentliche beurkundung über die errichtung der ag 123 statuten minimalversion/namenaktien 126 stampa-erklärung 129 lex-friedrich-erklärung 131 revisionsverzichtserklärung 133 aktienbuch der ab muster ag 135 behördenverzeichnis verzeichnis der handelsregisterämter 137 eidgenössisches amt für das handelsregister 138 die kantonalen handelsregisterämter 138 herausgeber 145 ein problem kein problem!
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3 begriff der ag 17 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9 3.10 3.11 3.12 3.13 3.14 3.15 3.16 3.17 begriff der ag was ist eine ag 18 wie hoch ist das mindestkapital der aktiengesellschaft 18 was ist eine aktie 18 was besagt das verbot der unter-pari-emission 19 was ist eine ein-mann-aktiengesellschaft 19 wer wird als strohmann bezeichnet 19 was ist der notwendige inhalt der statuten 19 was ist der bedingt notwendige inhalt der statuten 20 was ist die qualifizierte gründung 20 was ist eine vermögensübernahme 21 was gilt wenn ganze unternehmen sacheinlagegegenstand sind 21 was sind gründervorteile 22 wie wird die aktiengesellschaft gegründet 22 was ist im falle einer qualifizierten gründung beim errichtungsakt besonders zu beachten 22 was wird ins handelsregister eingetragen 23 wie ist die rechtslage wenn vor der eintragung für die aktiengesellschaft verpflichtungen eingegangen werden 24 wie wird die firma bei der aktiengesellschaft gebildet 24 gründung einer ag
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18 3 begriff der ag 3 begriff der ag 3.1 was ist eine ag die aktiengesellschaft ist eine gesellschaft mit eigener firma deren zum voraus bestimmtes kapital aktienkapital in teilsummen aktien zerlegt ist und für deren verbindlichkeiten nur das gesellschaftsvermögen haftet die aktionäre sind nur zu den statutarischen leistungen verpflichtet und haften für die verbindlichkeiten der gesellschaft nicht persönlich rechtliche grundlagen die aktiengesellschaft ist in art 620 ff or geregelt zudem ist die handelsregisterverordnung hregv zu beachten die aktiengesellschaft kann auch für andere als wirtschaftliche zwecke durch eine oder mehrere natürliche oder juristische personen oder andere handelsgesellschaften gegründet werden die gesellschaft erlangt das recht der persönlichkeit erst durch die eintragung in das handelsregister 3.2 wie hoch ist das mindestkapital der aktiengesellschaft das aktienkapital muss mindestens chf 100 000. betragen bei der errichtung der gesellschaft muss die einlage für mindestens 20 des nennwerts jeder aktie geleistet sein in allen fällen müssen die geleisteten einlagen mindestens chf 50 000. betragen 3.3 was ist eine aktie bei der aktiengesellschaft wird die mitgliedschaft durch die aktie verkörpert die aktien lauten auf den namen oder auf den inhaber beide arten von aktien können in einem durch die statuten bestimmten verhältnis nebeneinander bestehen die statuten können bestimmen dass namenaktien später in inhaberaktien oder inhaberaktien in namenaktien umgewandelt werden sollen oder dürfen der nennwert der aktie muss mindestens 1 rappen betragen ein problem kein problem!
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3 begriff der ag 19 3.4 was besagt das verbot der unter-pari-emission die aktien dürfen nur zum nennwert oder zu einem diesen übersteigenden betrag ausgegeben werden werden die aktien über dem nennwert ausgegeben liegt eine Überpari-emission vor die differenz zwischen nennwert und ausgabepreis wird als aufgeld agio bezeichnet 3.5 was ist eine ein-mann-aktiengesellschaft bei der ein-mann-gesellschaft einzelpersonen-gesellschaft steht die verfügungsmacht über das unternehmen ausschliesslich dem alleinaktionär zu dessen interessensphäre sich mit derjenigen der gesellschaft vollständig deckt die ein-mann-gesellschaft ist im neuen aktienrecht explizit vorgesehen 3.6 wer wird als strohmann bezeichnet als strohmann wird bezeichnet wer seine stellung als aktionär oder verwaltungsrat fiduziarisch für einen dritten hintermann einnimmt der strohmann wird nach ständiger lehre und rechtsprechung wahres gründungsmitglied und deshalb aktionär im aussenverhältnis bleibt der hintermann aktionär bis das treuhandverhältnis beendet wird wird der strohmann verwaltungsrat so übernimmt er mit der organfunktion auch die entsprechenden gesetzlichen und statutarischen pflichten und er wird aus ihrer verletzung verantwortlich dabei gelten aber auch die hintermänner welche die mitglieder des verwaltungsrates als strohmänner benützen und so die aktiengesellschaft tatsächlich leiten als faktische verwaltungsorgane 3.7 was ist der notwendige inhalt der statuten die statuten müssen bestimmungen enthalten über die firma und den sitz der gesellschaft den zweck der gesellschaft die höhe des aktienkapitals und den betrag der darauf geleisteten einlagen anzahl nennwert und art der aktien die einberufung der generalversammlung und das stimmrecht der aktionäre die organe für die verwaltung und für die revision die form der von der gesellschaft ausgehenden bekanntmachungen in jedem fall muss das schweizerische handelsamtsblatt shab als publikationsorgan bezeichnet werden gründung einer ag
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20 3 begriff der ag 3.8 was ist der bedingt notwendige inhalt der statuten der bedingt notwendige inhalt der statuten umfasst jene regelungen die zu ihrer verbindlichkeit der aufnahme in die statuten bedürfen namentlich die Änderung der statuten soweit sie von den gesetzlichen bestimmungen abweichen die ausrichtung von tantiemen die zusicherung von bauzinsen die begrenzung der dauer der gesellschaft konventionalstrafen bei nicht rechtzeitiger leistung der einlage die genehmigte und die bedingte kapitalerhöhung die zulassung der umwandlung von namenaktien in inhaberaktien und umgekehrt die beschränkung der Übertragbarkeit von namenaktien vinkulierung die vorrechte einzelner kategorien von aktien über partizipationsscheine genussscheine und über die gewährung besonderer vorteile die beschränkung des stimmrechts und des rechts der aktionäre sich vertreten zu lassen die im gesetz nicht vorgesehenen fälle in denen die generalversammlung nur mit qualifizierter mehrheit beschluss fassen kann die ermächtigung zur Übertragung der geschäftsführung auf einzelne mitglieder des verwaltungsrates oder dritte die organisation und die aufgaben der revisionsstelle sofern dabei über die gesetzlichen vorschriften hinausgegangen wird die möglichkeit in bestimmter form ausgegebene aktien in eine andere form umzuwandeln sowie eine verteilung der dabei entstandenen kosten soweit die von der regelung des bucheffektengesetzes vom 3 oktober 2008 abweicht 3.9 was ist die qualifizierte gründung eine qualifizierte gründung liegt vor wenn bestimmten personen besondere vorteile gründervorteile eingeräumt werden sollen oder wenn das aktienkapital durch sacheinlage sachübernahme oder verrechnungsliberierung aufgebracht wird und dadurch für dieses eine potenzielle gefährdung besteht praxistipp wird beabsichtigt eine sachübernahme vorzunehmen oder erfolgt eine sacheinlage ist der beizug eines anwalts zu empfehlen ein problem kein problem!
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3 begriff der ag 21 3.10 was ist eine vermögensübernahme bei einer sacheinlage leistet der gründer die einlage für seine gezeichneten aktien nicht durch einzahlung bargründung sondern durch einbringung von anderen vermögenswerten sachen forderungen immaterialgüterrechte u.a darüber ist ein schriftlicher vertrag zu erstellen diesfalls haben die statuten über den gegenstand der sacheinlage ihre bewertung wert sowie über die person des sacheinlegers und die ihm zukommenden aktien aufschluss zu geben davon abzugrenzen ist die sachübernahme hier leisten die gründer ihre einlagen in bar die gesellschaft übernimmt aber vor oder anlässlich der gründung von aktionären oder diesen nahe stehenden personen vermögenswerte darüber ist ein schriftlicher vertrag zu erstellen diesfalls ist in den statuten der zu übernehmende vermögenswert der name des veräusserers und die gegenleistung der gesellschaft anzugeben von beabsichtigter sachübernahme wird gesprochen wenn im zeitpunkt der gründung der sachübernahmevertrag noch nicht abgeschlossen werden konnte weil die wesentlichen punkte des sachübernahmevertrages wie gegenstand oder preis noch nicht bestimmt oder bestimmbar sind wohl aber eine fast sichere aussicht auf verwirklichung der beabsichtigten sachübernahme besteht dabei muss die sachübernahme nicht unmittelbar nach der gründung erfolgen sondern kann auch für später vorgesehen sein 3.11 was gilt wenn ganze unternehmen sacheinlagegegenstand sind ist ein unternehmen mit aktiven und passiven sacheinlagegegenstand erfolgt die sacheinlage in der regel gestützt auf eine dem sacheinlagevertrag beigegebene bilanz diese stellt den zusammenzug und die bewertung der in den inventaren aufgeführten aktiven und passiven dar weshalb sie meistens für die beschreibung der sacheinlage genügt und die inventare der öffentlichen urkunde über die gründung bzw dem sacheinlagevertrag nicht separat beigeheftet werden müssen goodwill umfasst immaterielle werte wie know-how kundschaft und geschäftsbeziehungen er stellt ein im konkurs nicht verwertbares aktivum dar weshalb er für sich allein nicht als sacheinlagegegenstand in betracht kommt die einbringung von goodwill ist einzig bei einlage eines geschäftes mit aktiven und passiven gestattet weil im zwangsverwertungsverfahren das unternehmen als ganzes veräussert werden kann und so der goodwill im geschäft als mehrwert verhaftet bleibt gründung einer ag
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