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hüpfburgen sind seit jahrzehnten die absoluten klassiker wir vermieten ihnen eine vielzahl an hüpfburgen unterschiedlichster aufmachung an ob groß oder klein mit oder ohne dach zum rutschen oder klettern wir haben für jeden die richtige hüpfburg wählen sie sich aus unserem umfangreichen und abwechslungsreichen sortiment ihre hüpfburg aus wir freuen uns sehr auf ihre anfrage und beraten sie gern persönlich w&h hüpfburgen-verleih tel:04946-8382 allein durch die höhe von 7 metern machen sie mit dieser aktion schon von weitem auf sich aufmerksam geeignet auch für straßenfeste tag der offenen tür autopräsentationen werbeveranstaltungen geschäftseröffnungen kinderpartys usw huepfburgen-mieten westerende 9 26629 großefehn tel 04946 8382 e-mail info@huepfburgen-mieten.de ust idnr de 173274484 geschäftsführer und verantwortlich für den inhalt wilfried saathoff
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unsere paketpreise stand 01.06.2011
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sicherheitshinweis bitte bei der beaufsichtigung beachten hüpfburgen ohne unterbrechungen beaufsichtigen vom aufbau der hüpfburg durch den hüpfburgverleih bis zum abbau beachten sie dass wir die springburg vor dem offiziellen beginn ihrer veranstaltung aufbauen nicht in die burg dürfen essen trinken tiere und sonstige gegenstände z.b roller skateboards fahrräder helme die hüpfburg darf nur ohne schuhe betreten werden maximal 12 kinder dürfen in der springburg hüpfen alter der kinder in den springburgen maximal 12 jahre gefahren bestehen besonders dann wenn kinder in der hüpfburg zusammenstoßen wenn kinder aus der hüpfburg geschleudert werden wenn kinder von innen oder außen auf die seitenteile der springburg klettern wenn kinder beim einstieg in die springburgen zurück auf den boden fallen achten sie auch auf den zuverlässigen betrieb des gebläses der springburg bei stromausfall fahrlässig oder mutwillig fällt die hüpfburg rasch zusammen und kippt in sich zusammen aber auch nach außen deshalb sofort allen kinder aus der burg helfen erstickungsgefahr bei den ersten regentropfen die stromzufuhr zur hüpfburg trennen die springburg fällt dann schnell zusammen ev zusätzliche luftauslässe öffnen die springburg so zusammenlegen dass der boden der burg nach oben weist und den innenraum der burg vor regen schützt eventuell die springburg mit einer plane abdecken dann kann die hüpfburg nach dem regen wieder in betrieb genommen werden achten sie darauf dass die burg immer fest vertaut ist allgemeine geschäftsbedingungen für vermietungen von dienstleistungen vertragspartner der vertrag besteht zwischen dem mieter und dem vermieter in diesem fall der firma w&h huepfburgen-mieten inhaber wilfried saathoff westerende 9 26629 großefehn vertragsgegenstand gegenstand des vertrags ist die anmietung einer oder mehrerer dienstleistungen aus dem programm von w&h huepfburgen-mieten inhaber wilfried saathoff westerende 9 26629 großefehn angegeben werden auf und abbau adresse der rechnung veranstaltungsort sowie die kosten für die veranstaltung und der strombedarf bestimmungsgemäßer einsatz die geräte dürfen nur für den vorgesehenen zweck eingesetzt und nicht überlastet werden was der mieter bei veranstaltungen ohne betreuung garantiert Änderungen an den geräten sowie das anbringen von beschriftungen schildern oder aufklebern ist nicht gestattet die beschaffung von eventuell erforderlichen genehmigungen oder anmeldungen z b gema für den betrieb der mietobjekte oder die durchführung der veranstaltung liegt organisatorisch und kostenmäßig im verantwortungsbereich des mieters aufbau und abbau zum be und entladen auf und abbau stellt der mieter geeignetes hilfspersonal zur verfügung dauer und anzahl der helfer richten sich nach dem umfang des auftrags die haftung für das hilfspersonal liegt im verantwortungsbereich des mieters wir benötigen eine ebene saubere fläche z.b gras oder asphalt mit direkter zufahrt für einen pkw mit anhänger mit einer durchfahrtshöhe bis 3,80 m höhe eine
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wartezeiten die dem vermieter durch fehlendes hilfspersonal oder mangelhafte platzverhältnisse entstehen bei veranstaltungen mit betreuung stellt der mieter für unsere fahrzeuge kostenlose parkmöglichkeiten am veranstaltungsort zur verfügung die mietobjekte müssen zum vereinbarten zeitpunkt vollständig zur rücknahme durch den vermieter bereitstehen ist eine rücknahme nach beendigung des mietverhältnisses nicht oder nur verspätet möglich so ist der vermieter berechtigt für die dauer zusätzlich miete zu fordern unberührt hiervon bleibt die geltendmachung eines weiteren schadens insbesondere eines solchen von entgangenem gewinn und schadenersatz aufgrund der unmöglichkeit einer anderweitigen vermietung eventuelle notwendige reparaturen neubeschaffungen oder reinigungsarbeiten werden dem verursachenden mieter auch nachträglich in rechnung gestellt bei selbstabholung trägt der mieter das transportrisiko und haftet in vollem umfang für verspätete rücklieferung betreuung des mietobjektes durch den mieter sofern für geräte veranstaltungen betreuungspersonal seitens des vermieters nicht vorgesehen ist verpflichtet sich der mieter die geräte durch geeignetes erwachsenes betreuungspersonal ständig zu beaufsichtigen und garantiert den bestimmungsgemäßen einsatz alle mit der aufsicht betrauten personen sind vom mieter mit der funktionsweise und den sicherheitshinweisen vertraut zu machen betreuung des mietobjektes durch den vermieter bei beaufsichtigung betreuung durch die fa w&h huepfburgen-mieten inhaber wilfried saathoff westerende 9 26629 großefehn ist das mietobjekt über eine haftpflichtversicherung abgesichert das aufsichtspersonal behält sich vor kinder die gegen die sicherheitsregeln verstoßen bzw durch ihr verhalten ein sicherheitsrisiko für die übrigen kinder darstellen von der weiteren teilnahme am veranstaltungsbetrieb auszuschließen in diesem fall und bei drohender gefahr können die geräte zeitweilig oder dauerhaft außer betrieb genommen werden die einsatzzeit beträgt maximal 6 8 std inklusive pausen für aktionspausen stellt der mieter geeignetes bewachungspersonal zur verfügung stromversorgung zum betrieb wird während der gesamten betriebszeit pro gerät mindestens ein stromanschluss 230v 16a mit fehlerstromschutzeinrichtung in maximal 40 m entfernung zum aufstellort des jeweiligen geräts benötigt und vom mieter bereitgestellt es darf kein weiteres gerät an diesen stromkreis angeschlossen werden haftung für schäden zerstörung diebstahl und die daraus entstehenden folge und ausfallkosten haftet der mieter in vollem umfang ebenso für unfälle die in seinem verantwortungsbereich entstehen er stellt den vermieter von schadensersatzleistungen die sich aus der benutzung der geräte ergeben frei die benutzung von hüpfburgen ist nur ohne schuhwerk zulässig und geschieht wie die teilnahme an alle anderen aktionen auf eigene gefahr der jeweiligen teilnehmer sofern der vermieter die mietgegenstände bei rückgabe nicht unmittelbar auf mögliche schäden hin überprüfen kann entbindet dies den mieter nicht von seiner verpflichtung für schäden zu haften die in seinem verantwortungsbereich entstanden sind in diesem fall erfolgt eine nachberechnung ausfall von geräten bei einem nicht durch den mieter verursachten ausfall von geräten oder teilen davon vor oder während der veranstaltung bemüht sich der vermieter im bereich seiner möglichkeiten um eine reparatur oder ersatzbeschaffung schadenersatzleistungen werden hiermit jedoch ausdrücklich ausgeschlossen sofern der ausfall nicht auf vorsatz oder grobe fahrlässigkeit des vermieters zurückzuführen ist die höhe eines möglichen schadenersatzes ist maximal der mietpreis für das betreffende mietobjekt bzw das betreffende gerät bei einem ausfall während der veranstaltung ist der vermieter unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen.
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terminänderungen stornierungen buchungen werden bei annahme durch den vermieter und erstellen einer auftragsbestätigung für beide seiten bindend bei terminänderungen bis 14 tage vor der veranstaltung durch den mieter trägt dieser die dem vermieter entstehenden kosten jedoch mindestens 50 des vereinbarten mietpreises zzgl personalkosten bei kurzfristigen Änderungen 5 tage vor dem ursprünglich gebuchten veranstaltungstermin werden 80 des vereinbarten mietpreises zzgl personalkosten berechnet unwetter starker wind regen gewitter das wetterrisiko trägt in jedem fall der mieter bei einem dieser wetterverhältnisse muss der spielbetrieb sofort eingestellt werden zahlung der rechnungsendbetrag ist zahlbar ohne abzug bei anlieferung in bar gültigkeit diese allgemeinen geschäftsbedingungen für die vermietung von dienstleistungen gelten jeweils in der neuesten fassung für alle geschäftsbeziehungen als vereinbart sofern keine weiteren schriftlichen verträge bestehen die diese in einzelnen punkten oder insgesamt ersetzen oder ergänzen für alle in bestehenden verträgen nicht aufgeführten vereinbarungen erlangen die entspr punkte dieser agb gültigkeit der vermieter widerspricht hiermit ausdrücklich allen anders lautenden bedingungen des mieters wirksamkeit sollten einzelne teile dieser agb im einzelfall unwirksam oder nicht anwendbar sein so berührt dies nicht die gültigkeit der Übrigen erfüllungsort als erfüllungsort gilt d 26629 großefehn gerichtsstand ist aurich.
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