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die zweite sÄule am scheideweg von martin janssen
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die fÜnfte variable diezweites Äu le amscheideweginha lt 1 2 vorwort strukturelle probleme der zweiten säule das schweizerische vorsorgesystem in kürze private und staatliche initiativen die entstehung des drei-säulen-systems das bundesgesetz über die berufliche alters hinterlassenenund invalidenvorsorge bvg 3 wie funktioniert die zweite säule umlage und kapitaldeckungsverfahren der aufbau des altersguthabens die umwandlung des altersguthabens in eine rente die fünf variablen 4 die entwicklung von lebenserwartung und kapitalmarktzinsen höhere lebenserwartung tiefere kapitalmarktzinsen die folgen für den umwandlungssatz 5 konsequenzen für die pensionskassen zwei arten von versicherten die finanzierung fixer rentenzahlungen was wäre ein korrekter umwandlungssatz 6 die schädlichen wirkungen zu hoher renten die Übertragung von altersguthaben ungleiche risikoentschädigung von rentnern und erwerbstätigen der zwang zu überhöhten anlagerisiken 7 ein ausweg aus dem dilemma literatur 1 2 4 4 4 5 6 6 6 7 9 11 11 12 14 16 16 16 17 18 18 19 19 20 23
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die fÜnfte variable diezweites Äu le amscheideweg
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die fÜnfte variable diezweites Äu le amscheideweg vo rwo rt die schweizerische altersvorsorge baut auf drei säulen auf die ahv ist die erste säule eine sozialversicherung die das existenzminimum im alter decken soll sie wird über das sogenannte umlageverfahren finanziert dessen grundidee der generationenvertrag ist die erwerbstätigen zahlen über ihre lohnbeiträge ein die arbeitgeber leisten einen beitrag und der bund steuert rund 20 prozent der gesamten ausgaben bei das geld wird umgehend in form von renten wieder ausbezahlt die zweite säule die berufliche vorsorge wird auf der basis des eigenen lohnes angespart und soll die gewohnte lebensweise auch im alter ermöglichen das geld wird über pensionskassen und sammelstiftungen am kapitalmarkt angelegt und später als rente ausbezahlt dieses finanzierungsprinzip nennt man kapitaldeckungsverfahren die dritte säule besteht aus freiwilligem privatem sparen das teilweise steuerlich begünstigt wird dieses fachpapier begleitet den sachcomic die fÜnfte variable von christophe badoux die verweise beziehen sich direkt auf die szenen darin beide publikationen stellen die entstehung und funktionsweise der zweiten säule dar sie zeigen auf welche veränderungen seit 1985 als die zweite säule obligatorisch wurde zu einer schieflage geführt haben die korrigiert werden müsste folgende fragen werden diskutiert wie funktioniert die zweite säule was hat sich seit der einführung des obligatoriums im jahre 1985 verändert was bedeutet das für die rentner und was für die erwerbstätigen das vorliegende papier richtet sich in erster linie an die leserinnen und leser des comic die die darin angesprochene grundproblematik vertiefen wollen eine vereinfachende darstellung ist daher notwendig und zahlreiche fragen im zusammenhang mit der zweiten säule können hier nicht angesprochen werden dennoch eine wichtige klarstellung vorweg das papier postuliert nicht etwa die senkung bereits laufender renten hingegen müssen die angesprochenen probleme gelöst werden wenn die renten in zukunft also auch für die jetzt jungen generationen noch sicher sein sollen januar 2010 avenir suisse vo r wo r t 1
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die fÜnfte variable diezweites Äu le amscheideweg 1 st r u kt u r e lle prob le m e de r zwe ite n sÄu le die finanzkrise hat uns vor augen geführt wie stark einkommen vermögen und vorsorge von den risiken der finanzmärkte abhängig sind ein teil des privaten vermögens hat sich mindestens vorübergehend an der börse «in luft aufgelöst» und arbeitnehmer werden gezwungen die verluste der pensionskassen durch sanierungsbeiträge abzutragen betrachtet man die jüngste vergangenheit der zweiten säule etwas genauer stellt man rasch drei dinge fest die schweiz hat im prinzip ein intelligentes und ausgewogenes vorsorgesystem das wirtschaftliche demographische und politische risiken unterschiedlich auf die drei säulen der vorsorge verteilt und diese risiken damit im prinzip differenziert auffangen kann im schweizerischen pensionskassensystem ging während der finanzkrise auch deshalb viel kapital verloren weil in der vergangenheit grosse altersguthaben aufgebaut wurden die anlageverluste von pensionskassen und sammelstiftungen aus dem jahre 2008 konnten im jahre 2009 bei vielen vorsorgeeinrichtungen mindestens in teilen wieder ausgeglichen werden leider verstellen uns diese vordergründig offensichtlichen und positiven feststellungen den blick unter die oberfläche unseres vorsorgesystems eine vertiefte analyse zeigt nämlich dass bei vielen pensionskassen seit jahren ein schwelbrand mottet der die tragenden strukturen des vorsorgesystems langsam aber sicher zersetzt schlimmer noch zehntausende von mitbürgern die hart arbeiten ihre familien ernähren und vorzusorgen glauben werden bezüglich ihrer lebenspläne in die irre geleitet es ist nämlich davon auszugehen dass die jüngeren erwerbstätigen bei den leistungen ihrer pensionskassen mit schmerzlichen Überraschungen werden rechnen müssen worum geht es 1985 als das obligatorium der beruflichen vorsorge bvg vom 25 juni 1982 in kraft gesetzt wurde hatten die männer im pensionierungszeitpunkt eine lebenserwartung von gut 16 jahren die frauen eine solche von knapp 21 jahren der zins auf dem altersguthaben mit dem eine sichere rente finanziert werden konnte betrug damals mehr als 4 prozent pro jahr unter diesen gegebenheiten konnte pro 100 franken altersguthaben eine jahresrente von 7.20 franken bis ans lebensende bezahlt werden ein altersguthaben von 100 000 franken ergab entsprechend eine lebenslängliche rente von 7 200 franken pro jahr heute 25 jahre später liegt die lebenserwartung zum zeitpunkt der pensionierung für männer etwa vier jahre und jene der frauen etwa drei jahre höher als damals und der zins auf dem altersguthaben mit dem eine sichere rente finanziert werden kann liegt bei weniger als 2 prozent pro jahr es ist offensichtlich dass sich diese geänderten 2 st r u kt u r e lle prob le mederzweitens Ä u le
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die fÜnfte variable diezweites Äu le amscheideweg umstände bei gegebenen altersguthaben in deutlich tieferen renten niederschlagen müssten trotzdem werden weiterhin praktisch unveränderte renten bezahlt im jahr 2010 7.00 franken pro jahr bei männern bzw 6.95 franken bei frauen im alter 64 pro 100 franken altersguthaben die renten wurden also gerade einmal um 2.8 bzw 3.5 prozent angepasst da sich die lebenserwartung in der schweiz mit jedem kalenderjahr um zwei drei monate erhöht hätte man die renten seit 1985 jedes jahr etwa um ein halbes prozent senken müssen und wegen der gesunkenen zinsen hätte man die renten seit etwa 1995 jedes jahr zusätzlich um mindestens weitere 1.5 prozent pro jahr reduzieren müssen insgesamt müssten heute die neu gesprochenen renten etwa 30 prozent tiefer sein als sie tatsächlich sind der sogenannte umwandlungssatz der prozentsatz mit dem das angesparte altersguthaben in eine jahresente umgerechnet wird sollte heute entsprechend rein rechnerisch nicht bei 7 prozent sondern in der grössenordnung von 5 prozent pro jahr liegen leider wurde diese in kleinen schritten verträgliche rentenreduktion nicht durchgeführt das bedeutet dass das altersguthaben nicht ausreicht um die versprochene jährliche rente während der gesamten verbleibenden lebensdauer zu zahlen es ist offensichtlich was passiert die pensionskassen nehmen das geld «einfach» von den altersguthaben derjenigen personen die jetzt noch nicht pensioniert werden also von den jüngeren erwerbstätigen zwar bleiben die pensionskassen auch so noch lange liquide insgesamt führt das aber zu einer aushöhlung von pensionskassen und sammelstiftungen zulasten der jüngeren erwerbstätigen soll unser vorsorgesystem ausgewogen und funktionstüchtig bleiben muss dieser prozess gestoppt werden st r u kt u r e lle prob le mederzweitens Ä u le 3
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die fÜnfte variable diezweites Äu le amscheideweg 2 private und staatliche initiativen da sschweizerische vo rsorge syst e m in kÜrze die ersten institutionen der privaten beruflichen vorsorge in der schweiz entstanden im 19 jahrhundert diese sogenannten «hülfsgesellschaften» wurden meistens von unternehmen zugunsten ihrer eigenen arbeitnehmer eingerichtet sie basierten auf dem prinzip der gegenseitigkeit und auf dem kapitaldeckungsverfahren sie leisteten unterstützung im falle von invalidität und tod parallel zu diesen privaten «hülfsgesellschaften» wurden öffentliche fonds etabliert 1815 wurde ein invaliditätsfonds für aus frankreich zurückkehrende truppen geschaffen 1852 entstand ein bundesgesetz über pensionen und entschädigungen der im militärdienst verunglückten und ihrer angehörigen im eth-gesetz von 1854 wurde für professoren die ohne schuld aus dem dienst ausscheiden mussten ein ruhegehalt festgelegt 1919 erliess der bundesrat eine botschaft an die eidgenössischen räte zur gründung der eidgenössischen versicherungskasse die 1921 ihren betrieb aufnahm in der folge gab es anstrengungen für eine gesamtschweizerische sozialversicherung am 6 dezember 1925 nahmen volk und stände den bundesbeschluss betreffend die alters hinterlassenen und invalidenversicherung mit 65.4 prozent ja-stimmen und der überwiegenden mehrheit der kantone an 1947 stimmten bei einer stimmbeteiligung von 79.7 prozent 80.0 prozent der stimmenden dem ahv-gesetz zu 1948 wurden die ersten renten ausbezahlt die entstehung des drei-säulen-systems 1969 reichten sowohl die partei der arbeit als auch die sp je eine volksinitiative zur einführung einer volkspension ein beide initiativen stellten das ganze system der beruflichen vorsorge in frage daraufhin reichte ein bürgerliches komitee eine initiative ein die eine existenzsichernde ahv eine obligatorische berufliche vorsorge und die förderung der selbstvorsorge verlangte der vom bundesrat als kompromiss ausgearbeitete gegenvorschlag wurde am 3 dezember 1972 von allen kantonen und mit 74 prozent ja-stimmen angenommen damit war die zweite säule für obligatorisch erklärt in diesem gesamtplan bildet die eidgenössische versicherung die ahv die nach dem seit e 1 pane l 2 seite 2 panel 1 seite 3 panel 6 umlageverfahren funktioniert die erste säule die berufliche vorsorge die überwiegend auf dem kapitaldeckungsverfahren basiert stellt die zweite die private selbstvorsorge die dritte säule dar gemäss bundesverfassung sollen die renten der ersten säule den existenzbedarf angemessen decken ziel der zweiten säule ist es den betagten hinterlassenen und invaliden zusammen mit den leistungen der ersten säule die fortsetzung der gewohnten lebenshaltung in angemessener weise zu ermöglichen die dritte säule umfasst private ersparnisse die teilweise steuerlich begünstigt werden 4 da sschweizerische vo rsorge syst emink Ü r z e
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die fÜnfte variable diezweites Äu le amscheideweg das bundesgesetz über die berufliche alters hinterlassenen und invalidenvorsorge bvg der konkreten gesetzlichen ausgestaltung der beruflichen vorsorge war ein steiniger weg beschieden uneinigkeit bestand vor allem über die leistungsziele und das finanzierungsverfahren dauernd drohte das referendum dennoch wurde das gesetz nach einem langwierigen verfahren am 25 juni 1982 mit überwiegender mehrheit beider kammern verabschiedet und auf den 1 januar 1985 in kraft gesetzt die idee dieses neuen gesetzes war insgesamt einfach obligatorium für jeden erwerbstätigen dessen einkommen ein bestimmtes minimum überschreitet kapitaldeckungsverfahren mit individuellem sparprozess aufbau des altersguthabens durch abgestufte beiträge sogenannte altersgutschriften beitrag der arbeitgeber von mindestens 50 prozent jährliche kapitalgutschrift mindestens in der höhe des vom bundesrat festgelegten bvg-mindestzinses umwandlung des altersguthabens im zeitpunkt der pensionierung in eine rente auf der basis des sogenannten umwandlungssatzes faktor in prozent pro jahr mit dem das angesparte altersguthaben in eine jahresrente umgewandelt wird da sschweizerische vo rsorge syst emink Ü r z e 5
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die fÜnfte variable diezweites Äu le amscheideweg 3 umlage und kapitaldeckungsverfahren wi e fu n ktion i e rt di e zwe ite sÄu le vorsorgen heisst vorkehrungen treffen damit wir als ältere menschen hinterlassene und invalide unseren lebensunterhalt bestreiten können es gibt zwei prinzipielle möglichkeiten dies zu erreichen durch kapitalbildung das heisst durch individuelles oder kollektives sparen oder durch die kollektive umlage von geld das die erwerbstätigen einzahlen auf alte hinterlassene und invalide in form von renten im ersten fall spricht man von einem kapitaldeckungsverfahren im zweiten von einem umlageverfahren die erste säule die ahv funktioniert nach dem prinzip der umlage die einnahmen aus seite 1 panel 3 lohnprozenten und aus bundesbeiträgen werden in der gleichen periode verwendet um ahv-renten zu bezahlen gespart wird im rahmen der ahv nicht der ahv-ausgleichsfonds dient wie der name sagt nur dem kurzfristigen ausgleich von einnahmen und ausgaben hinter der ahv steht ein generationenvertrag die idee dass jede jüngere generation für die jeweils ältere aufkommt der aufbau des altersguthabens in der zweiten säule wird im unterschied zur ersten säule pro versicherten ein individuelles altersguthaben aufgebaut zu diesem zweck werden auf dem lohn beiträge erhoben obligatorisch versichert ist der jahreslohn soweit er zwischen rund 24 000 franken und rund 82 000 franken liegt das heisst maximal 58 000 franken pro jahr tiefere einkommen sind primär durch die ahv abgedeckt löhne über 82 000 franken sind nicht versichert ausser der arbeitgeber biete seinen arbeitnehmern eine überobligatorische lösung für höhere löhne an die höhe der beiträge steigt mit dem alter an zwischen 25 und 34 jahren werden auf dem versicherten lohn maximal 58 000 franken 7 prozent abgezogen und dem altersguthaben gutgeschrieben zwischen 35 und 44 jahren sind es 10 prozent zwischen 45 und 54 jahren 15 prozent und zwischen 55 und 65 jahren bei frauen zurzeit 64 jahren 18 prozent Über die gesamte dauer der erwerbstätigkeit summieren sich diese gutschriften auf 500 prozent mindestens die hälfte wird formell vom arbeitgeber bezahlt der rest vom arbeitnehmer die angesparten altersguthaben sind mindestens mit dem sogenannten bvg-mindestzins zu verzinsen auf diese weise wird erreicht dass das vorhandene altersguthaben eines erwerbstätigen selbst bei einem börsencrash unmittelbar vor der pensionierung nicht sinken kann sondern sich abgesehen von eventuellen sanierungsmassnahmen jährlich um den bvg-mindestzins erhöht der mindestzins wird mindestens alle zwei jahre vom bundesrat überprüft bei der festlegung berücksichtigt der bundesrat im wesentlichen die höhe der obligationenzinsen am markt den zustand der pensionskassen im allgemeinen und den im vergangenen jahr erwirtschafteten ertrag auch die meinungen der sozialpartner fliessen in die festlegung ein 6 wi e fu n ktion i e rt di e zwe ite sÄu le?
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die fÜnfte variable diezweites Äu le amscheideweg dazu ein rechenbeispiel ausgehend von einem lohnanteil von 58 000 franken dem obligatorisch maximal versicherbaren betrag und einer erwerbstätigkeit vom 25 bis zum 65 lebensjahr lohnsumme beträgt das lohnwachstum 0 prozent pro jahr summiert sich die maximale lohnsumme die dem obligatorium unterliegt auf 40 mal 58 000 franken d.h auf 2 320 000 franken bei einem konstanten lohnwachstum von 3 prozent pro jahr ergeben sich 4 373 273 franken altersgutschriften unterstellt man die gemäss gesetz geltenden steigenden altersgutschriften werden auf diesem lohn bei einem lohnwachstum von 0 prozent insgesamt 290 000 franken 12.5 prozent der lohnsumme bzw 606 537 franken bei einem konstanten lohnwachstum von 3 prozent pro jahr 13.9 prozent der lohnsumme erhoben altersguthaben die entwicklung des angesparten altersguthabens hängt nicht nur von der höhe des lohnes vom lohnwachstum und von der höhe der altersgutschriften ab sondern zusätzlich auch vom kapitalertrag der auf dem altersguthaben im durchschnitt der zeit erzielt wird bei 0 prozent lohnwachstum und 0 prozent kapitalertrag pro jahr ergibt sich ein altersguthaben von 290 000 franken bei 3 prozent lohnwachstum und 4 prozent kapitalertrag ein solches von 1 117 905 franken dieses rechenbeispiel zeigt dass für den aufbau des altersguthabens drei faktoren entscheidend sind die entwicklung des eigenen lohnes die staffelung der altersgutschriften sowie der kapitalertrag auf dem altersguthaben der kapitalmarkt auf dem dieser ertrag erwirtschaftet wird heisst deshalb auch der dritte beitragszahler die umwandlung des altersguthabens in eine rente im zeitpunkt der pensionierung wird das altersguthaben mit dem umwandlungssatz in eine rente umgewandelt es gilt rente pro jahr in franken umwandlungssatz pro jahr x altersguthaben in franken der umwandlungssatz gibt also an wie ein altersguthaben in eine lebenslängliche rente mit anwartschaft auf hinterlassenenleistungen s unten seite 17 umgerechnet werden kann folgende faktoren bestimmen diesen umwandlungssatz wesentlich die lebenserwartung im zeitpunkt der pensionierung der zins auf dem altersguthaben der rentner sowie die lebenserwartung allfällig hinterlassener personen wie soll dieser umwandlungssatz festgelegt werden unterstellen wir im ersten schritt seite 1 panel 3 seite 2 panel 4 folgende vereinfachende annahmen lebenserwartung im alter 65 durchschnitt von mann und frau 19 jahre zins auf dem alterskapital 0 prozent keine hinterlassenenleistungen wi e fu n ktion i e rt di e zwe ite sÄu le 7
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die fÜnfte variable diezweites Äu le amscheideweg unter diesen annahmen ist die rechnung pro 100 franken einfach der umwandlungssatz darf pro jahr nicht höher sein als 100/19 prozent also nicht höher als 5.26 prozent pro jahr bezieht ein rentner nämlich pro 100 franken alterskapital jedes jahr 5.26 franken in form einer rente reicht das angesparte alterskapital genau 19 jahre graphisch kann das wie folgt dargestellt werden abbau des altersguthabens altersguthaben 120 100 80 60 40 20 0 -20 0 5 19 jahre 10 15 20 25 lebenserwartung im alter 65 zins 0 uws 5.26 die abbildung zeigt den abbau des altersguthabens ab dem zeitpunkt der pensionierung bei einem zins von 0 prozent pro jahr und einem umwandlungssatz von 5.26 prozent pro jahr ist das kapital nach 19 jahren aufgebraucht anders gesagt bei einem zins von 0 prozent darf die jahresrente nicht höher als 5.26 franken sein wenn das angesparte kapital für 19 jahre reichen soll quelle eigene berechnungen beträgt der zins auf dem alterskapital hingegen 4 prozent pro jahr lässt sich unter sonst gleichen annahmen ein umwandlungssatz von 7.46 prozent errechnen pro 100 franken altersguthaben können jetzt jedes jahr 7.46 franken ausbezahlt werden also 42 prozent mehr als 5.26 franken graphisch sieht das wie folgt aus abbau des altersguthabens altersguthaben 120 100 80 60 40 20 0 -20 0 5 19 jahre 10 15 20 25 lebenserwartung im alter 65 zins 4 uws 7.46 diese abbildung zeigt den abbau des altersguthabens ab dem zeitpunkt der pensionierung bei einem umwandlungssatz von 7.46 prozent im unterschied zur oberen abbildung ermöglicht ein zins auf dem altersguthaben von 4 prozent pro jahr die finanzierung eines höheren umwandlungssatzes bei ebenfalls 19 jahren quelle eigene berechnungen 8 wi e fu n ktion i e rt di e zwe ite sÄu le?
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die fÜnfte variable diezweites Äu le amscheideweg um die wirkung der verzinsung auf das altersguthaben in der abbauphase besser zu verstehen kann man sich folgendes überlegen weil sich das altersguthaben etwa linear abbaut kann über die gesamte periode der rentenzahlungen mit dem halben zinsertrag auf dem gesamten kapital gerechnet werden statt mit 4 prozent also mit 2 prozent pro jahr bei einer lebenserwartung im alter 65 von 19 jahren stehen also pro 100 franken altersguthaben diese 100 franken plus 19 x 2 franken total also 138 franken zur verfügung die über die 19 jahre als rente bezogen werden können dies ergibt mit dieser vereinfachten rechnung einen umwandlungssatz von 7.26 prozent pro jahr bei der berechnung des umwandlungssatzes in prozent pro jahr kann man also folgende faustregel anwenden zins in prozent pro jahr lebenserwartung in jahren umwandlungssatz 100 1/2 x zins x 100 x lebenserwartung lebenserwartung oder vereinfacht umwandlungssatz 100 lebenserwartung 1/2 x zins x 100 um den umwandlungssatz für eine reine altersrente weiterhin ohne anwartschaften für hinterlassene korrekt zu berechnen müssen die gegebenheiten der lebenserwartung und der kapitalmarktzinsen berücksichtigt werden das soll in den nächsten kapiteln geschehen die fünf variablen der auf und abbau des altersguthabens kann vereinfachend wie folgt dargestellt werden altersguthaben sparbeitrÄge pro jahr rente pro jahr umwandlungssatz x altersguthaben 25 aufbau des altersguthabens 65 abbau des altersguthabens tod diese abbildung zeigt schematisch den auf und den abbau des altersguthabens das altersguthaben wird ab dem 25 altersjahr aufgebaut es wächst jährlich um die gemeinsam von arbeitgeber und arbeitnehmer einbezahlten altersgutschriften sowie zusätzlich um den kapitalertrag der abhängig ist von dem vom bundesrat festgelegten bvg-mindestzins auf dem alterskapital im zeitpunkt der pensionierung wird das altersguthaben in eine rente umgewandelt und sukzessive abgebaut die jährliche rente entspricht dem produkt aus umwandlungssatz pro jahr und altersguthaben quelle eigene abbildung wi e fu n ktion i e rt di e zwe ite sÄu le 9
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die fÜnfte variable diezweites Äu le amscheideweg insgesamt wird die altersrente also im wesentlichen von fünf variablen bestimmt vom beitrittsalter dem beginn des kapitalaufbaus arbeitnehmer und arbeitgeber zahlen ab dem 25 altersjahr des versicherten lohnbeiträge mit denen sie das altersguthaben des arbeitnehmers aufbauen seite 10 panel 3 4 von der höhe der altersgutschriften die altersgutschriften werden in form von lohnprozenten erhoben und angespart sie betragen 10 jahre lang 7 prozent des versicherten lohnes dann 10 jahre lang 10 prozent dann 10 jahre 15 prozent und schliesslich 10 jahre lang 18 prozent insgesamt 500 prozent vom anlageertrag während der aufbauphase und während der abbauphase das kapital der pensionskassen und sammelstiftungen wird auf dem kapitalmarkt angelegt der anlageertrag während der aufbauphase ist also vom anlageerfolg der einzelnen pensionskasse abhängig dem versicherten wird während der aufbauphase im minimum der vom bundesrat festgelegte bvg-mindestzins auf seinem altersguthaben gutgeschrieben der anlageertrag während der abbauphase muss so gestaltet sein dass sichere renten bezahlt werden können dazu müssen die altersguthaben der rentner entsprechend in risikoarme bzw risikolose papiere angelegt werden den kapitalmarkt auf dem dieser ertrag erwirtschaftet wird nennt man neben dem arbeitnehmer und dem arbeitgeber auch den dritten beitragszahler vom pensionierungsalter das ordentliche pensionierungsalter beträgt für frauen zurzeit 64 jahre für männer 65 jahre ab diesem zeitpunkt haben frauen und männer jeweils anrecht auf eine volle rente von der lebenserwartung im zeitpunkt der pensionierung die durchschnittliche lebenserwartung ab dem pensionierungszeitpunkt wird vom bundesamt für statistik anhand beobachteter sterblichkeiten und prognostizierter veränderungen dieser sterblichkeit berechnet von diesen fünf variablen sind das beitrittsalter die altersgutschriften und das pensionierungsalter gesetzlich festgelegt der anlageertrag und die lebenserwartung hingegen sind von entwicklungen abhängig die der gesetzgeber nicht beeinflussen kann sie werden deshalb im folgenden genauer betrachtet 10 wi e fu n ktion i e rt di e zwe ite sÄu le
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die fÜnfte variable diezweites Äu le amscheideweg 4 höhere lebenserwartung dieentwick lu n g vo n le benser wa rtungundkapi ta lmarktzinsen in den letzten 100 jahren ist die erwartete lebensdauer der schweizer wohnbevölkerung jedes jahr im durchschnitt ungefähr um vier monate angestiegen heute liegt diese zunahme bei etwa drei monaten pro jahr für männer und ca zwei monaten pro jahr für frauen die folgende abbildung zeigt die erwartete erhöhung der durchschnittlichen lebenserwartung jahre 95 90 85 80 75 70 65 60 55 50 0 frauen durchschnittliche lebenserwartung mÄnner 1900 1910 1920 1930 1940 1950 1960 1970 1980 1990 2000 2010 2020 geburtsjahrgänge die abbildung zeigt die durchschnittliche lebenserwartung für die geburtsjahrgänge 1900 bis 2030 die zukünftig erwartete abnahme der sterblichkeit ist darin berücksichtigt es zeigt sich dass diese lebenserwartung seit 1900 kontinuierlich angestiegen ist dass z.b männer mit jahrgang 1920 die 1985 im zeitpunkt der einführung des obligatoriums der beruflichen vorsorge in pension gehen konnten im durchschnitt rund 63 jahre alt wurden frauen mit jahrgang 1920 wurden im durchschnitt etwa 72 jahre alt quelle bundesamt für statistik seite 1 panel 4 aus sicht des pensionskassensystems ist massgebend wie alt jemand im durchschnitt wird wenn er das pensionsalter erreicht hat das bundesamt für statistik legt dazu die folgenden daten vor lebenserwartungen der geburtsjahrgÄnge 1900 2030 mÄnner geburtsjahrgang 1900 1920 1940 1945 1960 1980 2000 2020 2030 bei der geburt 53.2 63.1 73.7 75.2 79.3 83.9 86.3 87.8 88.5 im alter 65 13.6 16.3 19.7 20.3 21.7 23.2 24.3 25.3 25.7 bei der geburt 59.4 71.5 80.4 81.5 85.4 88.9 90.7 91.8 92.2 frauen im alter 65 17.5 20.8 23.2 23.7 25.0 26.4 27.4 28.2 28.5 die tabelle zeigt die durchschnittliche lebensdauer in jahren im zeitpunkt der geburt und im alter von 65 jahren männer mit jahrgang 1920 die 1985 in pension gingen hatten im zeitpunkt der pensionierung eine lebenserwartung von 16.3 jahren bei frauen ergab sich bezogen auf das gleiche pensionierungsalter eine lebenserwartung von 20.8 jahren männer mit jahrgang 1945 die 2010 in pension gehen haben eine lebenserwartung von rund 20.3 jahren frauen eine solche von ca 23.7 jahren quelle bundesamt für statistik dieentwicklungvonlebenserwartungundkapi ta lmarktzinsen 11
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