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falls sie fragen zum inhalt dieses prospekts haben sollten sie sich von ihrem makler ihrer bank ihrem anwalt ihrem steuerberater oder einem anderen unabhängigen finanzberater beraten lassen der verwaltungsrat der gesellschaft der unter unternehmensleitung und verwaltung aufgeführt ist übernimmt die verantwortung für die im prospekt veröffentlichten informationen nach bestem wissen des verwaltungsrates der diese informationen mit der erforderlichen sorgfalt geprüft hat entsprechen die angaben im prospekt den tatsachen und es wurden keine wesentlichen informationen ausgelassen lazard global active funds public limited company eine in umbrella-form und mit getrennter haftung für verbindlichkeiten der einzelnen fonds untereinander strukturierte offene investmentgesellschaft mit variablem kapital die mit beschränkter haftung gegründet wurde und im handelsregister der republik irland unter der nr 247292 eingetragen ist prospekt verwaltungsgesellschaft lazard fund managers ireland limited dieser prospekt ersetzt den prospekt vom 31 august 2007 dieser prospekt datiert vom 10 oktober 2008 dieser prospekt vom 10 oktober 2008 ist nur zusammen mit dem zugehörigen nachtrag vom 18 august 2009 gültig.
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wichtige informationen dieser prospekt enthält informationen über lazard global active funds public limited company die gesellschaft eine nach irischem recht gegründete offene investmentgesellschaft mit variablem kapital die gesellschaft ist in irland von der irischen finanzaufsichtsbehörde irish financial services regulatory authority die irische finanzaufsichtsbehörde als ogaw im sinne der ogaw-vorschriften zugelassen die gesellschaft ist in umbrella-form strukturiert so dass das anteilkapital der gesellschaft in anteile unterschiedlicher klassen die anteile gegliedert werden kann wobei eine oder mehrere klassen einen teilfonds der fonds bilden die errichtung eines fonds bedarf der vorherigen genehmigung der irischen finanzaufsichtsbehörde dieser prospekt darf lediglich in verbindung mit einer oder mehreren prospektergänzungen jeweils mit informationen über einen fonds veröffentlicht werden dieser prospekt und die jeweilige prospektergänzung sind als ein dokument zu verstehen bei abweichungen zwischen diesem prospekt und der jeweiligen prospektergänzung ist die prospektergänzung maßgeblich zeichnungsanträge für anteile werden ausschließlich auf der grundlage dieses prospekts sowie der entsprechenden prospektergänzung des zuletzt veröffentlichten geprüften jahresberichts und jahresabschlusses sowie eines eventuell danach veröffentlichten ungeprüften halbjahresberichts berücksichtigt die berichte sind bestandteil dieses prospekts für anteile jeder klasse die ab dem datum dieses prospekts ausgegeben werden bzw ausgegeben werden sollen kann bei der irischen börse irish stock exchange die notierung der anteile an der irischen börse beantragt werden dieser prospekt enthält zusammen mit der entsprechenden prospektergänzung die für die beantragung der börsennotierung der anteile der entsprechenden klasse erforderlichen zulassungsinformationen durch die zulassung der jeweiligen klasse von anteilen zum handel an der irischen börse oder die genehmigung des prospekts und der entsprechenden prospektergänzung nach den zulassungsvorschriften der irischen börse übernimmt die irische börse keine gewähr oder haftung für die kompetenz von dienstleistern der gesellschaft oder dritten die mit der gesellschaft verbunden sind gleiches gilt für die angemessenheit der im prospekt und in der entsprechenden prospektergänzung enthaltenen informationen bzw die eignung der gesellschaft für anlagezwecke anteile der gesellschaft werden ausschließlich an der irischen börse notiert eine notierung an anderen börsen ist nicht beabsichtigt die gesellschaft ist von der irischen finanzaufsichtsbehörde zugelassen und wird von ihr überwacht durch die zulassung der gesellschaft übernimmt die irische finanzaufsichtsbehörde jedoch keine haftung für die gesellschaft die irische finanzaufsichtsbehörde ist auch nicht für den inhalt dieses prospekts verantwortlich die irische finanzaufsichtsbehörde macht mit der zulassung der gesellschaft auch keine zusicherungen in bezug auf die performance der gesellschaft die irische finanzaufsichtsbehörde übernimmt keine haftung für die performance oder nichterfüllung der gesellschaft soweit nicht ausdrücklich eine anderweitige aussage gemacht wird gehen erklärungen in diesem prospekt von den zurzeit in irland geltenden gesetzlichen vorschriften aus die sich ändern können niemand hat von der gesellschaft die befugnis erhalten im zusammenhang mit dem angebot oder der platzierung von anteilen erklärungen abzugeben die nicht aus diesem prospekt einer prospektergänzung oder den oben erwähnten berichten hervorgehen bei derartigen erklärungen kann nicht davon ausgegangen werden dass sie von der gesellschaft autorisiert sind aus der verteilung dieses prospekts unabhängig davon ob die berichte beiliegen und der ausgabe von anteilen ist unter keinen umständen zu schließen dass sich die lage der gesellschaft nicht seit der erstellung des prospekts oder der betreffenden prospektergänzung geändert hat 2
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die verteilung dieses prospekts sowie das angebot und die platzierung von anteilen können in einzelnen ländern beschränkungen unterliegen entsprechend geht die gesellschaft davon aus dass sich personen in deren besitz dieser prospekt gelangt über diese beschränkungen informieren und sie einhalten dieser prospekt stellt kein angebot an personen in ländern dar in denen das angebot gegen die gesetzlichen vorschriften verstoßen würde und stellt kein angebot an personen dar bei denen ein derartiges angebot rechtswidrig wäre interessierte anleger sollten sich über folgende sachverhalte informieren a die für den erwerb von anteilen geltenden rechtlichen vorschriften in den ländern deren staatsangehörige sie sind bzw in denen sie ihren wohnsitz ihren gewöhnlichen aufenthalt oder geschäftssitz haben devisenkontrollvorschriften hinsichtlich des erwerbs oder des verkaufs der anteile einkommensteuervorschriften und sonstige steuerfolgen im zusammenhang mit dem erwerb dem besitz und der veräußerung von anteilen b c die gesellschaft ist nach section 264 des gesetzes über finanzdienstleistungen und märkte aus dem jahre 2000 financial services and markets act 2000 fsma des vereinigten königreichs anerkannt anteile können damit unter einhaltung der bestimmungen des fsma und der geltenden vorschriften nach diesem gesetz im vereinigten königreich direkt öffentlich angeboten und verkauft werden vorbehaltlich der vorstehenden regelungen kann jeder gebietsansässige des vereinigten königreichs anteile erwerben interessierten anlegern im vereinigten königreich sollte bewusst sein dass die von den aufsichtsbehörden im vereinigten königreich vorgesehenen schutzmechanismen nicht für den erwerb von anteilen der gesellschaft gelten und die dortige einlagensicherung united kingdom investors compensation scheme nicht greift einige der fonds sind in deutschland Österreich malta und italien zugelassen es ist beabsichtigt die zulassung der anteile zum vertrieb in anderen ländern zu beantragen im falle einer zulassung kann oder muss die gesellschaft in den betreffenden ländern zahlstellen vertretungen vertriebsstellen oder sonstige vertreter bestellen für die zahlstellen werden die handelsüblichen gebühren und kosten erhoben die aus dem vermögen der gesellschaft gedeckt werden die anteile sind nicht nach dem us-wertpapiergesetz aus dem jahre 1933 siehe definitionen oder den us-wertpapiergesetzen auf bundesstaatlicher ebene zugelassen und eine zulassung nach diesen gesetzen ist auch nicht geplant entsprechend dürfen die anteile weder direkt noch indirekt in den usa an für rechnung oder zugunsten von us-personen siehe definitionen angeboten oder verkauft werden soweit keine befreiung vom wertpapiergesetz aus dem jahre 1933 oder den anwendbaren bundesstaatlichen wertpapiergesetzen vorliegt oder es sich dabei um transaktionen handelt auf die diese gesetze keine anwendung finden werden anteile in den usa bzw an uspersonen weiter verkauft oder angeboten so kann dies gegen die gesetzlichen vorschriften in den usa verstoßen liegt eine solche befreiung bzw transaktion nicht vor so muss von jeder person die einen zeichnungsantrag für anteile stellt bestätigt werden dass sie keine us-person ist der erwerb von anteilen der gesellschaft durch us-personen siehe definitionen ist nur in sonderfällen möglich und bedarf stets der vorherigen zustimmung des verwaltungsrates künftige anleger müssen beim erwerb von anteilen erklären dass sie keine us-personen sind die anteile nicht für eine us-person erwerben und die anteile nicht mit den vermögenswerten aus einer betrieblichen altersversorgung mit absicherung über den pensionssicherungsverein in den usa 3
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erisa-plan kaufen wie nachstehend definiert der kauf von anteilen bedarf der vorherigen zustimmung des verwaltungsrates diese zustimmung gewährt einem anleger keinen anspruch auf die zuteilung weiterer anteile nicht zulässig ist der erwerb oder der besitz von anteilen durch eine der folgenden einrichtungen oder mit den vermögenswerten einer der folgenden einrichtungen i betriebliche altersversorgung nach title 1 des us-gesetzes aus dem jahr 1974 über die sicherung der betrieblichen altersversorgung in der jeweiligen fassung employee retirement income security act erisa oder private altersversorgungseinrichtung nach section 4975 des ussteuergesetzbuchs internal revenue code aus dem jahr 1986 in seiner jeweiligen fassung ausgeschlossene einrichtungen der betrieblichen ii gemeinsam nachstehend altersversorgung außerdem dürfen keine anteile durch personen erworben werden die nach dem us-gesetz über investmentgesellschaften aus dem jahr 1940 siehe definitionen und seinen vorschriften sowie nach dem us-warenbörsengesetz und seinen vorschriften als us-personen gelten wenn der gesellschaft bekannt wird dass es sich bei den direkten bzw wirtschaftlichen eigentümern von anteilen um personen handelt die nach den vorstehenden regelungen vom anteilbesitz ausgeschlossen sind kann die gesellschaft den betreffenden inhaber der anteile anweisen die anteile an eine zum besitz der anteile berechtigte person zu übertragen oder bei der gesellschaft zur rücknahme einzureichen wenn der inhaber der anteile nicht innerhalb einer frist von 30 tagen ab der aufforderung durch die gesellschaft eine veräußerung vornimmt oder eine rücknahme durch die gesellschaft veranlasst kann die gesellschaft so handeln als ob sie schriftlich zur rücknahme der anteile aufgefordert worden wäre dieser prospekt und seine ergänzungen können aus dem englischen in andere sprachen übersetzt werden Übersetzungen dürfen von den englischen originalen des prospekts und der prospektergänzungen inhaltlich nicht abweichen bei widersprüchen zwischen den englischen originalen des prospekts und der ergänzungen und den fassungen des prospekts und der ergänzungen in einer anderen sprache sind die englischen originale des prospekts und der ergänzungen maßgeblich ausgenommen soweit in einem land in dem die anteile verkauft werden gesetzlich vorgeschrieben ist dass bei klagen deren gegenstand angaben in einem prospekt oder einer ergänzung sind die nicht in englischer sprache abgefasst sind die sprachliche fassung maßgeblich ist auf die sich die klage gründet anlagen in die gesellschaft sollten keinen wesentlichen teil eines anlageportfolios ausmachen und sind u.u nicht für alle anleger gleichermaßen geeignet vor dem erwerb von anteilen der gesellschaft sollten die anleger die im abschnitt risikofaktoren erläuterten risiken sorgfältig prüfen es ist nicht beabsichtigt rücknahmegebühren zu erheben der verwaltungsrat ist jedoch berechtigt eine rücknahmegebühr von bis zu 2 des rücknahmepreises zu erheben sofern er zu der auffassung gelangt dass ein die rücknahme beantragender anteilinhaber in irgendeiner form versucht mit dieser rücknahme kursvorteile im hinblick auf den ertrag der anteile zu nutzen 4
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inhaltsverzeichnis wichtige informationen 2 definitionen 6 adressen 10 lazard global active funds public limited company 12 einfÜhrung 12 anlageziele und anlagestrategien 13 anlagen in derivative finanzinstrumente 13 optimierung des portfoliomanagements direktanlagen 13 anlage und kreditaufnahmebeschrÄnkungen 14 benchmark-indizes 14 ausschÜttungspolitik 15 risikofaktoren 16 unternehmensleitung und verwaltung 17 verwaltungsrat 17 verwaltungsgesellschaft 18 anlageverwalter 18 vertriebsstelle 19 verwaltungsstelle register und transferagent 20 depotbank 20 secretary 21 interessenkonflikte 21 hauptversammlungen 22 abschlÜsse und informationen 22 wertermittlung zeichnung und rÜcknahme 23 ermittlung des nettoinventarwerts 23 zeichnung 23 rÜcknahme 24 zeichnung/rÜcknahme gegen sachleistungen 24 zahlungswÄhrung und devisengeschÄfte 25 rÜcknahme aller anteile 25 fondswechsel 25 verhinderung von geldwÄsche 26 informationsaustausch 27 Übertragung von anteilen 27 vorÜbergehende aussetzung 28 gebÜhren und kosten 30 zuordnung von vermÖgenswerten und verbindlichkeiten 32 steuern 33 allgemeines 33 irische steuern 33 anteilinhaber 38 kapitalerwerbssteuer 41 europÄische zinsrichtlinie 41 steuern im vereinigten kÖnigreich 42 gesetzlich vorgeschriebene und sonstige informationen 46 zusÄtzliche informationen fÜr die anleger in der bundesrepublik deutschland 59 anlage i 61 bÖrsen und geregelte mÄrkte 61 anlage ii 65 optimierung des portfoliomanagements 65 anlage iii 69 5
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definitionen abschlussprüfer ist pricewaterhousecoopers wirtschaftsprüfer dublin unter einer anlage ist jede nach der gründungsurkunde der gesellschaft den ogaw-vorschriften und der satzung zulässige anlage zu verstehen anlageverwalter ist lazard asset management limited lazard asset management llc lazard asset management deutschland gmbh lazard japan asset management k.k und/oder die juristischen personen die jeweils unter einhaltung der vorgaben der irischen finanzaufsichtsbehörde mit der erbringung von anlageverwaltungsleistungen für einen oder mehrere fonds beauftragt werden unter einem anteil ist ein nennwertloser anteil an der gesellschaft zu verstehen unter einem anteilinhaber ist ein eingetragener inhaber eines anteils zu verstehen unter dem ausgabepreis ist der zeichnungspreis zuzüglich einer ggf erhobenen ausgabegebühr zu verstehen der bewertungstermin ist der mit zustimmung der verwaltungsstelle vom verwaltungsrat jeweils festgesetzte zeitpunkt für die bewertung der vermögenswerte und verbindlichkeiten eines fonds vgl die jeweilige prospektergänzung unter der depotbank ist die pnc international bank limited oder eine andere mit vorheriger zustimmung der irischen finanzaufsichtsbehörde als depotbank der gesellschaft bestellte juristische person zu verstehen unter einem fonds ist ein mit vorheriger zustimmung der irischen finanzaufsichtsbehörde errichteter fonds von vermögenswerten mit einer oder mehreren anteilklassen zu verstehen bei dem die anlage entsprechend den anlagezielen für den jeweiligen fonds erfolgt unter den geregelten märkten sind die in anlage i zu diesem prospekt aufgeführten börsen und/oder geregelten märkte zu verstehen unter geschäftstagen sind im hinblick auf einen fonds die tage zu verstehen die jeweils vom verwaltungsrat mit zustimmung der verwaltungsstelle als geschäftstage festgelegt werden vgl die jeweilige prospektergänzung unter gesellschaft ist lazard global active funds public limited company zu verstehen unter dem gesetz über investmentgesellschaften aus dem jahr 1940 ist das us-gesetz über investmentgesellschaften aus dem jahr 1940 in seiner jeweiligen fassung zu verstehen unter gründungsanteilen sind die in der satzung als gründungsanteile bezeichneten anteile der gesellschaft mit einem nennwert von jeweils 1 gbp zu verstehen die zum zweck der gründung der gesellschaft vom bzw für die verwaltungsgesellschaft gezeichnet wurden unter handelstagen sind die jeweils vom verwaltungsrat mit zustimmung der depotbank festgelegten geschäftstage zu verstehen an denen transaktionen in den fondsanteilen getätigt werden wobei es in jedem kalendermonat mindestens zwei handelstage geben muss vgl die jeweilige prospektergänzung 6
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unter der irischen börse ist the irish stock exchange limited zu verstehen die irische finanzaufsichtsbehörde ist die irish financial services regulatory authority bzw eine etwaige nachfolgebehörde zur lazard-gruppe gehören lazard limited und ihre tochtergesellschaften verwaltungsgesellschaft ist lazard fund managers ireland limited oder eine andere juristische person die jeweils unter einhaltung der vorgaben der irischen finanzaufsichtsbehörde zur verwaltungsgesellschaft der gesellschaft bestellt wird unter dem mindestbestand ist ein bestand von anteilen einer anteilklasse mit einem gesamtwert in der mindesthöhe zu verstehen die in der jeweiligen prospektergänzung vorgeschrieben ist unter der mindestrücknahme ist bei einer erst bzw folgerücknahme der mindestwert der zurückzunehmenden anteile entsprechend der jeweiligen prospektergänzung zu verstehen unter der mindestzeichnung ist bei einer erst bzw folgezeichnung der mindestwert der zu zeichnenden anteile entsprechend der jeweiligen prospektergänzung zu verstehen unter mitgliedstaat ist ein mitgliedstaat der europäischen union eu zu verstehen der zum datum dieses prospekts belgien bulgarien dänemark deutschland estland finnland frankreich griechenland irland italien lettland litauen luxemburg malta die niederlande Österreich polen portugal rumänien schweden die slowakei slowenien spanien die tschechische republik ungarn das vereinigte königreich und zypern angehören unter dem nettoinventarwert ist bei einem fonds der nach der satzung ermittelte nettoinventarwert des fonds zu verstehen der nettoinventarwert pro anteil ist der nettoinventarwert geteilt durch die anzahl der anteile des jeweiligen fonds gibt es bei einem fonds mehr als eine anteilklasse entspricht der nettoinventarwert pro anteil je klasse dem auf die einzelne klasse entfallenden nettoinventarwert pro anteil geteilt durch die anzahl der anteile der betreffenden klasse unter einem ogaw ist ein organismus für gemeinsame anlagen in wertpapieren im sinne der richtlinie in ihrer aktuellen fassung zu verstehen unter ogaw-verlautbarungen sind die verlautbarungen zu verstehen die von der irischen finanzaufsichtsbehörde im rahmen ihrer befugnisse nach den ogaw-vorschriften erlassen werden unter den ogaw-vorschriften sind die irischen ausführungsverordnungen von 2003 betreffend die richtlinie der europäischen gemeinschaften organismen für gemeinsame anlagen in wertpapieren s.i nr 211 von 2003 geändert durch die ausführungsverordnungen von 2003 Änderungsverordnung betreffend die richtlinie der europäischen gemeinschaften organismen für gemeinsame anlagen in wertpapieren s.i nr 212 von 2003 geändert durch die ausführungsverordnungen von 2003 Änderungsverordnung nr 2 betreffend die richtlinie der europäischen gemeinschaften organismen für gemeinsame anlagen in wertpapieren s.i nr 497 von 2003 geändert durch die ausführungsverordnungen von 2007 Änderungsverordnung betreffend die richtlinie der europäischen gemeinschaften organismen für gemeinsame anlagen in wertpapieren s.i nr 832 von 2007 in der jeweils geltenden fassung zu verstehen unter pfund sterling oder gbp ist die gesetzliche währung des vereinigten königreichs zu verstehen 7
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unter einem qualifizierten inhaber ist jede natürliche oder juristische person zu verstehen bei der es sich nicht i um eine us-person ausgenommen qualifizierte us-personen ii eine natürliche oder juristische person die keine anteile der gesellschaft erwerben oder halten kann ohne damit gegen die für sie geltenden gesetzlichen vorschriften zu verstoßen oder durch die die gesellschaft steuerliche oder rechtliche nachteile erleiden könnte oder iii eine verwahrstelle einen nominee oder treuhänder einer in ziff i oder ii genannten natürlichen oder juristischen person handelt unter einer qualifizierten us-person ist eine us-person zu verstehen die mit zustimmung des verwaltungsrates anteile der gesellschaft erworben hat wobei die zahl der qualifizierten uspersonen auf die jeweils vom verwaltungsrat festgelegte höchstzahl zu beschränken ist um zu vermeiden dass die gesellschaft einer zulassung als investmentgesellschaft nach dem gesetz über investmentgesellschaften aus dem jahr 1940 bedarf die richtlinie ist die richtlinie des rates vom 20 dezember 1985 85/611/ewg zur koordinierung der rechts und verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte organismen für gemeinsame anlagen in wertpapieren geändert durch die richtlinie vom 22 märz 1988 88/220/ewg richtlinie nr 95/26/eg des rates und des europäischen parlaments vom 29 juni 1995 richtlinie nr 2001/107/eg des rates und des europäischen parlaments vom 21 januar 2002 richtlinie nr 2001/108/eg des rates und des europäischen parlaments vom 21 januar 2002 und richtlinie der kommission vom 19 märz 2007 2007/16/eg und zwar jeweils in der geltenden fassung unter rücknahmepreis ist im hinblick auf einen fonds der preis zu verstehen der nach den in diesem prospekt beschriebenen methoden berechnet wird und zu dem anteile von der gesellschaft zurückgenommen werden unter satzung ist die satzung der gesellschaft in der jeweils gültigen fassung zu verstehen unter steuern und gebühren sind bei einem fonds alle stempel und sonstigen steuern abgaben sowie makler bank Übertragungs eintragungs und sonstige gebühren und kosten zu verstehen die beim erwerb von vermögenswerten der erhöhung des bestands an vermögenswerten des fonds bzw der auflegung der ausgabe dem verkauf dem umtausch oder der rücknahme von anteilen dem verkauf bzw kauf von anlagen oder im zusammenhang mit zertifikaten oder anderweitig anfallen und die vor für oder im zusammenhang mit transaktionen zahlbar sind nicht als steuern und gebühren gelten hingegen an vertreter zu zahlende verkaufs oder kaufprovisionen sowie provisionen steuern abgaben und kosten die bei der ermittlung des nettoinventarwerts von anteilen des betreffenden fonds berücksichtigt wurden unter den usa bzw us sind die vereinigten staaten von amerika bzw deren territorien besitzungen und sonstige gebiete zu verstehen die ihrer rechtshoheit unterstehen einschließlich der bundesstaaten und des district of columbia unter us-dollar usd oder us ist die gesetzliche währung der usa zu verstehen als us-personen gelten vorbehaltlich des geltenden rechts und der Änderungen die der verwaltungsrat zeichnungsantragstellern oder Übertragungsempfängern von anteilen mitteilt staatsangehörige oder gebietsansässige der usa einschließlich aller nach dem recht der usa oder deren gebietskörperschaften gegründeten kapital und personengesellschaft bzw sonstigen juristischen personen vermögensmassen oder treuhandvermögen mit ausnahme von vermögensmassen oder treuhandvermögen deren außerhalb der usa erzielte einkünfte die nicht mit einer gewerblichen tätigkeit in den usa verbunden sind nicht den bruttoeinkünften für zwecke der us-einkommensteuer auf bundesebene zugerechnet werden nicht als us-personen gelten niederlassungen oder repräsentanzen von us-banken und versicherungsgesellschaften die außerhalb der usa unter der aufsicht der zuständigen behörden des jeweiligen landes im banken 8
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oder versicherungsgeschäft tätig sind und deren geschäftszweck nicht ausschließlich die anlage in wertpapiere nach dem wertpapiergesetz aus dem jahr 1933 ist unter dem vereinigten königreich ist das vereinigte königreich von großbritannien und nordirland zu verstehen vertriebsstelle ist lazard asset management deutschland gmbh oder eine sonstige nach den vorgaben der irischen finanzaufsichtsbehörde als vertriebsstelle der gesellschaft bestellte juristische person unter dem verwaltungsrat ist der verwaltungsrat oder ein ordnungsgemäß bevollmächtigter ausschuss des verwaltungsrates der gesellschaft zu verstehen verwaltungsstelle ist pnc global investment servicing europe limited und/oder eine sonstige nach den vorgaben der irischen finanzaufsichtsbehörde bestellte juristische person die verwaltungsleistungen für einen oder mehrere fonds erbringt unter dem wertpapiergesetz aus dem jahr 1933 ist das us-wertpapiergesetz aus dem jahr 1933 in seiner jeweiligen fassung zu verstehen unter dem zeichnungspreis ist der preis zu verstehen der nach den in diesem prospekt beschriebenen methoden berechnet wird und zu dem anteile gezeichnet werden können 9
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adressen verwaltungsrat dem verwaltungsrat der gesellschaft mit der geschäftsadresse riverside two sir john rogersons quay grand canal dock dublin 2 irland gehören folgende personen an michael chapman paolo angeloni william smith john donohoe daniel morrissey depotbank verwaltungsstelle registerund transferagent pnc global investment servicing europe limited riverside two sir john rogersons quay grand canal dock dublin 2 irland anlageverwalter eingetragener sitz riverside two sir john rogersons quay grand canal dock dublin 2 irland verwaltungsgesellschaft lazard fund managers ireland limited riverside two sir john rogersons quay grand canal dock dublin 2 irland pnc international bank limited riverside two sir john rogersons quay grand canal dock dublin 2 irland lazard asset management limited 50 stratton street london w1j 8ll england lazard asset management llc 30 rockefeller plaza new york ny 10020 usa lazard asset management deutschland gmbh alte mainzer gasse 37 60311 frankfurt am main deutschland lazard japan asset management k.k akasaka twin tower annex [att level 7 2-11-7 akasaka minato ku tokio 107-0052 japan 10
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sponsoring broker abschlussprüfer rechtsberater der gesellschaft irisches recht goodbody stockbrokers ballsbridge park dublin 4 irland pricewaterhousecoopers george s quay dublin 2 irland william fry solicitors fitzwilton house wilton place dublin 2 irland vertriebsstelle lazard asset management deutschland gmbh alte mainzer gasse 37 60311 frankfurt am main deutschland secretary wilton secretarial limited first floor fitzwilton house wilton place dublin 2 irland englisches recht macfarlanes llp 20 cursitor street london ec4a 1lt england 11
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lazard global active funds public limited company einfÜhrung lazard global active funds public limited company ist eine nach irischem recht gegründete offene investmentgesellschaft mit variablem kapital sie wurde von der irischen finanzaufsichtsbehörde als ogaw im sinne der ogaw-vorschriften zugelassen lazard asset management limited ist derzeit der promoter der gesellschaft die gesellschaft ist ein in umbrella-form strukturierter fonds so dass mit der vorherigen zustimmung der irischen finanzaufsichtsbehörde verschiedene fonds aufgelegt werden können jeder fonds kann mehrere anteilklassen haben die anteile der verschiedenen anteilklassen eines fonds sind in jeder hinsicht gleichrangig mit ausnahme der nachstehenden merkmale währung der anteilklasse ausschüttungspolitik gebühren und kostenstruktur mindestzeichnung mindestbestand und mindestrücknahme die vermögenswerte der einzelnen fonds werden getrennt voneinander verwaltet die anlage erfolgt entsprechend den anlagezielen und der anlagestrategie für den jeweiligen fonds die basiswährung der einzelnen fonds wird vom verwaltungsrat festgelegt und ist in der jeweiligen prospektergänzung angegeben zum zeitpunkt der erstellung dieses prospekts bestehen bei der gesellschaft folgende fonds lazard european equity fund lazard pan european equity fund lazard japanese equity fund lazard north american equity fund lazard global equity fund lazard uk equity fund lazard emerging world fund lazard global high quality bond fund lazard sterling high quality bond fund lazard european high yield bond fund lazard thematic global fund lazard thematic global ex-japan fund lazard emerging markets equity fund lazard global classic value equity fund bei jedem fonds gibt es eine anteilklasse für privatanleger eine anteilklasse für institutionelle anleger und eine anteilklasse x ausnahmen sind der lazard japanese equity fund und der lazard north american equity fund bei denen es zurzeit lediglich eine anteilklasse für privatanleger und eine anteilklasse x gibt sowie der lazard emerging markets equity fund und der lazard global classic value equity fund die zurzeit lediglich über eine anteilklasse für privatanleger und eine anteilklasse für institutionelle anleger verfügen 12
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bei auflegung eines fonds oder einer neuen anteilklasse eines bestehenden fonds wird diesbezüglich eine prospektergänzung sowie eine weitere kurze prospektergänzung veröffentlicht aus der alle bestehenden fonds der gesellschaft mit ihren anteilklassen sowie die möglichkeiten zum wechsel des fonds und der anteilklasse hervorgehen darüber hinaus enthalten die jahres und halbjahresberichte der gesellschaft nähere angaben zu allen fonds und ihren anteilklassen anlageziele und anlagestrategien allgemeines die jeweiligen anlageziele und anlagestrategien eines fonds werden bei seiner errichtung durch den verwaltungsrat festgelegt und in der entsprechenden prospektergänzung veröffentlicht ein fonds kann in andere organismen für gemeinsame anlagen einschließlich anderer fonds der gesellschaft und in finanzderivate anlegen sofern diese absicht in der anlagepolitik des jeweiligen fonds vorgesehen ist die börsen und märkte an denen die fonds anlegen können ergeben sich aus anlage i die veröffentlichung der börsen und märkte erfolgt entsprechend den anforderungen der irischen finanzaufsichtsbehörde die allerdings kein verzeichnis der zugelassenen börsen und märkte herausgibt soweit keine unvorhergesehenen umstände eintreten legt ein fonds mindestens drei jahre ab der zulassung der ersten anteilklasse des fonds zur notierung an der irischen börse entsprechend diesen anlagezielen und -strategien an etwaige Änderungen innerhalb dieses zeitraums bedürfen der vorherigen schriftlichen zustimmung der mehrheit der anteilinhaber des betreffenden fonds bzw bei einer hauptversammlung von anteilinhabern des betreffenden fonds der mehrheit der auf der hauptversammlung abgegebenen stimmen spätere Änderungen der anlageziele eines fonds bedürfen einer vergleichbaren vorherigen zustimmung der anteilinhaber des fonds die anteilinhaber werden mit zweiwöchiger frist vorab von einer Änderung der anlageziele oder anlagestrategien in kenntnis gesetzt um ihnen die möglichkeit zu geben ihre anteile vor der umsetzung der Änderungen zur rücknahme einzureichen anlagen in derivative finanzinstrumente optimierung des portfoliomanagements direktanlagen die gesellschaft kann bei jedem fonds unter berücksichtigung der von der irischen finanzaufsichtsbehörde festgelegten bedingungen und beschränkungen auf übertragbare wertpapiere bezogene techniken und instrumente einschließlich anlagen in derivative finanzinstrumente einsetzen sofern diese techniken und instrumente der optimierung des portfoliomanagements der absicherung gegen wechselkursrisiken oder gegebenenfalls direktanlagezwecken dienen nähere einzelheiten zu den techniken und instrumenten zu denen auch devisenkontrakte zur verringerung des wechselkursrisikos und optionsscheine die passiv z.b im zuge einer kapitalmaßnahme erworben werden können gehören ergeben sich aus anlage ii effizientes portfoliomanagement umfasst hierbei alle anlagetechniken mit denen transaktionen verbunden sind die für einen oder mehrere der nachfolgenden spezifischen zwecke eingesetzt werden risikoverringerung kostensenkung erwirtschaftung zusätzlichen kapitals oder zusätzlicher erträge für einen fonds es können neue techniken und instrumente konzipiert werden die für die gesellschaft geeignet sind und von dieser unter berücksichtigung der von der irischen finanzaufsichtsbehörde vorgeschriebenen bedingungen und beschränkungen genutzt werden können sofern vorab die prospektergänzung des jeweiligen fonds aktualisiert wurde und die anteilinhaber informiert worden sind beabsichtigt die gesellschaft diese instrumente für direktanlagezwecke zu nutzen werden alle einzelheiten hierzu in die anlagepolitik des jeweiligen fonds aufgenommen hat ein fonds grundsätzlich die absicht transaktionen zu tätigen die mit derivativen finanzinstrumenten in verbindung stehen setzt die gesellschaft entsprechend den anforderungen der irischen finanzaufsichtsbehörde risikomanagementverfahren ein die es ihr ermöglichen die risiken aller offenen positionen in 13
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derivaten und deren beitrag zum gesamtrisikoprofil des fonds kontinuierlich zu überwachen und zu messen anlage und kreditaufnahmebeschränkungen bei der anlage der vermögenswerte der einzelnen fonds sind die ogaw-vorschriften einzuhalten die für alle fonds geltenden allgemeinen anlage und kreditaufnahmebeschränkungen ergeben sich aus anlage iii weitere beschränkungen können vom verwaltungsrat für jeden fonds festgelegt werden nähere einzelheiten hierzu ergeben sich aus den jeweiligen prospektergänzungen darüber hinaus kann der verwaltungsrat jeweils weitere anlagebeschränkungen festlegen die mit den interessen der anteilinhaber vereinbar sind oder den interessen der anteilinhaber dienen um die in den ländern geltenden gesetzlichen vorschriften zu erfüllen in denen die anteilinhaber ansässig sind oder in denen die anteile vertrieben werden die gesellschaft erwirbt weder mehrheitsbeteiligungen noch übernimmt sie die unternehmerische leitung bei unternehmen in die sie anlagen tätigt die vorstehenden beschränkungen werden für keinen fonds geändert so lange anteile einer klasse des fonds an der irischen börse notiert werden die gesellschaft soll vorbehaltlich der einhaltung der geltenden beschränkungen der irischen börse und der vorherigen zustimmung der irischen finanzaufsichtsbehörde befugt sein Änderungen der sich aus den ogaw-vorschriften ergebenden beschränkungen zu nutzen die es ihr ermöglichen anlagen in wertpapiere derivate oder sonstige vermögenswerte zu tätigen die zum datum dieses prospekts nicht bzw nur eingeschränkt zulässig sind wesentliche Änderungen der beschränkungen die die gesellschaft zu nutzen beabsichtigt teilt die gesellschaft den anteilinhabern mit einer frist von zwei wochen vorab mit benchmark-indizes die performance bestimmter fonds wird in der regel an einem spezifischen index benchmarkindex gemessen der verwaltungsrat behält sich das recht vor den benchmark-index mit zustimmung der depotbank durch einen anderen index zu ersetzen wenn dies aus seiner sicht im interesse der gesellschaft oder eines fonds liegt dies gilt bei a b c einer einstellung des benchmark-indexes oder der index-serie ersatz des bestehenden benchmark-indexes durch einen neuen index der einführung eines neuen indexes der für den jeweiligen markt als neuer standardindex für anleger gilt und/oder für die anteilinhaber vorteilhafter ist als der alte benchmark-index schwierigkeiten bei der anlage in im benchmark-index enthaltene wertpapiere der erhöhung der gebühren für den benchmark-index durch den anbieter auf ein niveau das vom verwaltungsrat als zu hoch erachtet wird einer vom verwaltungsrat festgestellten verschlechterung der qualität des jeweiligen benchmark-indexes u.a richtigkeit und verfügbarkeit von daten ausfall eines liquiden marktes für terminkontrakte an dem ein fonds anlagen tätigt d e f g 14
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der verwaltungsrat ist berechtigt den namen eines fonds insbesondere bei einer Änderung des benchmark-indexes zu ändern Änderungen eines benchmark-indexes und des fondsnamens werden der irischen finanzaufsichtsbehörde mitgeteilt und nach ihrer umsetzung im jahres bzw halbjahresbericht des betreffenden fonds veröffentlicht ausschüttungspolitik der verwaltungsrat ist befugt auf die anteile aller klassen der gesellschaft ausschüttungen zu erklären und zu zahlen alle bestehenden fonds zielen auf kapitalzuwachs und nicht auf hohe renditen ab die gesellschaft beabsichtigt jedoch die erklärung von ausschüttungen für alle anteilklassen mit ausnahme von thesaurierenden anteilklassen soweit dies erforderlich ist um eine einstufung der gesellschaft als ausschüttender fonds im sinne der section 757 bis 764 des britischen einkommen und körperschaftsteuergesetzes uk income and corporation taxes act aus dem jahr 1988 sicherzustellen sofern ausschüttungen erklärt werden erfolgt die zahlung ausschließlich aus den nettoanlageerträgen eines fonds d.h dividenden zins und sonstige erträge abzüglich der aufwendungen die gemäß prüfungsvermerk in diesem zeitraum angefallen sind und/oder aus veräußerungsgewinnen in Übereinstimmung mit der satzung sofern dies erforderlich ist um eine einstufung der betreffenden anteilklasse als ausschüttender fonds sicherzustellen vgl abschnitt steuern steuern im vereinigten königreich die termine für ausschüttungszahlungen ergeben sich für die einzelnen fonds aus den jeweiligen prospektergänzungen nicht eingeforderte ausschüttungen werden nicht verzinst und fallen sechs jahre nach der ausschüttungserklärung an den betreffenden fonds zurück an die anteilinhaber zu zahlende ausschüttungen werden unmittelbar nach dem zahlungstermin wieder in neue anteile angelegt es sei denn der anteilinhaber verlangt ausdrücklich die Überweisung des ausschüttungsbetrages in italien steuerlich ansässige anteilinhaber die anteile über eine korrespondenzbank in italien zeichnen können jedoch keine Überweisung des ausschüttungsbetrages verlangen diese ausschüttungen werden automatisch und in voller höhe unmittelbar nach ihrer auszahlung durch zeichnung neuer anteile wieder angelegt ausschüttungen im wert von weniger als 250 gbp oder dem jeweiligen gegenwert in einer anderen währung werden automatisch wieder in neue anteile angelegt wünscht ein anteilinhaber eine barüberweisung der ausschüttung so wird davon ausgegangen dass diese entscheidung auch für weitere von diesem anteilinhaber erworbene anteile gilt und zwar so lange bis er die entscheidung widerruft die wiederanlage von ausschüttungen erfolgt am zahlungstermin für die ausschüttung werden ausschüttungen eines anteilinhabers wieder in neue anteile angelegt so fällt für die neuen anteile keine ausgabegebühr an die gesellschaft beabsichtigt die einrichtung eines ausgleichskontos für jeden fonds damit das ausschüttungsniveau für alle anteilinhaber eines fonds gleich ist entsprechend beinhaltet die erste ausschüttung nach dem erwerb von fondsanteilen bei einem bestehendem ausgleichskonto mit ausnahme eines erwerbs am ersten tag des zeitraums für den die ausschüttung erfolgt einen als ausgleichszahlung bezeichneten kapitalerstattungsbetrag der in irland und im vereinigten königreich nicht einkommen bzw körperschaftsteuerpflichtig ist die ausgleichszahlung ist bei der ermittlung der abzugsfähigen kosten für diese anteile für kapitalertragsteuerzwecke im vereinigten königreich bzw in irland von dem ursprünglich für die jeweiligen anteile gezahlten kaufpreis in abzug zu bringen bei anteilinhabern die im vereinigten königreich steuerpflichtig sind kann darüber hinaus ein relativ geringer teil des veräußerungs bzw rücknahmeerlöses als auf die zeit nach der letzten ausschüttung auf die anteile bzw nach ihrem erwerb sofern dies der spätere termin ist entfallendes einkommen steuerpflichtig sein dieser steuerpflichtige betrag ist im 15
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