Einstandsmappe MUI

 

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Einstandsmappe des Betriebsrates des allgemeinen Universitätspersonals der Medizinische Universität Innsbruck

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herzlich willkommen liebe frau kollegin lieber herr kollege mit dieser mappe in der sie viel wissenswertes über die medizinische universität innsbruck ihre neue dienstgeberin erfahren sollen und in der wir sie mit informationsmaterial rund um ihr arbeitsleben versorgen wollen möchten wir sie als der für sie zuständige betriebsrat herzlich willkommen heißen als ersten und wichtigen punkt stellen wir ihnen also ihre neue dienstgeberin die medizinische universität vor organisation der medizinischen universitÄt innsbruck universitätsleitung universitätsrat univ prof dr gabriele fischer vorsitzende univ prof mag dr günther bonn stv vorsitzender rektorat univ prof dr herbert lochs rektor ao univ prof dr doris balogh vizerektorin für personal und personalentwicklung dr gabriele döller vizerektorin für finanzen

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2 univ prof dr norbert mutz vizerektor für lehre und studienangelegenheiten univ prof dr günther sperk vizerektor für forschung senat univ prof dr martin kismer vorsitzender mitarbeiterinnen 1.800 davon ca 700 arbeitsplätze allgemeines universitätspersonal und 1.100 arbeitsplätze für wissenschaftlerinnen studierende ca 3.500 gesamtbudget 147 mio euro medizinisch-theoretischer bereich 6 departments mit insgesamt 27 sektionen divisions und 3 instituten klinischer bereich derzeit 38 kliniken und 2 gemeinsame einrichtungen rund 1.600 betten auslastungsgrad 81 ambulante patientinnen ca 294.000 stationäre patientinnen ca 86.600 studien humanmedizin zahnmedizin doktoratsstudium der medizinischen wissenschaft phd betriebsrat allgemeines universitätspersonal medizinische universität innsbruck m viehweider 0512 9003 70038 monika.viehweider@i-med.ac.at © betriebsrat2 medizinische universität innsbruck mai 2011

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3 inhaltsverzeichnis organisation der medizinischen universität betriebsrat für das allgemeine universitätspersonal br2 stabsstelle personalrecht personalentwicklung und frauenförderung personalabteilung amt der medizinischen universität abteilung finanzen abteilung für informations und kommunikationstechnologie arbeitskreis für gleichbehandlungsfragen koordinationsstelle für gleichstellung frauenförderung und geschlechterforschung referat für kinderbetreuung ­ beratung und service unterstützungsverein universität wegweiser was tun wenn sie krank werden was tun wenn sie eine pflegefreistellung benötigen was tun bei einem arbeitsunfall/wegunfall was tun bei geburt eines kindes sie wollen heiraten Übersiedlung wegfall des alleinverdienerabsetzbetrages wegweiser sonstige tipps parkplatz usi-universitäts-sport-institut universitätskirche förderung von selbstorganisierter fortbildung sonderurlaub für aus und fortbildungsmaßnahmen Überstundenarbeit pendlerpauschale fahrtkostenzuschuss ivb-top ticket-kooperation betriebsausflug betriebsratstag bva-versicherung bei austritt bezugsvorschuss wohnbaudarlehen der arbeiterkammer arbeiterkammer arbeitnehmerveranlagung bildschirmbrillen mobbing am arbeitsplatz lehrlingsfreifahrt pflegegeld mietervereinigung 2 4 5 5 5 5 5 6 7 8 9 9 10 10 11 11 11 12 12 12 13 14 15 16 17 18 19 19 19 19 20 21 22 23 24 25 26 27 betriebsrat allgemeines universitätspersonal medizinische universität innsbruck m viehweider 0512 9003 70038 monika.viehweider@i-med.ac.at © betriebsrat2 medizinische universität innsbruck mai 2011

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4 betriebsrat für das allgemeine universitätspersonal br2 wir sind für sie da wenn sie eine rechtsberatung oder eine auskunft rund um ihren arbeitsplatz benötigen bei konflikten mit vorgesetzten oder mit kolleginnen wenn sie vorschläge zur verbesserung der arbeitsbedingungen oder der arbeitsplatzsicherheit haben oder wenn sie den betriebsrat einfach nur über ein anliegen informieren möchten wir sind in der betriebsratstätigkeit nicht weisungsgebunden wir treffen als kollegialorgan alle entscheidungen mit der mehrheit der brmitglieder die tätigkeit der betriebsräte ist ehrenamtlich und unentgeltlich unsere aufgaben und rechte wir verhandeln betriebsvereinbarungen richtlinien für förderungen sozialaktionen wie zb einkaufgutscheine mit dem arbeitgeber wir sorgen für einhaltung der kollektivverträge und der betriebsvereinbarungen wir machen vorschläge zur verbesserung der arbeitsbedingungen und der arbeitsplatzsicherheit wir haben ein mitspracherecht bei der gestaltung der arbeitsplätze wir haben das recht auf volle information und mitsprache bei allen personal und wirtschaftsangelegenheiten der universität wir haben das recht zu kündigungen und entlassungen stellung zu nehmen und diese ggf bei gericht anzufechten wir können unter bestimmten voraussetzungen versetzungen verhindern und müssen vom dienstgeber über alle die arbeitnehmerinnen betreffenden angelegenheiten informiert werden wir sorgen für größtmögliche transparenz und umfassende information aller mitarbeiterinnen bitte besuchen sie uns regelmäßig auf unserer homepage www.imed.ac.at/betriebsrat2 hier können sie alle serviceleistungen des betriebsrats eine liste der mitglieder wichtige links etc abrufen betriebsrat allgemeines universitätspersonal medizinische universität innsbruck m viehweider 0512 9003 70038 monika.viehweider@i-med.ac.at © betriebsrat2 medizinische universität innsbruck mai 2011

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5 stabsstelle personalrecht personalentwicklung und frauenförderung führung der stabsstelle dr andrea janser tel 0512/9003/70034 email andrea.janser@i-med.ac.at sachbearbeiterin stabsstelle mag renate erhart tel 0512/9003/70035 email renate.erhart@i-med.ac.at personalabteilung geschäftseinteilung http www.i-med.ac.at/personal amt der medizinischen universität geschäftseinteilung http www.i-med.ac.at/personal abteilung finanzen geschäftseinteilung http www.i-med.ac.at/finanzen die stabsstelle personalrecht das amt der medizinischen universität und die personalabteilung befinden sich im 10 stock des azw innrain 98 6020 innsbruck die finanzabteilung befindet sich im azw 8 stock abteilung für informations und kommunikationstechnologie ikt standort medicent wichtig eine e-mail adresse wird automatisch von der it-abteilung an alle neu eintretenden kolleginnen zugeteilt und per hauspost übermittelt voraussetzung dafür ist die eintragung in das sap durch die personalabteilung geschieht normalerweise in der ersten arbeitswoche anmeldung für den telefoncode mittels formular http www.imed.ac.at/itservices/forms/antrag_pincodes.pdf anmeldung für eine telefonnebenstelle http www.imed.ac.at/itservices/forms/telefonantrag.pdf zugangscodes zu sap sind ebenfalls mit formular homepage it-abteilung zu beantragen betriebsrat allgemeines universitätspersonal medizinische universität innsbruck m viehweider 0512 9003 70038 monika.viehweider@i-med.ac.at © betriebsrat2 medizinische universität innsbruck mai 2011

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6 arbeitskreisfürgleichbehandlungsfragenan dermedizinischenuniversitätinnsbruck 6020 innsbruck innrain 98 azw 8 stock zimmer 823/824 an jeder universität ist ein arbeitskreis für gleichbehandlungsfragen eingerichtet dessen aufgabe es ist diskriminierungen durch universitätsorgane auf grund des geschlechts entgegenzuwirken und die angehörigen und organe der universität in fragen der gleichstellung von frauen und männern sowie der frauenförderung zu beraten und zu unterstützen § 42 abs 1 ug 2002 des weiteren ist der arbeitskreis für gleichbehandlungsfragen für agenden der gleichbehandlung ohne unterschied der ethnischen zugehörigkeit der religion oder der weltanschauung des alters oder der sexuellen orientierung zuständig vorsitzende ao univ prof dr margarethe hochleitner frauen gesundheitszentrum bei fragen zu den themen gleichstellung gleichbehandlung frauenförderung diskriminierung mobbing etc steht ihnen das büro des arbeitskreises für gleichbehandlungsfragen zur beratung und information zur verfügung weiters stellt das büro die kontaktstelle für mitteilungen und anliegen an den arbeitskreis für gleichbehandlungsfragen dar referentin mmag liliana dagostin tel 0512 9003 ­ 70015 fax 0512 9003 ­ 73015 email liliana.dagostin@i-med.ac.at sekretariat margit rainer tel 0512 9003 70016 fax 0512 9003 73015 email margit.rainer@i-med.ac.at email ak-med@i-med.ac.at betriebsrat allgemeines universitätspersonal medizinische universität innsbruck m viehweider 0512 9003 70038 monika.viehweider@i-med.ac.at © betriebsrat2 medizinische universität innsbruck mai 2011

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7 koordinationsstelle für gleichstellung frauenförderung und geschlechterforschung leitung ao univ prof dr margarethe hochleitner referat für kinderbetreuung beratung service für alle mitarbeiterinnen information über verschiedenen kinderbetreuungsformen und einrichtungen kosten Öffnungszeiten ansprechpartnerinnen platzkapazitäten schwerpunkte etc beratung über gesetzliche regelungen finanzielle förderungen fragen zum thema kinderbetreuung vereinbarkeit von beruf und familie vermittlung von kinderbetreuungsplätzen individuell abgestimmt auf den konkreten bedarf verbesserung der vereinbarkeit von beruf und familie für mitarbeiterinnen der medizinischen universität innsbruck auf verschiedenen ebenen kontakt beate hell-saleh innrain 66a telefon 0512 ­ 504-27885 fax 0512 ­ 504-27887 email beate.hell@i-med.ac.at sprechstunde jeweils am mittwoch 08.30 ­ 12.30 uhr 14.00 ­ 18.00 uhr nach telefonischer vereinbarung was wir brauchen sind intelligente und pragmatische lösungen für die arbeitswelt in der frauen ihre berufswünsche ebenso verwirklichen können wie ihre kinderwünsche betriebsrat allgemeines universitätspersonal medizinische universität innsbruck m viehweider 0512 9003 70038 monika.viehweider@i-med.ac.at © betriebsrat2 medizinische universität innsbruck mai 2011

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8 unterstützungsverein universität der unterstützungsverein ist ein gemeinnütziger verein mit dem erklärten ziel mitgliedern unterstützung in notsituationen zu gewähren mitglied können alle bediensteten werden die an der leopold-franzens universität innsbruck oder an der medizinischen universität innsbruck beschäftigt sind der mitgliedsbeitrag wird von der generalversammlung festgelegt und beträgt derzeit 14 pro jahr in diesem mitgliedsbeitrag ist eine unfallversicherung für unfalltod bei der uniqa-versicherungs ag inkludiert formular zur anmeldung zum unterstützungsverein universität http netzwerke.oegb.at/br2_lfuibk/data/upload/uv-beitrittsform.doc Über die gewährung von unterstützungen entscheidet der vorstand des unterstützungsvereines adir erwin vones obmann tel 0512/507-2100 fax 0512/507-2816 erwin.vones@uibk.ac.at univ prof dr roland psenner stv schriftführer tel 0512/507-6130 roland.psenner@uibk.ac.at adir monika viehweider obmann-stellvertreterin tel 0512/9003-70038 fax 0512/9003-73039 monika.viehweider@i-med.ac.at prof.dr rosa bellmann-weiler vorstandsmitglied tel 0512/504/81390 rosa.bellmann-weiler@i-med.ac.at mathias schaller kassier tel 0512/9003-71060 mathias.schaller@i-med.ac.at univ prof dr ludwig call schriftführer tel 0512/507-5225 ludwig.call@uibk.ac.at univ prof dr norbert netzer stv kassier tel 0512/507-6083 norbert.netzer@uibk.ac.at prof.dr gerhard gstraunthaler vorstandsmitglied tel 0512/9003-70810 gerhard.gstraunthaler@i-med.ac.at betriebsrat allgemeines universitätspersonal medizinische universität innsbruck m viehweider 0512 9003 70038 monika.viehweider@i-med.ac.at © betriebsrat2 medizinische universität innsbruck mai 2011

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9 wegweiser was tun wenn sie krank werden 1 sollte man einmal krank werden ist so schnell als möglich der/die vorgesetze zu verständigen 2 die krankmeldung vom hausarzt so schnell als möglich dem/der vorgesetzten zukommen lassen 3 es wäre klug wenn man sich mit den vorgesetzten in kontakt setzt und ihm/ihr die voraussichtliche dauer des krankenstandes mitteilt über das gespräch sollte man eine notiz im kalender machen sollte der krankenstand dann länger dauern bitte den/die vorgesetzte erneut informieren 4 es ist zu überlegen ob man den vorgesetzten die art der krankheit mitteilt es könnten falsche schlussfolgerungen gezogen werden keine pflicht 5 wenn man wieder gesund ist bitte die gesundmeldung bei der bva abgeben bzw durch den arzt zur bva schicken lassen bei dienstantritt eine gesundmeldung mittels des vorgesehenen formulars homepage personalabteilung an die personalabteilung schicken 6 krankenhausaufenthaltsbestätigung bei der personalabteilung abgeben was tun wenn sie eine pflegefreistellung benötigen wenn ein im gemeinsamen haushalt lebender naher angehöriger erkrankt oder verunglückt oder wegen der notwendigen betreuung eines kindes kann eine pflegefreistellung beantragt werden die pflegefreistellung darf im kalenderjahr das ausmaß einer woche nicht überschreiten wenn die o.a pflegefreistellung verbraucht ist und wegen der notwendigen pflege eines kindes im gemeinsamen haushalt erneut ein bedarf entsteht so kann wenn das kind das 12 lebensjahr noch nicht überschritten hat erneut eine woche pflegefreistellung beantragt werden diese pflegefreistellung kann auch tageweise oder stundenweise in anspruch genommen werden betriebsrat allgemeines universitätspersonal medizinische universität innsbruck m viehweider 0512 9003 70038 monika.viehweider@i-med.ac.at © betriebsrat2 medizinische universität innsbruck mai 2011

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10 was tun bei einem arbeitsunfall/wegunfall den vorgesetzten ist der unfall unverzüglich binnen 5 tagen mitzuteilen telefonisch damit die auva einen korrekten unfallbericht erhält das gilt auch für einen wegunfall eine vorherige besprechung mit dem betriebsrat wäre zu empfehlen die vorgesetzten werden dann über den dienstweg sekretariate der oe s die meldung an die personalabteilung weiterleiten dort wird eine unfallanzeige mittels formblatt an die auva geschickt 1 mit der kopie der unfallanzeige den unfallhergang mit dem betriebsrat nochmals durchgehen und auf richtigkeit und evtl mögliche verbesserungen überprüfen verbesserungen schriftlich festhalten 2 abschätzen ob die folgebeschwerden zeitweise oder für immer gegeben sind 3 bei einer positiven beurteilung von punkt 2 mit brin elisabeth richter 0676/871672102 kontakt aufnehmen die sie bei der weiteren vorgangsweise unterstützen wird 4 jeden brief der auva mit dem br absprechen um die weitere vorgangsweise abzuklären 5 wenn die punkte 2 bis 5 nicht zutreffen bitte kopie der persönlichen darstellung im betriebsratsbüro abgeben 6 bestätigung des krankenhausaufenthaltes bei einer allf vorhandenen privatversicherung abgeben 7 beim erhalt der arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von der bva kontrollieren ob auch wirklich arbeitsunfall vermerkt ist was tun bei geburt eines kindes herzlichen glückwunsch 1 der gewordene vater hat anspruch auf bis zu drei tage sonderurlaub formular unter http www.i-med.ac.at/personal/files/su.pdf 2 anmeldung der geburt beim standesamt mit den erforderlichen unterlagen 3 eine kopie der geburtsurkunde in die personalstelle zusammen mit dem ausgefüllten formular geburt eines kindes senden 4 antrag auf geldaushilfe anlässlich der geburt eines kindes http www1.imed.ac.at/personal/files/aushilfegeburt.pdf stellen und an die personalabteilung schicken 5 zur geburt eines kindes beglückwünscht sie der betriebsrat mit einem einkaufsgutschein in höhe von 30 nach 1-jähriger betriebszugehörigkeit bitte mit kopie der geburtsurkunde vorbeikommen betriebsrat allgemeines universitätspersonal medizinische universität innsbruck m viehweider 0512 9003 70038 monika.viehweider@i-med.ac.at © betriebsrat2 medizinische universität innsbruck mai 2011

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11 6 bei der bva ist das kind ebenfalls anzumelden damit es eine eigene versicherungsnummer und -karte bekommt 7 familienbeihilfe und ggf alleinverdienerabsetzbetrag/alleinerhalterabsetzbetrag beim wohnsitzfinanzamt beantragen sie wollen heiraten 1 für die hochzeit werden bis zu 3 arbeitstage sonderurlaub gewährt vorherige meldung formular sonderurlaub http www.i-med.ac.at/personal/files/su.pdf sowie nachbringen der heiratsurkunde der hochzeitsurlaub ist in zusammenhang mit der hochzeit zu nehmen sonst verfällt er 2 nach 1-jähriger betriebszugehörigkeit erhalten sie vom br über abgabe der heiratsurkunde ein hochzeitsgeschenk in form eines einkaufsgutscheins in höhe von 30 3 meldung der namensänderung a bva b post c vermieter d gemeinde meldezettel e bank f reisepass g zulassung führerschein Übersiedlung antrag auf sonderurlaub formular ausfüllen und in der personalabteilung abgeben ein arbeitstag wird für Übersiedlung gewährt kopie des neuen meldezettels an die personalabteilung schicken wegfall des alleinverdienerabsetzbetrages möglichst sofort nach wegfall im personalbüro melden sonst muss nachgezahlt werden betriebsrat allgemeines universitätspersonal medizinische universität innsbruck m viehweider 0512 9003 70038 monika.viehweider@i-med.ac.at © betriebsrat2 medizinische universität innsbruck mai 2011

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12 wegweiser sonstige tipps parkplatz die medizinische universität innsbruck stellt mitarbeiterinnen die einen bedarf anmelden einen parkplatz gegen ein monatliches entgelt von 32 zur verfügung der parkplatz ist mittels formular http www.i-med.ac.at/facility_management/erteilungeinereinstell ermaechtigung.pdf zu beantragen die parkplätze sind teils bei den einzelnen gebäuden situiert teils in der parkgarage west usi universitäts-sport-institut mitarbeiterinnen der medizinischen universität können gegen ein geringes entgelt an den sportlichen veranstaltungen kursen trainings etc des usi teilnehmen die aktuellen kursprogramme können sie unter http www.uibk.ac.at/usi abfragen betriebsratsaktion förderung usi-kurse als gesundheitsförderung wird die teilnahme an usi-kursen belohnt bei vorlage des usi-ausweises im betriebsratsbüro wird pro mitarbeiterin/semester die hälfte der kurskosten bis zu einem maximalbetrag von 20 übernommen universitätskirche jeweils zu semesterbeginn und semesterende findet in der neuen universitätskirche st johannes am innrain ein gottesdienst für die studierenden und mitarbeiterinnen der universitäten statt das gemeindezentrum dieser für alle studenten und universitätsangehörigen der zwei innsbrucker universitäten zuständigen pfarre befindet sich seit 1980 in der josef-hirn-straße betriebsrat allgemeines universitätspersonal medizinische universität innsbruck m viehweider 0512 9003 70038 monika.viehweider@i-med.ac.at © betriebsrat2 medizinische universität innsbruck mai 2011

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13 stand november 2010 förderung von selbstorganisierter fortbildung für allgemeine mitarbeiterinnen und lehrlinge mit ausnahme der projektmitarbeiterinnen die fortbildung der mitarbeiterinnen ist der vizerektorin für personal personalentwicklung und gleichbehandlung ao univ prof.in dr.in doris balogh ein großes anliegen deshalb gewährt die medizinische universität unter den nachfolgend angeführten bedingungen einen kostenersatz bzw einen kostenzuschuss für selbst organisierte fortbildungsveranstaltungen 1 keine förderungsmöglichkeit besteht für mitarbeiterinnen mit einem arbeitsvertrag von weniger als einem jahr bzw einem beschäftigungsausmaß unter 50 und für alle projektmitarbeiterinnen berufs und schulausbildung in der form von studien bzw lehrgängen an universitäten und fachhochschulen studienberechtigungs berufsreife lehrabschluss meisterprüfung matura hobbykurse reisekosten jeglicher art was wird gefördert gefördert wird die berufsfortbildung direkter bezug zur tätigkeit edv grundlagenschulung anwendungstraining etc englisch italienisch und im bedarfsfall auch weitere sprachkurse im zusammenhang mit der berufsausübung stehende spezialkurse persönlichkeitsbildung kommunikation konfliktmanagement führungskompetenz etc in der höhe bis maximal 400 pro kalenderjahr die kurskosten für nicht berufsbedingte fortbildung z.b edv-kurse fachausbildungen spezialistentraining etc werden bis maximal 200 pro kalenderjahr gefördert in begründeten im interesse der mui gelegenen ausnahmefällen spezialkurse ist eine Übernahme der fortbildungskosten bzw der 400 übersteigenden kosten durch die organisationseinheit aus dem sachmittelbudget möglich achtung im zusammenhang mit einer 2.000 übersteigenden kostenübernahme wird auf die mögliche rückzahlungsverpflichtung gem § 10 des kollektivvertrages für die arbeitnehmerinnen der universitäten verwiesen http www.imed.ac.at/personal/fortbildung/10.pdf voraussetzung für alle selbstorganisierten förderungen ist auch dass das angebot des bildungsträgers nicht erheblich von den marktüblichen preisen derartiger kurse maßstab sind die kosten für derartige kurse am bfi und wifi abweicht betriebsrat allgemeines universitätspersonal medizinische universität innsbruck m viehweider 0512 9003 70038 monika.viehweider@i-med.ac.at © betriebsrat2 medizinische universität innsbruck mai 2011

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14 bitte beachten sie dass nur jene anträge berücksichtigt werden können die im vorhinein gestellt werden antragstellung sie füllen den antrag auf kostenzuschuss aus lassen sich gegebenenfalls die berufsbedingtheit der fortbildung und eine evtl kostenübernahme durch die leiterin/den leiter der organisationseinheit bestätigen und schließen dem antrag das angebot des bildungsträgers bzw die kursbeschreibungen bei der antrag ist an die personalabteilung/amt der universität z hd frau simone santeler zu senden sie werden nach einholung der stellungnahme des betriebsrates über die genehmigung bzw ablehnung ihres antrages durch die vizerektorin für personal personalentwicklung und gleichstellung informiert nach abschluss des kurses und vorlage einer teilnahmebestätigung sowie des original-einzahlungsbeleges erhalten sie den kostenzuschuss auf ihr gehaltskonto überwiesen gewährung von sonderurlauben für fortbildungsmaßnahmen von im einzelfall von der vizerektorin für personal personalentwicklung und gleichbehandlung zu gewährenden ausnahmen abgesehen können zur ermöglichung der kursteilnahme maximal 5 tage sonderurlaub pro kalenderjahr gewährt werden antragsformular unter http www.i-med.ac.at/personal/files/su.pdf diese grenze gilt nicht für dienstlich beauftragte fortbildungen und die ausbildung von mitgliedern des betriebsrates die lehre mit matura wird gesondert behandelt für informationen steht der lehrlingskoordinator der medizinischen universität innsbruck herr adir karl-heinz pramstrahler institut für gerichtliche medizin dw 70635 gerne zur verfügung betriebsrat allgemeines universitätspersonal medizinische universität innsbruck m viehweider 0512 9003 70038 monika.viehweider@i-med.ac.at © betriebsrat2 medizinische universität innsbruck mai 2011

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15 Überstundenarbeit liegt vor wenn entweder die grenze der gesetzlich zulässigen wöchentlichen oder täglichen normalarbeitszeit überschritten wird zb 40 stunden pro woche das arbeitszeitgesetz regelt nur die voraussetzungen sowie den umfang der Überstundenarbeit begründet jedoch kein einseitiges anordnungsrecht des arbeitgebers auf mehrleistung des arbeitnehmers eine verpflichtung des arbeitnehmers zur leistung von Überstunden ist nur dann gegeben wenn sich diese verpflichtung aus gesetz kollektivvertrag betriebsvereinbarung oder einzelarbeitsvertrag ergibt achtung arbeitnehmer dürfen zur Überstundenarbeit nur dann herangezogen werden wenn diese nach dem gesetz zugelassen ist und berücksichtigungswürdige interessen des arbeitnehmers nicht verletzen grenzen der Überstundenleistung bei vorliegen eines erhöhten arbeitsbedarfes können 5 Überstunden wöchentlich vereinbart werden darüber hinaus können weitere 5 Überstunden wöchentlich insgesamt also 10 Überstunden wöchentlich diese jedoch nur in einem jährlichen höchstausmaß von 60 stunden ohne zustimmung des arbeitsinspektorates vereinbart werden kollektivverträge können auch noch ein höheres zulässiges ausmaß vorsehen darüber hinaus kann aber nur das arbeitsinspektorat bei nachweis eines dringenden bedürfnisses auf antrag des arbeitgebers Überstunden bewilligen betriebsrat allgemeines universitätspersonal medizinische universität innsbruck m viehweider 0512 9003 70038 monika.viehweider@i-med.ac.at © betriebsrat2 medizinische universität innsbruck mai 2011

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