LAZARD JAPANESE EQUITY FUND

 

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LAZARD JAPANESE EQUITY FUND - (ein Fonds der Lazard Global Active Funds plc, einer in Umbrella-Form und mit getrennter Haftung für Verbindlichkeiten der einzelnen Fonds untereinander strukturierten offenen Investmentgesellschaft mit variablem Kapita

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bei fragen zum inhalt dieser prospektergänzung wenden sie sich bitte an ihren börsenmakler ihre bank ihren rechtsanwalt ihren steuerberater oder einen anderen unabhängigen finanzberater der verwaltungsrat von lazard global active funds plc die gesellschaft dessen mitglieder unter der Überschrift unternehmensleitung und verwaltung im prospekt der gesellschaft vom 10 oktober 2008 in der durch nachtrag vom 18 august 2009 geänderten fassung der prospekt namentlich aufgeführt sind ist für die angaben im prospekt und dieser prospektergänzung verantwortlich der verwaltungsrat hat diese angaben mit der erforderlichen sorgfalt geprüft nach bestem wissen und gewissen des verwaltungsrats entsprechen diese angaben der wahrheit und es sind keine informationen ausgelassen worden ohne die diese angaben irreführend wären lazard japanese equity fund ein fonds der lazard global active funds plc einer in umbrella-form und mit getrennter haftung für verbindlichkeiten der einzelnen fonds untereinander strukturierten offenen investmentgesellschaft mit variablem kapital prospektergÄnzung die vorliegende prospektergänzung ist bestandteil des prospekts und ist im zusammenhang mit diesem zu lesen diese prospektergänzung ersetzt die prospektergänzung nr 6 vom 6 mai 2010 das datum dieser prospektergänzung nr 6 ist der 31 märz 2011

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inhaltsverzeichnis begriffsbestimmungen 3 einleitung 5 anlageziele und anlagestrategien 5 anlage und kreditaufnahmebeschrÄnkungen 6 unternehmensleitung und verwaltung 6 vermÖgensbewertung 6 ausschÜttungen 6 zahlungswÄhrung und devisengeschÄfte 7 zeichnung 7 zeichnungsverfahren 7 zahlung von zeichnungsbetrÄgen 9 mindestzeichnung/mindestbestand 9 rÜcknahme 10 verfahren 10 zahlung von rÜcknahmeerlÖsen 11 mindestrÜcknahme 12 fondswechsel 12 ansprechpartner 12 Übertragung von anteilen 12 gebÜhren und kosten 12 gebÜhren von dienstleistern 12 sonstige aufwendungen 13 ausgabegebÜhr 13 rÜcknahmegebÜhr 13 anlagerisiken 13 allgemeines 14 2

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begriffsbestimmungen thesaurierende anteilklassen die anteilklassen institutional us institutional accumulating und x geschäftstag ein tag der sowohl in dublin als auch in london in der regel als geschäftstag gilt handelstag jeder geschäftstag ausschüttende anteilklassen die anteilklassen us institutional distributing und retail fonds lazard japanese equity fund erstausgabezeitraum der zeitraum in dem anteile der anteilklassen us institutional erstmals angeboten werden wie in dieser prospektergänzung beschrieben bzw ein früherer oder späterer zeitraum den der verwaltungsrat jeweils nach seinem ermessen festlegen und der irischen finanzaufsichtsbehörde mitteilen kann erstausgabepreis der preis zu dem die anteile der anteilklassen us institutional während des erstausgabezeitraums gezeichnet werden können anteilklassen für institutionelle anleger die anteilklassen institutional us institutional accumulating und us institutional distributing anlageverwalter lazard japan asset management k.k und/oder eine andere gemäß den vorschriften der irischen finanzaufsichtsbehörde mit der anlageverwaltung für den fonds beauftragte stelle anlagevertrag ein vertrag zwischen dem anlageverwalter oder einem mit lazard verbundenen unternehmen und einem anleger gemäß dem der anleger den anlageverwalter oder das betreffende mit lazard verbundene unternehmen beauftragt hat für ihn anlagen zu verwalten oder beratungsleistungen zu erbringen mit lazard verbundenes unternehmen ein unternehmen dessen konzernobergesellschaft die konzernobergesellschaft des anlageverwalters der gesellschaft ist oder ein unternehmen an dem die betreffende konzernobergesellschaft eine unmittelbare oder mittelbare beteiligung von mindestens 50 prozent hält verwaltungsgesellschaft lazard fund managers ireland limited die anteilklasse retail die anteilklasse für privatanleger des fonds anteile anteile des fonds die anteilklassen us institutional die anteilklassen us institutional accumulating und us institutional distributing die anteilklasse us institutional accumulating die auf us-dollar lautende thesaurierende anteilklasse des fonds für institutionelle anleger die anteilklasse us institutional distributing die auf us-dollar lautende ausschüttende anteilklasse des fonds für institutionelle anleger bewertungstermin 12:00 uhr mittags irischer zeit an jedem handelstag 3

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die anteilklasse x die anteilklasse x des fonds 4

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lazard japanese equity fund einleitung die gesellschaft ist in irland von der irischen finanzaufsichtsbehörde als ogaw im sinne der ogaw-vorschriften zugelassen in ihrer struktur entspricht die gesellschaft einem umbrella-fonds d.h dass das anteilkapital der gesellschaft in mehrere anteilklassen aufgeteilt werden kann die jeweils allein oder zusammen mit anderen anteilklassen einen eigenständigen fonds der gesellschaft bilden jeder fonds darf mehr als eine anteilklasse auflegen diese prospektergänzung enthält angaben zu den folgenden anteilklassen des fonds anteilklassen institutional retail x us institutional accumulating und us institutional distributing währung der anteilklasse yen yen yen us-dollar us-dollar die erstzulassung des fonds durch die irische finanzaufsichtsbehörde erfolgte am 17 april 1996 zum datum dieser prospektergänzung sind nur anteile der anteilklassen retail und institutional im umlauf und nur die anteile der anteilklasse retail sind an der irischen börse notiert diese prospektergänzung ist bestandteil des prospekts und ist in verbindung mit den allgemeinen angaben zur gesellschaft im aktuellen prospekt sowie den jüngsten jahres und halbjahresberichten zu lesen zum datum dieser prospektergänzung umfasst der fonds ausschließlich die genannten anteilklassen es können jedoch künftig im einklang mit den vorschriften der irischen finanzaufsichtsbehörde noch weitere anteilklassen aufgelegt werden ein potentieller anleger ist zum besitz von anteilen der anteilklasse x nur berechtigt wenn er einen anlagevertrag abgeschlossen hat in dem er den anlageverwalter oder ein mit lazard verbundenes unternehmen beauftragt für ihn anlagen zu verwalten oder beratungsleistungen zu erbringen die basiswährung des fonds ist der japanische yen die auf us-dollar lautenden anteilklassen des fonds werden nicht gegenüber der basiswährung des fonds abgesichert hedged anlageziele und anlagestrategien anlageziel anlageziel des lazard japanese equity fund ist ein konstanter langfristiger kapitalzuwachs durch die anlage in ein breit gestreutes portfolio aus japanischen aktien die an geregelten märkten in japan notiert sind oder gehandelt werden dabei finden die in anlage iii des prospekts ausgeführten anlagebeschränkungen anwendung 5

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anlagestrategie der lazard japanese equity fund ist ein aktiv verwalteter fonds der vorrangig in die nach marktkapitalisierung größten unternehmen in japan anlegt mit der zielsetzung die wertentwicklung des topix index der index zu übertreffen in dem index sind die 1.475 führenden unternehmen in japan zusammengefasst der anlageverwalter bevorzugt diejenigen branchen die unabhängig vom konjunkturverlauf das größte wachstumspotential aufweisen fondswährung die basiswährung des fonds ist der japanische yen der zeichnungspreis wird in yen veröffentlicht wird aber auch in us-dollar pfund sterling und euro berechnet handel und abrechnung erfolgen in yen us-dollar pfund sterling und euro die wechselkursgebühren für handel und abrechnung in us-dollar pfund sterling und euro gehen zu lasten des anlegers anlage und kreditaufnahmebeschränkungen bei der gesellschaft handelt es sich um einen ogaw entsprechend finden auf den fonds die anlage und kreditaufnahmebeschränkungen in den ogaw-vorschriften und den ogawverlautbarungen der irischen finanzaufsichtsbehörde anwendung sie sind in anlage iii des prospekts ausführlich dargelegt unternehmensleitung und verwaltung der prospekt enthält ausführliche angaben zum verwaltungsrat und zu dienstleistern der gesellschaft lazard japan asset management k.k wurde als anlageverwalter für den fonds bestellt vermögensbewertung der nettoinventarwert des fonds und der einzelnen anteilklassen wird jeweils zum bewertungstermin eines handelstages nach maßgabe der satzung von verwaltungsstelle ermittelt einzelheiten hierzu werden im kapitel gesetzlich vorgeschriebene und sonstige informationen im prospekt ausgeführt ausschüttungen ausschüttungen auf die ausschüttenden anteilklassen werden sofern eine auszahlung erfolgt normalerweise im april und oktober eines jeden jahres gezahlt nähere angaben dazu finden sich im kapitel ausschüttungspolitik im prospekt für die thesaurierenden anteilklassen werden keine ausschüttungen vorgenommen etwaige den thesaurierenden anteilklassen zurechenbare erträge und gewinne werden thesauriert und im namen der anteilinhaber der betreffenden thesaurierenden klasse in den fonds wieder angelegt diese erträge und gewinne werden dann im nettoinventarwert der betreffenden thesaurierenden anteilklasse reflektiert 6

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zahlungswährung und devisengeschäfte werden zahlungen für den kauf oder die rücknahme von anteilen oder ausschüttungen in einer anderen währung angeboten oder verlangt als derjenigen auf die die anteile der betreffenden anteilklasse des fonds lauten so tätigt die verwaltungsgesellschaft für rechnung und auf gefahr des anlegers die notwendigen devisengeschäfte und zwar im fall des anteilkaufs bei eingang der frei verfügbaren mittel im fall von rücknahmen bei eingang und annahme des rücknahmeantrags und im fall von ausschüttungen zum zeitpunkt der auszahlung die kosten dieser devisentransaktionen trägt der anleger zeichnung zeichnungsverfahren kundenvertrag ein anleger in die anteilklasse x ist erst dann berechtigt anteilzeichnungen vorzunehmen wenn zwischen ihm und dem anlageverwalter oder einem mit lazard verbundenen unternehmen ein gültiger anlagevertrag besteht zeichnungsantrag die antragsteller müssen den vom verwaltungsrat für den fonds vorgeschriebenen zeichnungsantrag zeichnungsantrag ausfüllen und die vorschriften zur verhinderung der geldwäsche einhalten ein zeichnungsantrag aus dem die zahlungsmodalitäten und der empfänger der zeichnungsbeträge hervorgehen liegt dieser prospektergänzung bei zeichnungsanträge sind sofern die verwaltungsgesellschaft nicht etwas anderes bestimmt unwiderruflich und können der verwaltungsstelle auf gefahr des antragstellers per telefax übersandt werden das original des zeichnungsantrags muss binnen vier geschäftstagen nach ablauf der annahmefrist für den betreffenden zeichnungsantrag bei der verwaltungsstelle eingehen geht das original des zeichnungsantrags nicht innerhalb dieser frist ein so kann die verwaltungsgesellschaft die anteile nach ihrem ermessen zwangsweise zurücknehmen eine rückgabe von anteilen durch die antragsteller auf eigenen wunsch ist erst möglich wenn das original des zeichnungsantrags bei der verwaltungsstelle eingegangen ist anteilinhaber können bei der verwaltungsstelle telefonisch per fax oder durch andere von der gesellschaft genehmigte kommunikationsmittel weitere anteile zeichnen telefonische aufträge werden von der verwaltungsstelle aufgezeichnet erstausgabezeitraum der erstausgabezeitraum für die anteile der anteilklassen us institutional beginnt um 9.00 uhr irischer zeit am 1 april 2011 und endet um 17.00 uhr irischer zeit am 1 juli 2011 sofern dieser zeitraum vom verwaltungsrat nicht verkürzt oder verlängert und dies der irischen finanzaufsichtsbehörde entsprechend mitgeteilt wird anträge für die zeichnung von anteilen der anteilklassen us institutional während des erstausgabezeitraums müssen zusammen mit dem zeichnungsbetrag in frei verfügbaren mitteln innerhalb des erstausgabezeitraums eingehen alle anleger in anteile der anteilklassen us institutional die während des erstausgabezeitraumes anteile zeichnen müssen den zeichnungsantrag ausfüllen bzw zu vom verwaltungsrat genehmigten bedingungen ausfüllen lassen 7

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erstausgabepreis für alle anteile der anteilklassen us institutional beläuft sich der erstausgabepreis auf us 10,00 ausführungszeitpunkt sämtliche zeichnungsanträge einschließlich zeichnungen für die anteilklassen us institutional die nach dem erstausgabezeitraum eingehen werden auf forward-pricing basis abgewickelt d h unter heranziehung des zum bewertungstermin an dem entsprechenden handelstag ermittelten zeichnungspreises zeichnungsanträge für anteile aller klassen müssen vor dem bewertungstermin d.h vor 12:00 uhr mittags irischer zeit an dem betreffenden handelstag eingegangen und angenommen worden sein nach dem bewertungstermin an dem betreffenden handelstag eingehende zeichnungsanträge für jede der klassen werden zur bearbeitung bis zum nächsten handelstag zurückgehalten ist die zahlung für eine zeichnung innerhalb der geltenden frist nicht vollständig in frei verfügbaren mitteln eingegangen so ist die gesellschaft berechtigt und wenn diese mittel nicht frei verfügbar sind verpflichtet die zuteilung rückgängig zu machen und/oder den antragsteller für diejenigen kosten in anspruch zu nehmen die dem fonds auf grund der nicht fristgerechten zahlung oder der nicht frei verfügbaren mittel entstanden sind des weiteren ist die gesellschaft berechtigt zur deckung dieser kosten die anteile des antragstellers an dem betreffenden oder an einem anderen fonds der gesellschaft insgesamt oder teilweise zu verkaufen bzw zurückzunehmen zeichnungs und ausgabepreise der zeichnungspreis je anteil wird festgestellt durch a bestimmung des nettoinventarwerts der betreffenden anteilklasse bewertungstermin des handelstages an dem die zeichnung erfolgen soll zum b teilung des gemäß a festgestellten betrags durch die zahl der an dem betreffenden bewertungstermin umlaufenden anteile der betreffenden anteilklasse und addition oder subtraktion des betrages der zur rundung des ergebnisses auf die vom verwaltungsrat als angemessen erachteten dezimalstellen erforderlich ist c der verwaltungsrat kann in seinem ermessen den zeichnungspreis um einen von ihm als angemessen erachteten betrag für steuern und gebühren erhöhen sofern ein umfangreicher zeichnungsantrag eingeht und der verwaltungsrat der ansicht ist dass die erhebung dieser steuern und gebühren im interesse der anderen anteilinhaber der betreffenden anteilklasse ist der jeweils letzte zeichnungspreis kann an jedem geschäftstag zu den üblichen geschäftszeiten am sitz der verwaltungsgesellschaft erfragt werden die verwaltungsgesellschaft ist berechtigt für anteile der anteilklasse retail eine ausgabegebühr von bis zu 7 prozent des zeichnungspreises zu erheben auf die anteile der anteilklassen für institutionelle anleger und der anteilklasse x wird keine ausgabegebühr erhoben der ausgabepreis entspricht also dem zeichnungspreis zuzüglich einer etwaigen ausgabegebühr der nettoinventarwert je anteil kann während der üblichen geschäftszeiten am sitz der verwaltungsstelle erfragt werden und wird überdies täglich in der londoner financial times veröffentlicht 8

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bruchteile von anteilen zeichnungsbeträge deren höhe unter dem ausgabepreis für einen anteil liegt werden nicht an den antragsteller zurückgezahlt vielmehr werden in einem solchen fall bruchteile von anteilen ausgegeben die jedoch nicht kleiner als ein hundertstel eines anteils sein dürfen zeichnungsbeträge deren höhe weniger als einem hundertstel eines anteils entspricht werden dem antragsteller nicht zurückgezahlt sondern von der gesellschaft zur deckung von verwaltungskosten einbehalten zahlung von zeichnungsbeträgen zahlungsweise zahlungen für gezeichnete anteile müssen in höhe des zeichnungsbetrages ohne abzug von bankgebühren in der währung der orderplatzierung per telegrafischer Überweisung auf das zum handelszeitpunkt angegebene bankkonto erfolgen es sei denn die örtlichen bankusancen lassen elektronische banküberweisungen nicht zu andere zahlungsweisen bedürfen der vorherigen genehmigung durch die verwaltungsgesellschaft zeitpunkt der zahlung zahlungen für gezeichnete anteile müssen innerhalb von vier geschäftstagen nach dem betreffenden handelstag eingehen mindestzeichnung/mindestbestand erstzeichnung sofern die verwaltungsgesellschaft nach eigenem ermessen keinen geringeren betrag festlegt dürfen bei der erstzeichnung von anteilen die folgenden beträge mindesterstzeichnungsbeträge nicht unterschritten werden anteilklasse retail anteilklassen für institutionelle anleger us 500.000 oder der entsprechende gegenwert in yen euro oder pfund sterling anteilklasse x us 2.000 oder der entsprechende gegenwert in yen euro oder pfund sterling us 1.000.000 oder der entsprechende gegenwert in yen euro oder pfund sterling folgezeichnungen sofern die verwaltungsgesellschaft nach eigenem ermessen keinen geringeren betrag bestimmt dürfen folgezeichnungen für jede anteilklasse 1.000 us-dollar oder den entsprechenden gegenwert in yen euro oder pfund sterling nicht unterschreiten 9

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mindestbestand sofern die verwaltungsgesellschaft nach eigenem ermessen keinen geringeren mindestbestand zulässt müssen einem anteilinhaber nach der teilweisen rückgabe oder anderweitigen veräußerung von anteilen noch mindestens fondsanteile im wert des vorstehend für die betreffende anteilklasse bestimmten mindesterstzeichnungsbetrages verbleiben rÜcknahme verfahren rücknahme jeder anteilinhaber ist außer in zeiten in denen die berechnung des nettoinventarwertes auf grund der im kapitel vorübergehende aussetzung des prospekts beschriebenen umstände ausgesetzt ist berechtigt bei der verwaltungsgesellschaft die rücknahme seiner fondsanteile durch die gesellschaft an einem handelstag zu beantragen die rücknahme von anteilen bedarf der antragstellung bei der verwaltungsstelle sämtliche rücknahmeanträge werden auf forward-pricing basis abgewickelt d h unter heranziehung des zum bewertungstermin des betreffenden handelstages ermittelten rücknahmepreises der anteile rücknahmeanträge werden nur angenommen wenn für die ursprünglich gezeichneten anteile zahlung in frei verfügbaren mitteln erfolgt ist und die vollständig ausgefüllten zeichnungsanträge im original eingegangen sind rücknahmeanträge für anteile des fonds müssen vor dem bewertungstermin am betreffenden handelstag eingehen die anteilrücknahme erfolgt zu dem zum bewertungstermin ermittelten rücknahmepreis nach abzug von steuern und gebühren bzw etwaiger anwendbarer rücknahmegebühren geht der rücknahmeantrag nach dem jeweiligen bewertungstermin ein so wird er sofern die verwaltungsgesellschaft nicht etwas anderes bestimmt als antrag auf rücknahme von anteilen am darauffolgenden handelstag behandelt in diesem fall gilt für die zurückzunehmenden anteile der rücknahmepreis dieses tages nach abzug von steuern und gebühren bzw etwaiger anwendbarer rücknahmegebühren nach dem bewertungstermin eingehende rücknahmeanträge werden zur bearbeitung bis zum nächsten handelstag zurückgehalten sofern die verwaltungsgesellschaft nicht etwas anderes bestimmt sind rücknahmeanträge unwiderruflich und können auf gefahr des antragstellers per telefon telefax oder post gestellt werden rücknahmepreis der rücknahmepreis je anteil wird ermittelt durch a ermittlung des nettoinventarwertes der jeweiligen anteilklasse zum bewertungstermin an dem handelstag teilung des gemäß a errechneten betrags durch die zahl der zum bewertungstermin umlaufenden anteile der betreffenden anteilklasse und addition oder subtraktion des betrages der zur rundung des ergebnisses auf die vom verwaltungsrat als angemessen erachteten dezimalstellen erforderlich ist b c 10

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der verwaltungsrat kann in seinem ermessen einen von ihm als angemessen erachteten betrag für steuern und gebühren vom rücknahmepreis abziehen sofern ein umfangreicher rücknahmeantrag eingeht und der verwaltungsrat der ansicht ist dass die erhebung dieser steuern und gebühren im interesse der anderen anteilinhaber der betreffenden anteilklasse ist eine rücknahmegebühr ist nicht vorgesehen der verwaltungsrat kann jedoch eine rücknahmegebühr in höhe von maximal 2 prozent des rücknahmepreises erheben wenn er grund zu der annahme hat dass ein die rücknahme beantragender anteilinhaber arbitragegewinne zu erzielen versucht der jeweils letzte rücknahmepreis kann während der üblichen geschäftszeiten am sitz der verwaltungsstelle erfragt werden und wird überdies täglich in der londoner financial times veröffentlicht bruchteile gibt ein anteilinhaber nicht seine gesamten anteile an einem fonds zurück so a werden in dem fall dass ein teilbetrag des rücknahmeerlöses niedriger ist als der rücknahmepreis für einen anteil bruchteile von anteilen ausgegeben die jedoch jeweils mindestens einem hundertstel eines anteils entsprechen müssen werden rücknahmeerlöse deren höhe weniger als einem hundertstel eines anteils entspricht dem anteilinhaber nicht zurückgezahlt sondern zur deckung von verwaltungskosten vom fonds einbehalten b zwangsrücknahme die verwaltungsgesellschaft ist berechtigt anteile zum rücknahmepreis zwangsweise einzuziehen oder die Übertragung von anteilen auf einen qualifizierten inhaber zu verlangen wenn nach ihrer einschätzung i die anteile nicht im besitz eines qualifizierten inhabers sind oder ii sich durch die rücknahme bzw Übertragung die gefahr steuerlicher oder aufsichtsrechtlicher nachteile für die gesellschaft oder die anteilinhaber ausschließen oder verringern lässt zahlung von rücknahmeerlösen zahlungsweise die zahlung von rücknahmeerlösen erfolgt durch telegrafische Überweisung auf kosten des anteilinhabers auf das im zeichnungsantrag genannte oder ein anderes der verwaltungsstelle schriftlich mitgeteiltes bankkonto zahlungszeitpunkt sofern der verwaltungsgesellschaft die erforderlichen unterlagen vorliegen gelangt der rücknahmeerlös spätestens vier geschäftstage nach dem handelstag zur auszahlung an dem die rücknahme erfolgt bei einer teilrücknahme teilt die verwaltungsstelle dem betreffenden anteilinhaber mit wie viele anteile in seinem besitz verbleiben 11

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mindestrücknahme mindestrücknahme der wert der zur rücknahme vorgelegten anteile darf je anteilklasse und rücknahmevorgang 1.000 us-dollar oder einen von der verwaltungsgesellschaft bestimmten geringeren betrag mindestrücknahmebetrag oder den entsprechenden gegenwert in yen euro oder pfund sterling nicht unterschreiten fondswechsel ausführliche angaben zum umtausch von fondsanteilen finden sich im kapitel fondswechsel des prospekts ansprechpartner die wichtigsten angaben über den ansprechpartner für anteilkäufe und -verkäufe sind im folgenden aufgeführt lazard global active funds plc teilfonds lazard japanese equity fund lazard fund managers ireland limited c /o bny mellon investment servicing international limited ida business park drinagh wexford town irland tel +353-53 9149888 fax +353-53 9153901 Übertragung von anteilen die Übertragung von anteilen der klasse x ist nur zulässig wenn zwischen dem vorgesehenen Übertragungsempfänger und dem anlageverwalter oder einem mit lazard verbundenen unternehmen ein gültiger anlagevertrag besteht die übrigen bedingungen für die Übertragung von anteilen sind im prospekt dargelegt gebÜhren und kosten gebühren von dienstleistern anteilklassen für institutionelle anleger und anteilklasse retail die verwaltungsgesellschaft erhält eine gebühr in höhe von 1,00 per annum des nettoinventarwerts jeder anteilklasse für institutionelle anleger und von 1,5 prozent per annum des nettoinventarwertes der anteilklasse retail die gebühren werden anhand des täglich ermittelten nettoinventarwertes der betreffenden anteilklasse taggenau berechnet und sind monatlich rückwirkend zahlbar die gebühren und kosten des anlageverwalters werden aus der von der verwaltungsgesellschaft bezogenen gebühr gezahlt 12

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anteilklasse x von dem auf die anteilklasse x entfallenden vermögen werden keine verwaltungsgebühren in abzug gebracht die anteilinhaber unterliegen stattdessen einer gebühr in bezug auf ihre anlage in den fonds deren höhe in dem anlagevertrag zwischen den anteilinhabern und dem anlageverwalter oder einem mit lazard verbundenen unternehmen geregelt ist die verwaltungsgesellschaft behält sich den rückkauf des gesamten anteilbesitzes eines anteilinhabers abzüglich geschuldeter anlageverwaltungsgebühren für den fall vor dass der entsprechende anlagevertrag beendet wird sonstige aufwendungen die sonstigen kosten der gesellschaft wie im kapitel gebühren und kosten des prospekts ausführlich beschrieben werden den einzelnen anteilklassen des fonds anteilig bis zu einem höchstsatz von jährlich 0,30 prozent des nettoinventarwertes des fonds zugewiesen darüber hinausgehende kosten mit ausnahme von aufwendungen im zusammenhang mit dem erwerb und der veräußerung von anlagen einschließlich maklergebühren transaktionsgebühren für die depotbank und unterdepotbanken stempelsteuern und anderer anfallender steuern sind von der verwaltungsgesellschaft zu tragen ausgabegebühr der verwaltungsrat ist berechtigt nach seinem alleinigen ermessen auf die anteile der anteilklasse retail eine ausgabegebühr von bis zu 7 prozent des nettoinventarwerts dieser anteile zu erheben diese gebühr ist an die verwaltungsgesellschaft zu entrichten die verwaltungsgesellschaft ist berechtigt die ausgabegebühr ganz oder teilweise an finanzmittler weiterzugeben die zum verkauf von anteilen des fonds beitragen auf die anteile der anteilklassen für institutionelle anleger und der anteilklasse x wird keine ausgabegebühr erhoben rücknahmegebühr eine rücknahmegebühr ist nicht vorgesehen der verwaltungsrat kann jedoch eine rücknahmegebühr in höhe von maximal 2 prozent des rücknahmepreises erheben wenn er grund zu der annahme hat dass ein die rücknahme beantragender anteilinhaber arbitragegewinne zu erzielen versucht anlagerisiken potentielle anleger sollten die im prospekt dargelegten allgemeinen anlagerisiken beachten die basiswährung des fonds ist der japanische yen die auf us-dollar lautenden anteilklassen des fonds werden nicht gegenüber der basiswährung des fonds abgesichert der wert der auf us-dollar lautenden anteile unterliegt daher einem wechselkursrisiko gegenüber der basiswährung des fonds 13

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allgemeines die gesellschaft ist nicht an gerichts oder schiedsgerichtsverfahren beteiligt darüber hinaus sind nach kenntnis des verwaltungsrats klagen durch oder gegen die gesellschaft weder anhängig noch angedroht 14

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